Ärztekammer
          
        
        
          
            Nordrhein
          
        
        
          
            Jahresbericht 2013
          
        
        
          | 55
        
        
          
            Medizinische Grundsatzfragen
          
        
        
          
            Curriculare Fortbildung „Umweltmedizinische Beratung“
          
        
        
          
            Seit  2007 ist es in Nordrhein möglich, berufsbeglei-
          
        
        
          
            tend umweltmedizinische Kompetenzen im Rahmen der
          
        
        
          
            curricularen Fortbildung „umweltmedizinische Bera-
          
        
        
          
            tung“ zu erwerben. Die angehenden „Umweltmedizi-
          
        
        
          
            nischen Berater“ werden in die etablierten Netzstruk-
          
        
        
          
            turen in Nordrhein eingebunden.
          
        
        
          Im Block IV des Curriculums werden die theo-
        
        
          retisch vermittelten Inhalte durch einen Praxisteil
        
        
          ergänzt. Um die „umweltmedizinischen Berater“ in
        
        
          die etablierten Netzstrukturen in Nordrhein ein-
        
        
          zubinden, hat die Ärztekammer Nordrhein Hospi-
        
        
          tationsmöglichkeiten in Gesundheitsämtern, Am-
        
        
          bulanzen und wissenschaftlichen Einrichtungen
        
        
          organisiert und in einem Register zusammenge-
        
        
          stellt
        
        
          
            (
          
        
        
        
          .
        
        
          
            Abrechnung ärztlicher umweltmedizinischer Leistungen
          
        
        
          
            nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
          
        
        
          
            Nach Kündigung der Umweltmedizin-Vereinbarung
          
        
        
          
            gemäß § 2 Abs. 7 BMV-Ä sind im GKV-Bereich keine
          
        
        
          
            Abrechnungspositionen mehr für umweltmedizinische
          
        
        
          
            Leistungen vorhanden.
          
        
        
          In Abstimmung mit der GOÄ-Abteilung der Ärzte-
        
        
          kammer Nordrhein wurde auf Basis der Vergütung
        
        
          für ärztliche umweltmedizinische Leistungen,
        
        
          wie sie ursprünglich laut der Umweltmedizin-Ver-
        
        
          einbarung bestanden hatte, eine Empfehlung zur
        
        
          Abrechnung dieser Leistungen nach der GOÄ er-
        
        
          arbeitet
        
        
          
            (
          
        
        
        
          
            nung_umweltmed_leistungen.pdf)
          
        
        
          . Hiermit werden
        
        
          die Kolleginnen und Kollegen bei der Abrechnung
        
        
          ärztlicher umweltmedizinischer Leistungen auf
        
        
          gebührenrechtlich eindeutiger Grundlage unter-
        
        
          stützt.
        
        
          
            Mobbing
          
        
        
          
            Mobbing stellt ein relevantes Problem in Einrichtun-
          
        
        
          
            gen des Gesundheitswesens dar.
          
        
        
          Die Ärztekammer Nordrhein hat bereits 1998 ent-
        
        
          sprechend dem Beschluss des Deutschen Ärztetages
        
        
          aus dem Jahr 1998 als Ansprechpartnerinnen für
        
        
          Ärztinnen und Ärzte bei Fragen des Missbrauchs
        
        
          und der Repression in hierarchischen Arbeitsver-
        
        
          hältnissen (Mobbing) benannt:
        
        
          • Dr. Brigitte Hefer
        
        
          (
        
        
        
           0211 4302-2204) und
        
        
          • Vertretung: Dr. Martina Levartz
        
        
          (
        
        
        
          , 0211 4302-2750)
        
        
          Diese führen Beratungsgespräche mit von Mob-
        
        
          bing betroffenen Kolleginnen und Kollegen. In den
        
        
          Gesprächen zeigt sich, dass Mobbing oftmals nicht
        
        
          das primäre Problem ist, sondern Organisations-
        
        
          mängel, arbeits- oder berufsrechtliche Probleme im
        
        
          Vordergrund stehen, die sich in Unzufriedenheit
        
        
          und in Mobbing-Aktionen ausdrücken.
        
        
          Im Zeitraum 2012 bis Juli 2013 haben sich ins-
        
        
          gesamt 36 Kolleginnen und Kollegen in der Regel
        
        
          telefonisch an die Mobbing-Ansprechpartnerinnen
        
        
          gewandt.
        
        
          
            Infektionsschutz
          
        
        
          Im Juni 2012 fand das zweite infektiologische
        
        
          Kammersymposium zum Thema „Aktuelle In-
        
        
          fektionserkrankungen“ im Rautenstrauch-Joest-
        
        
          Museum in Köln statt. Neben Übersichtsvorträgen
        
        
          zu den Themen Multiresistenz und Hygiene be-
        
        
          schäftigten sich weitere Redebeiträge der mit 300
        
        
          Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut besuchten
        
        
          Veranstaltung mit der Diagnostik und Therapie
        
        
          aktueller Infektionserkrankungen in Klinik und
        
        
          Praxis. Eine Nachfolgeveranstaltung zum The-
        
        
          ma hat im Juni 2013 im Haus der Ärzteschaft in
        
        
          Düsseldorf stattgefunden.
        
        
          Breiten Raum in der Arbeit des ständigen Kam-
        
        
          merausschusses Infektionserkrankungen nahm
        
        
          die Diskussion der Änderungen landesrechtlicher
        
        
          Hygienebestimmungen durch die am 30. März 2012
        
        
          in Kraft getretene
        
        
          
            Verordnung über die Hygiene und
          
        
        
          
            Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen
          
        
        
          
            (HygMedVO) des Landes NRW
          
        
        
          ein. Ein besonderer
        
        
          Schwerpunkt war die Erarbeitung von Strategien
        
        
          zur Deckung des durch die Ausweitung des Anwen-
        
        
          dungsbereiches der Verordnung auf eine Vielzahl
        
        
          ambulanter Gesundheitseinrichtungen geschaffe-
        
        
          nen zusätzlichen Bedarfs an qualifiziertem ärztli-
        
        
          chen Hygienepersonal.
        
        
          
            Gutachten- und Sachverständigenwesen
          
        
        
          
            Nach dem Heilberufsgesetz NRW ist es Aufgabe der
          
        
        
          
            Ärztekammer, „auf Verlangen der Aufsichtsbehörden
          
        
        
          
            Stellungnahmen abzugeben sowie auf Verlangen der
          
        
        
          
            zuständigen Behörden Fachgutachten zu erstatten und
          
        
        
          
            Sachverständige zu benennen“. 2012 blieb die Gesamt-
          
        
        
          
            zahl der Anfragen zur Sachverständigenbenennung auf
          
        
        
          
            hohem Niveau stabil. Aufgrund einer zunehmenden
          
        
        
          
            Komplexität vieler Anfragen ist ein steigender Bearbei-
          
        
        
          
            tungsaufwand zu verzeichnen.
          
        
        
          2012 lag die Gesamtzahl der Anfragen zur Sach-
        
        
          verständigenbenennung durch die Hauptstelle der