Steuerrecht
U¨ berblick u¨ber den aktuellen Stand
der drei Gesetzgebungsverfahren im
Zusammenhang mit dem gescheiter-
ten JStG 2013
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU
und FDP wollen im Wege einer weiteren
Gesetzesinitiative das „Gesetz zur Verku¨r-
zung der Aufbewahrungsfristen sowie zur
A¨ nderung steuerlicher Vorschriften“ auf
den Weg bringen (vgl. DB0586746). Ziel
ist die Umsetzung von Vorhaben aus dem
urspru¨nglich gescheiterten JStG 2013.
Mit dem vom Bundestag am 28. 2. 2013
verabschiedeten AmtshilfeRLUmsG, das
sich derzeit im Vermittlungsverfahren be-
findet, sollte kurzfristig der fachlich – ins-
besondere EU-rechtlich – zwingend er-
forderliche Gesetzgebungsbedarf aus dem
JStG 2013 umgesetzt werden. Im Gegen-
satz hierzu dient das nun geplante Gesetz
der Umsetzung weiterer Maßnahmen, auf
die sich der Koalitionsausschuss am 21. 3.
2013 versta¨ndigt hatte. Insbesondere wird
die Verku¨rzung der Aufbewahrungsfristen
nach der AO und dem UStG als eine
Maßnahme des Bu¨rokratieabbaus erneut
eingebracht (zu den weiteren A¨ nderungen
hinsichtlich des LSt-Abzugs und bei der
Cash-GmbH vgl. DB0586748). Da sich
der SPD-Kanzlerkandidat fu¨r die Verku¨r-
zung der Aufbewahrungsfristen aus-
gesprochen hat, wird nun mit Spannung
erwartet, ob sich die SPD-gefu¨hrten Bun-
desla¨nder weiterhin gegen diese Maßnah-
me stellen werden.
Der Gesetzentwurf wurde am 10. 4. 2013
vom Bundeskabinett beschlossen und soll
noch im April in den Bundestag einge-
bracht werden. Da er besonders schnell
umgesetzt werden soll, ist beabsichtigt,
ihn als Fraktionsentwurf der Koalitions-
fraktionen in den Bundestag einzubringen.
Gleichzeitig steht der Termin des Vermitt-
lungsausschusses zumAmtshilfeRLUmsG
(Rumpfgesetz zum gescheiterten JStG
2013) am 23. 4. 2013 bevor, den der Bun-
desrat mit Beschluss vom 22. 3. 2013 ange-
rufen hat (DB0585461). Der Bundesrat
versagte die Zustimmung mit der Begru¨n-
dung, dass die Maßnahmen zur Schlie-
ßung von Steuerschlupflo¨chern nicht aus-
reichend seien. Er verlangte eine Aufnah-
me von weiteren Maßnahmen zur Verhin-
derung von ungewollten Steuergestaltun-
gen, wie z. B. Regelungen zu Cash-
GmbHs bei der ErbSt, zur Vermeidung
von RETT-Blocker-Strukturen bei der
GrESt und hybriden Finanzierungen. In
Anlehnung an das JStG 2013 hat der Bun-
desrat am1. 3. 2013 einen weiteren eigenen
Gesetzentwurf fu¨r ein JStG 2013 beschlos-
sen (DB0580898), der gro¨ßtenteils dem
Vermittlungsergebnis zum urspru¨nglichen
JStG 2013 entspricht und u. a. bereits Re-
gelungen zu Cash-GmbHs bei der ErbSt
entha¨lt. Dieser Entwurf du¨rfte kaum die
Zustimmung des Bundestags erhalten.
Der vorliegende Fraktionsentwurf hin-
gegen du¨rfte der Opposition nicht weit ge-
nug gehen. Vor diesem Hintergrund ist ei-
ne Zustimmung des Bundesrats zum vor-
gelegten Fraktionsentwurf ebenfalls un-
wahrscheinlich. Es spricht hingegen eini-
ges dafu¨r, dass das AmtshilfeRLUmsG
mit Elementen aus beiden Gesetzgebungs-
verfahren „angereichert“ wird und dass eine
Einigung hieru¨ber in der Sitzung des Ver-
mittlungsausschusses am 23. 4. 2013 erfol-
gen.
u
DB0588257
Bundesregierung fu¨r Beschra¨nkung
der Hebung stiller Lasten
Am 10. 4. 2013 hat die Bundesregierung
ihre Gegena¨ußerung zur Stellungnahme
des Bundesrats zum AIFM-StAnpG be-
schlossen (vgl. DB0588270). Darin
stimmt sie u. a. den vom Bundesrat vor-
geschlagenen Einschra¨nkungen bei der
Hebung stiller Lasten bei „angeschafften“
Ru¨ckstellungen mit
Passivierungs-
beschra¨nkungen zu. Mit diesen A¨ nderun-
gen wa¨ren im Ergebnis die steuerlichen
Ansatzbeschra¨nkungen des § 6a EStG
und anderer Passivierungsbeschra¨nkungen
auch beim Erwerber anzuwenden und bei
ihm ein Gewinn zu besteuern, der nicht
entstanden ist. Die Bundesregierung hat
in ihrer Gegena¨ußerung zu diesem Vor-
schlag wie folgt reagiert: „Die Bundesregie-
rung stimmt dem Antrag dem Grunde
nach zu. Zur Sicherstellung des Steuersub-
strats durch eine zielgerichtete Regelung
werden die vorgeschlagenen Formulierun-
gen weiterentwickelt. Hierzu hat eine
Bund/La¨nder-Arbeitsgruppe Vorschla¨ge
erarbeitet, die in das Gesetzgebungsverfah-
ren eingebracht werden sollen.“ Somit ist
damit zu rechnen, dass der sehr weitgehen-
de Vorschlag des Bundesrats im weiteren
Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch
abgemildert wird.
Hauptgegenstand des Gesetzes ist die An-
passung des InvStG an das AIFM-Umset-
zungsgesetz (vgl. dazu auch
Geurts/Faller
,
DB 2012 S. 2898). Hier lehnt die Bundes-
regierung den Vorschlag des Bundesrats
ab, keine steuerlichen Begleitregelungen
fu¨r das Pension Asset Pooling vorzusehen.
Sie zeigt damit, dass sie weiterhin beab-
sichtigt, dieses Vehikel einzufu¨hren. Hin-
gegen will sie einige Vorschla¨ge pru¨fen, so
z. B. den steuerlichen Anforderungskata-
log fu¨r OGAW, eine zeitliche Beschra¨n-
kung der Bestandschutzregelung und strik-
tere Vorgaben fu¨r eine Ausschu¨ttungsrei-
henfolge.
u
DB0588295
BMF: Anwendung von BMF-Schreiben
und gleichlautenden Erlassen der
obersten Finanzbeho¨rden der La¨nder
Das BMF hat mit Schreiben vom 9. 4.
2013 eine gemeinsame Positivliste der
BMF-Schreiben und gleichlautenden Er-
lasse der obersten Finanzbeho¨rden der
La¨nder, die bis zum 8. 4. 2013 ergangen
sind, sowie eine Liste der nicht mehr in
der aktuellen Positivliste enthaltenen
BMF-Schreiben und gleichlautenden Er-
lasse der obersten Finanzbeho¨rden der
La¨nder vero¨ffentlicht. (Vgl. BMF-Schrei-
ben vom 9. 4. 2013, DB0588272)
u
DB0588273
BMF: Deutschland, Frankreich, Groß-
britannien, Italien und Spanien ver-
einbaren untereinander einen erwei-
terten Informationsaustausch
In einem gemeinsamen Brief an die EU-
Kommission haben die Finanzminister
von Deutschland, Frankreich, Großbri-
tannien, Italien und Spanien (G5) am
9. 4. 2013 vereinbart, gemeinsam noch ef-
fektiver gegen internationale Steuerhin-
terziehung vorzugehen.
Die Finanzminister der G5 a¨ußern in ih-
rem Schreiben außerdem die Erwartung,
dass sich weitere EU-Mitgliedstaaten an-
schließen, um einen erweiterten automati-
schen Informationsaustausch als neuen
Standard innerhalb der EU zu etablieren.
In einem ersten Schritt wollen die
Finanzminister der G5 den automati-
schen Informationsaustausch im Bereich
der Kapitaleinku¨nfte untereinander u¨ber
die EU-Zinsrichtlinie hinaus erweitern.
Die fu¨nf Staaten werden hierzu ein Pilot-
projekt auf den Weg bringen. Dabei wer-
den sich die G5 an dem orientieren, was
sie mit den USA als Mustervereinbarung
zur Umsetzung der US-amerikanischen
Informations- und Meldebestimmungen
(„FATCA“) durch zwischenstaatliche
Abkommen im Juli 2012 vorbereitet ha-
ben.
Die Finanzminister der G5 a¨ußern in ih-
rem Schreiben die Erwartung, dass sich
weitere EU-Mitgliedstaaten beteiligen,
um diesen erweiterten automatischen
Informationsaustausch als neuen Standard
innerhalb der EU zu etablieren. Die
Finanzminister der G5 fordern zudem,
dass der Revisionsvorschlag zur EU-Zins-
richtlinie bald verabschiedet wird.
Die Erweiterung des automatischen
Informationsaustauschs in Steuersachen
greift die internationalen Entwicklungen
der letzten Zeit auf, die insbesondere auf
Ebene der G20, G8 und OECD stattfin-
den. (Vgl. BMF, PM vom 9. 4. 2013)
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DB0586752
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Nachrichten
DER BETRIEB | Nr. 16 | 19. 4. 2013