Jahresbericht 2013
          
        
        
          | 63
        
        
          
            Medizinische Grundsatzfragen
          
        
        
          
            Ärztekammer
          
        
        
          
            Nordrhein
          
        
        
          Die Nichtbestehensquote hat sich gegenüber dem
        
        
          Vorjahr nicht geändert und beträgt 5,9 Prozent. Sie
        
        
          liegt bei den Facharztprüfungen bei 6,3 Prozent, bei
        
        
          Schwerpunktprüfungen bei 9,8 Prozent und bei den
        
        
          Zusatz-Weiterbildungen bei 5 Prozent. Die Zahlen
        
        
          der vergangenen Jahre nebenstehend:
        
        
          
            Prüfungen
          
        
        
          
            Gesamt
          
        
        
          
            davon nicht bestanden
          
        
        
          
            2012
          
        
        
          
            2.871
          
        
        
          
            171 = 5,9%
          
        
        
          
            2011
          
        
        
          
            2.715
          
        
        
          
            159 = 5,9%
          
        
        
          
            2010
          
        
        
          
            2.435
          
        
        
          
            166 = 6,8%
          
        
        
          
            2009
          
        
        
          
            2.610 174 = 6,7%
          
        
        
          
            2007
          
        
        
          
            4.329 202 = 4,7%
          
        
        
          
            2005
          
        
        
          
            2.068 113 = 5,5%
          
        
        
          
            Weitere Tätigkeitsfelder
          
        
        
          
            Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin
          
        
        
          Die Ärztekammer hat regionale Projekte zur
        
        
          Verbundweiterbildung initiiert. Klinikärzte und
        
        
          niedergelassene Hausärzte bieten Ärztinnen und
        
        
          Ärzten, die ihre Weiterbildung in Angriff nehmen
        
        
          wollen, in einer Verbundlösung eine qualifizierte
        
        
          und aufeinander abgestimmte Weiterbildung zum
        
        
          Allgemeinmediziner bis zur Prüfungszulassung an.
        
        
          Diese Weiterbildung wird durch finanzielle Förde-
        
        
          rung auf Bundes- und Landesebene unterstützt. Die
        
        
          Zahl der Verbünde zur Förderung derWeiterbildung
        
        
          in der Allgemeinmedizin hat sich weiter erhöht. Im
        
        
          Kammerbezirk haben sich bereits 39-mal nieder-
        
        
          gelassene Ärztinnen und Ärzte und Krankenhaus-
        
        
          ärzte zusammengeschlossen und gemeinsame Ver-
        
        
          antwortung für die Weiterbildung übernommen.
        
        
          An diesen Verbünden beteiligen sich 100 Kranken-
        
        
          häuser und über 300 Praxen/MVZ. Im September
        
        
          2012 wurden bei einem Informationsaustausch be-
        
        
          sondere Aktivitäten der einzelnen Verbünde darge-
        
        
          stellt und Probleme besprochen. Die von der Kas-
        
        
          senärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen
        
        
          geförderte Obergrenze von 210 Vollzeitstellen ist
        
        
          erstmalig im Sommer 2013 erreicht worden. Es hat
        
        
          den Anschein, dass durch das verbesserte Weiter-
        
        
          bildungsangebot auch das Interesse an dieser Fach-
        
        
          arztkompetenz erhöht werden kann.
        
        
          
            EG-Umschreibungen
          
        
        
          Auf europäischer Ebene findet eine immer stär-
        
        
          kere Angleichung der Berufsqualifikationen statt.
        
        
          Im Jahr 2012 wurde über das bundesweit gültige
        
        
          Berufsanerkennungsgesetz diesen Vorgaben Rech-
        
        
          nung getragen und Vorgaben zur Prüfung und An-
        
        
          erkennung von im Ausland erworbenen Berufsqua-
        
        
          lifikationen wurden erlassen. Für die Ärzte existiert
        
        
          bereits mit der
        
        
          
            EG-Richtlinie 2005/36
          
        
        
          eine Vorgabe
        
        
          bei bestimmten Facharztkompetenzen. 2012 haben
        
        
          wir auf dieser Basis bereits 88 EG-Umschreibungen
        
        
          vorgenommen. Davon kamen 14 Personen aus Grie-
        
        
          chenland, neun aus Rumänien, acht aus Österreich
        
        
          und sieben aus Ungarn. Die Ausführungsbestim-
        
        
          mungen zur Prüfung in den Fällen, in denen kei-
        
        
          ne automatische Umschreibung erfolgt, sind in den
        
        
          
            §§ 18 und 19 WBO
          
        
        
          enthalten. Diese bisher von allen
        
        
          Landesärztekammern einheitlich angewandte Vor-
        
        
          gabe wird seit Mitte 2013 in Nordrhein Westfalen
        
        
          durch eine landesspezifische Regelung
        
        
          
            (B
          
        
        
          Q
        
        
          
            FG NRW)
          
        
        
          außer Kraft gesetzt. Auch für Ärztinnen und Ärzte
        
        
          gelten die Vorgaben dieses Gesetzes. Eine entspre-
        
        
          chende Anpassung der WBO soll zeitnah erfolgen.
        
        
          
            Feierliche Urkundenübergabe an die
          
        
        
          T
        
        
          
            eilnehmerinnen und
          
        
        
          T
        
        
          
            eilnehmer des
          
        
        
          
            Hausärztlichen Weiterbildungsverbundes –
          
        
        
          T
        
        
          
            eilverbund Alfried Krupp Krankenhaus
          
        
        
          
            mit dem Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke (3. von rechts),
          
        
        
          
            dem ehemaligen Ärztlichen Direktor des Alfried Krupp Krankenhauses,
          
        
        
          
            Professor Dr. Michael Betzler (2. von rechts) und dem Leiter der Weiterbildungs-
          
        
        
          
            abteilung der Ärztekammer Nordrhein, Dipl.-Volkswirt Karl-Dieter Menzel (ganz rechts).
          
        
        
        
          
            /
          
        
        
          
            Verbundweiterbildung
          
        
        
          
            Informationen rund um die
          
        
        
          
            Weiterbildung sowie Antrags-
          
        
        
          
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