Wir im Sport 09-2013 - page 39

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Sozialversicherungführen“,sagtFischer.DennderMitarbei-
tergiltdannalsregulärerArbeitnehmermitentsprechenden
steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.
Eine Besonderheit bei Sportvereinen: „Die gesetzliche Un-
fallversicherung VBG ordnet jeden Mitarbeiter einer von
drei Gefahrenklassen zu. Die Zugehörigkeit entscheidet
über die Höhe des abzuführenden
Beitrags. Bürokräfte, Mitarbei-
ter bei organisatorischen Dingen
oder Reinigungskräfte sind in die
sogenannte Gefahrenklasse 16.3
sortiert. Sportler, die vertraglich
zugesichert mehr als 200 Euro pro
Monat erhalten, fallen in die Klas-
se 16.2. „Viele gehen davon aus,
dass es sich bei kleinen Zahlungen
an Sportler umAufwandsentschä-
digungen handelt.
Zahlt der Verein aber monatlich eine Pauschale, schafft er
mit dem Begünstigten ein Arbeitsverhältnis“, erklärt Fi-
scher. Und das müsste natürlich bei der Minijob-Zentrale
angemeldet werden. „Mit der Anmeldung allein ist aber die
Beitragspflicht zur VBG noch nicht erfüllt. Das ist wenig be-
kannt“, berichtet Fischer. Ebenso, dass im Umkehrschluss
Aktive, die bis maximal 200 Euro pro Monat bekommen,
komplett aus der gesetzlichen Unfallversicherung heraus-
fallen. Gerade in Randsportarten, wo auch in hohen Spiel-
klassen kaum Geld fließt, kann das im Fall einer schweren
Verletzung unerwartet zum Thema werden.
Und was lässt sich tun, um Probleme zu vermeiden? „Am
Aufbau von Kompe-
tenzteams und an
kontinuierlicher Wei-
terbildung führt kein
Weg vorbei“, sagt
Fischer und emp-
fiehlt, das Potenzial
zu nutzen, dass oft in
den eigenen Reihen
schlummert. „Nicht
selten gibt es da ei-
nen Steuerberater,
Versicherungskaufmann oder Lohnbuchhalter, der zur Un-
terstützung bereit wäre.“ Wichtig ist aber, dass sich diese
Personen dann auch mit den Besonderheiten des Sports
vertraut machen. Das Vereins-Informations-, Beratungs-
und Schulungs-System „VIBSS“ des LSB bietet hierzu her-
vorragende Möglichkeiten.
VIBSS-Online
Alles Wissenswerte zum Thema „Bezahlte Mitarbeit im Sport“
hat der LSB in seinem Infoportal VIBSS-Online bereitgestellt.
Das gleichnamige Infopapier kann heruntergeladen werden:
hlte-mitarbeit
vollzeitJOB
minijob
SELBstSTÄNDIGE MITARBEIT
EHRENAMT
TEILZEITJOB
KOMPETENZ
&
WEITERBILDUNG
STEUERN
&
SOZIAL-
ABGABEN
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