Ärztekammer
          
        
        
          
            Nordrhein
          
        
        
          
            Jahresbericht 2013
          
        
        
          | 57
        
        
          
            Medizinische Grundsatzfragen
          
        
        
          
            E-Health und Telematik
          
        
        
          
            Die Digitalisierung der Kommunikation und Doku-
          
        
        
          
            mentation im Gesundheitswesen verändert die damit
          
        
        
          
            verbundenen Geschäftsprozesse. Für die Ärzte der Ärzte-
          
        
        
          
            kammer Nordrhein stehen Vertraulichkeit und Daten-
          
        
        
          
            sicherheit sowie Finanzierbarkeit und Praktikabilität
          
        
        
          
            elektronischer Anwendungen im Vordergrund.
          
        
        
          Mit elektronischen Arztausweisen ist die siche-
        
        
          re Authentifikation der beteiligten Ärzte bei der
        
        
          elektronischen Kommunikation möglich. Außer-
        
        
          dem können unter Verwendung der elektronischen
        
        
          Arztausweise elektronische Informationen so ver-
        
        
          schlüsselt werden, dass sie nur von denjenigen ge-
        
        
          lesen werden können, für die die Informationen
        
        
          bestimmt sind. Arztausweise mit qualifizierter
        
        
          elektronischer Signatur erlauben zusätzlich die
        
        
          Signatur von elektronischen Dateien in einer der
        
        
          handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichge-
        
        
          stellten Form. Um Sicherheit, Vertraulichkeit und
        
        
          Zuverlässigkeit elektronisch transportierter und ge-
        
        
          speicherter Patientendaten zu gewährleisten, müs-
        
        
          sen die Empfehlungen zur ärztlichen Schweige-
        
        
          pflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der
        
        
          Arztpraxis sowie Finanzierbarkeit und Praktikabi-
        
        
          lität der entwickelten Lösungen für die Ärzte strikt
        
        
          beachtet werden
        
        
          
            (
          
        
        
        
          
            /
          
        
        
          
            Empfehlung_Schweigepflicht_Datenschutz.pdf)
          
        
        
          . Die
        
        
          Ärztekammer Nordrhein gibt für ihre Mitglieder
        
        
          seit 2009 Arztausweise mit qualifizierter elektroni-
        
        
          scher Signatur aus.
        
        
          Da für viele Anwendungen die Authentisierungs-
        
        
          funktion des Arztausweises im Vordergrund steht,
        
        
          hat die Ärztekammer Nordrhein beschlossen, den
        
        
          bisherigen Papierarztausweis durch einen elektro-
        
        
          nischen Arztausweis im Scheckkartenformat mit
        
        
          Chip zu ersetzen (eA-light). Die Ausgabe des eA-
        
        
          light, mit dem auch eine elektronische Onlineab-
        
        
          rechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung
        
        
          (KV) Nordrhein möglich ist, hat im September 2012
        
        
          begonnen. Auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe
        
        
          gibt den eA-light aus. Binnen eines Jahres wurden
        
        
          in NRW 18.000 eA-light ausgegeben. Wie mit dem
        
        
          Heilberufsausweis (HBA) ist mit dem eA-light nicht
        
        
          nur die Authentifizierung zum Beispiel an den On-
        
        
          line-Portalen von Kammer und KV möglich, son-
        
        
          dern auch das sichere Verschlüsseln von Dateien für
        
        
          einen oder mehrere Karteninhaber. Inhaber eines
        
        
          HBA und eA-light können miteinander problemlos
        
        
          verschlüsselt kommunizieren. Kam es bisher bei
        
        
          2.000 HBAs jedoch eher selten vor, dass ein oder
        
        
          gar alle Adressaten verschlüsselt kommunizieren
        
        
          konnten, ist die Wahrscheinlichkeit bei 18.000 elek-
        
        
          tronischen Arztausweisinhabern deutlich größer,
        
        
          dass der oder alle Empfänger einer vertraulich zu
        
        
          versendenden Datei über einen Arztausweis und da-
        
        
          mit die Verschlüsselungszertifikate verfügen. Wer
        
        
          derart verschlüsselte Dateien zum Beispiel als E-
        
        
          Mail-Anhang versendet, kann sicher sein, dass diese
        
        
          Daten für etwa  zehn Jahre von keinem Unbefugten
        
        
          lesbar gemacht werden können. Die von der Ärzte-
        
        
          kammer Nordrhein herausgegebenen Arztausweise
        
        
          werden von Firmen produziert, die ihren Firmen-
        
        
          sitz in Deutschland haben und damit auch den lan-
        
        
          desspezifischen Datenschutzgesetzen unterliegen.
        
        
          Eine Anleitung, wie eA-light oder HBA – auch zur
        
        
          Verschlüsselung – genutzt werden können, findet
        
        
          sich im Portal der Ärztekammer Nordrhein. Den
        
        
          eA-light bekommt jedes Kammermitglied kosten-
        
        
          los im Servicepoint im Haus der Ärzteschaft oder
        
        
          in jeder Kreis- oder Bezirksstelle der Ärztekammer
        
        
          Nordrhein.
        
        
          
            Tests zur Einführung der elektronischen
          
        
        
          
            Gesundheitskarte (eGK)
          
        
        
          
            Um die Praktikabilität der entwickelten Lösungen zu
          
        
        
          
            prüfen, sind gemäß § 291 SGB V
          
        
        
          T
        
        
          
            estmaßnahmen durch-
          
        
        
          
            zuführen. Eine der
          
        
        
          T
        
        
          
            estregionen ist Bochum-Essen.
          
        
        
          In den Testregionen soll auch der Versicherten-
        
        
          stammdatenabgleich auf der elektronischen Ge-
        
        
          sundheitskarte (eGK) getestet werden. Hierzu
        
        
          sollen die beteiligten Praxen und Kliniken einen
        
        
          Onlinezugang unterhalten, der keinerlei Verbin-
        
        
          dung mit den Rechnern haben muss, auf denen die
        
        
          medizinischen Daten der Patienten liegen. Die Da-
        
        
          ten des Patienten auf der eGK sollen dann mit de-
        
        
          nen der Krankenkasse über eine Onlineverbindung
        
        
          verglichen werden und gegebenenfalls aktualisiert
        
        
          werden können. Die Ärztekammer Nordrhein will
        
        
          einer Onlineanbindung außerhalb der Testmaß-
        
        
          nahmen erst dann zustimmen, wenn in den Tests
        
        
          nachgewiesen werden konnte, dass diese Lösung
        
        
          sicher und praktikabel ist. Da die Vertreterver-
        
        
          sammlung der KV Nordrhein einer solchen Lösung
        
        
          noch nicht zugestimmt hat, wird die Ärztekammer
        
        
          Nordrhein abwarten, bis in Testmaßnahmen nach-
        
        
          gewiesen wurde, dass eine solche Onlineanbindung
        
        
          sicher und praktikabel funktioniert. Entsprechen-
        
        
          de Testmaßnahmen sind im Landesteil Westfalen-
        
        
          Lippe von der Kammer und der KV in Zusammen-
        
        
          arbeit mit der Universität Münster und mit Unter-
        
        
          stützung des Gesundheitsministeriums des Landes
        
        
          Nordrhein-Westfalen geplant.
        
        
          
            Kommissionen und
          
        
        
          
            Ausschüsse im Zuständigkeits-
          
        
        
          
            bereich Medizinisches Ressort:
          
        
        
          
            • Ethikkommission
          
        
        
          
            • Ständige Kommission für Fra-
          
        
        
          
            gen der In-vitro-Fertilisation
          
        
        
          
            • Ethikkommission nach § 15
          
        
        
          
            Abs. 1 S. 2 der Berufsordnung
          
        
        
          
            • Kommission Transplanta-
          
        
        
          
            tionsmedizin
          
        
        
          
            • Weiterbildungskommission
          
        
        
          
            • Ständiger Ausschuss
          
        
        
          
            Qualitätssicherung
          
        
        
          
            • Ständiger Ausschuss
          
        
        
          
            „Infektionserkrankungen“
          
        
        
          
            • Ständiger Ausschuss Ausbil-
          
        
        
          
            dung zum Arzt / Hochschulen
          
        
        
          
            und Medizinische Fakultäten
          
        
        
          
            • Ständiger Ausschuss
          
        
        
          
            „Ärztliche Weiterbildung“
          
        
        
          
            • Ad-hoc-Ausschuss Arbeits-
          
        
        
          
            medizin- und Umweltmedizin
          
        
        
          
            • Ad-hoc-Ausschuss
          
        
        
          
            Psychiatrie, Psychotherapie
          
        
        
          
            und Psychosomatik
          
        
        
          
            • Ausschuss Suchtgefahren
          
        
        
          
            und Drogenabhängigkeit
          
        
        
          
            • Beratungskommission für
          
        
        
          
            die substitutionsgestützte
          
        
        
          
            Behandlung Opiatabhängiger
          
        
        
          
            • Ad-hoc-Ausschuss E-Health
          
        
        
          
            • Beirat Fachkundige Stelle
          
        
        
          
            nach DGUV Vorschrift 2
          
        
        
          
            • Gemeinsamer Ausschuss IQN