Jahresbericht 2013
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Medizinische Grundsatzfragen
Ärztekammer
Nordrhein
Die Nichtbestehensquote hat sich gegenüber dem
Vorjahr nicht geändert und beträgt 5,9 Prozent. Sie
liegt bei den Facharztprüfungen bei 6,3 Prozent, bei
Schwerpunktprüfungen bei 9,8 Prozent und bei den
Zusatz-Weiterbildungen bei 5 Prozent. Die Zahlen
der vergangenen Jahre nebenstehend:
Prüfungen
Gesamt
davon nicht bestanden
2012
2.871
171 = 5,9%
2011
2.715
159 = 5,9%
2010
2.435
166 = 6,8%
2009
2.610 174 = 6,7%
2007
4.329 202 = 4,7%
2005
2.068 113 = 5,5%
Weitere Tätigkeitsfelder
Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin
Die Ärztekammer hat regionale Projekte zur
Verbundweiterbildung initiiert. Klinikärzte und
niedergelassene Hausärzte bieten Ärztinnen und
Ärzten, die ihre Weiterbildung in Angriff nehmen
wollen, in einer Verbundlösung eine qualifizierte
und aufeinander abgestimmte Weiterbildung zum
Allgemeinmediziner bis zur Prüfungszulassung an.
Diese Weiterbildung wird durch finanzielle Förde-
rung auf Bundes- und Landesebene unterstützt. Die
Zahl der Verbünde zur Förderung derWeiterbildung
in der Allgemeinmedizin hat sich weiter erhöht. Im
Kammerbezirk haben sich bereits 39-mal nieder-
gelassene Ärztinnen und Ärzte und Krankenhaus-
ärzte zusammengeschlossen und gemeinsame Ver-
antwortung für die Weiterbildung übernommen.
An diesen Verbünden beteiligen sich 100 Kranken-
häuser und über 300 Praxen/MVZ. Im September
2012 wurden bei einem Informationsaustausch be-
sondere Aktivitäten der einzelnen Verbünde darge-
stellt und Probleme besprochen. Die von der Kas-
senärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen
geförderte Obergrenze von 210 Vollzeitstellen ist
erstmalig im Sommer 2013 erreicht worden. Es hat
den Anschein, dass durch das verbesserte Weiter-
bildungsangebot auch das Interesse an dieser Fach-
arztkompetenz erhöht werden kann.
EG-Umschreibungen
Auf europäischer Ebene findet eine immer stär-
kere Angleichung der Berufsqualifikationen statt.
Im Jahr 2012 wurde über das bundesweit gültige
Berufsanerkennungsgesetz diesen Vorgaben Rech-
nung getragen und Vorgaben zur Prüfung und An-
erkennung von im Ausland erworbenen Berufsqua-
lifikationen wurden erlassen. Für die Ärzte existiert
bereits mit der
EG-Richtlinie 2005/36
eine Vorgabe
bei bestimmten Facharztkompetenzen. 2012 haben
wir auf dieser Basis bereits 88 EG-Umschreibungen
vorgenommen. Davon kamen 14 Personen aus Grie-
chenland, neun aus Rumänien, acht aus Österreich
und sieben aus Ungarn. Die Ausführungsbestim-
mungen zur Prüfung in den Fällen, in denen kei-
ne automatische Umschreibung erfolgt, sind in den
§§ 18 und 19 WBO
enthalten. Diese bisher von allen
Landesärztekammern einheitlich angewandte Vor-
gabe wird seit Mitte 2013 in Nordrhein Westfalen
durch eine landesspezifische Regelung
(B
Q
FG NRW)
außer Kraft gesetzt. Auch für Ärztinnen und Ärzte
gelten die Vorgaben dieses Gesetzes. Eine entspre-
chende Anpassung der WBO soll zeitnah erfolgen.
Feierliche Urkundenübergabe an die
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eilnehmerinnen und
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eilnehmer des
Hausärztlichen Weiterbildungsverbundes –
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eilverbund Alfried Krupp Krankenhaus
mit dem Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke (3. von rechts),
dem ehemaligen Ärztlichen Direktor des Alfried Krupp Krankenhauses,
Professor Dr. Michael Betzler (2. von rechts) und dem Leiter der Weiterbildungs-
abteilung der Ärztekammer Nordrhein, Dipl.-Volkswirt Karl-Dieter Menzel (ganz rechts).
/
Verbundweiterbildung
Informationen rund um die
Weiterbildung sowie Antrags-
formulare unter