Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2013
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Medizinische Grundsatzfragen
E-Health und Telematik
Die Digitalisierung der Kommunikation und Doku-
mentation im Gesundheitswesen verändert die damit
verbundenen Geschäftsprozesse. Für die Ärzte der Ärzte-
kammer Nordrhein stehen Vertraulichkeit und Daten-
sicherheit sowie Finanzierbarkeit und Praktikabilität
elektronischer Anwendungen im Vordergrund.
Mit elektronischen Arztausweisen ist die siche-
re Authentifikation der beteiligten Ärzte bei der
elektronischen Kommunikation möglich. Außer-
dem können unter Verwendung der elektronischen
Arztausweise elektronische Informationen so ver-
schlüsselt werden, dass sie nur von denjenigen ge-
lesen werden können, für die die Informationen
bestimmt sind. Arztausweise mit qualifizierter
elektronischer Signatur erlauben zusätzlich die
Signatur von elektronischen Dateien in einer der
handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichge-
stellten Form. Um Sicherheit, Vertraulichkeit und
Zuverlässigkeit elektronisch transportierter und ge-
speicherter Patientendaten zu gewährleisten, müs-
sen die Empfehlungen zur ärztlichen Schweige-
pflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der
Arztpraxis sowie Finanzierbarkeit und Praktikabi-
lität der entwickelten Lösungen für die Ärzte strikt
beachtet werden
(
/
Empfehlung_Schweigepflicht_Datenschutz.pdf)
. Die
Ärztekammer Nordrhein gibt für ihre Mitglieder
seit 2009 Arztausweise mit qualifizierter elektroni-
scher Signatur aus.
Da für viele Anwendungen die Authentisierungs-
funktion des Arztausweises im Vordergrund steht,
hat die Ärztekammer Nordrhein beschlossen, den
bisherigen Papierarztausweis durch einen elektro-
nischen Arztausweis im Scheckkartenformat mit
Chip zu ersetzen (eA-light). Die Ausgabe des eA-
light, mit dem auch eine elektronische Onlineab-
rechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung
(KV) Nordrhein möglich ist, hat im September 2012
begonnen. Auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe
gibt den eA-light aus. Binnen eines Jahres wurden
in NRW 18.000 eA-light ausgegeben. Wie mit dem
Heilberufsausweis (HBA) ist mit dem eA-light nicht
nur die Authentifizierung zum Beispiel an den On-
line-Portalen von Kammer und KV möglich, son-
dern auch das sichere Verschlüsseln von Dateien für
einen oder mehrere Karteninhaber. Inhaber eines
HBA und eA-light können miteinander problemlos
verschlüsselt kommunizieren. Kam es bisher bei
2.000 HBAs jedoch eher selten vor, dass ein oder
gar alle Adressaten verschlüsselt kommunizieren
konnten, ist die Wahrscheinlichkeit bei 18.000 elek-
tronischen Arztausweisinhabern deutlich größer,
dass der oder alle Empfänger einer vertraulich zu
versendenden Datei über einen Arztausweis und da-
mit die Verschlüsselungszertifikate verfügen. Wer
derart verschlüsselte Dateien zum Beispiel als E-
Mail-Anhang versendet, kann sicher sein, dass diese
Daten für etwa zehn Jahre von keinem Unbefugten
lesbar gemacht werden können. Die von der Ärzte-
kammer Nordrhein herausgegebenen Arztausweise
werden von Firmen produziert, die ihren Firmen-
sitz in Deutschland haben und damit auch den lan-
desspezifischen Datenschutzgesetzen unterliegen.
Eine Anleitung, wie eA-light oder HBA – auch zur
Verschlüsselung – genutzt werden können, findet
sich im Portal der Ärztekammer Nordrhein. Den
eA-light bekommt jedes Kammermitglied kosten-
los im Servicepoint im Haus der Ärzteschaft oder
in jeder Kreis- oder Bezirksstelle der Ärztekammer
Nordrhein.
Tests zur Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK)
Um die Praktikabilität der entwickelten Lösungen zu
prüfen, sind gemäß § 291 SGB V
T
estmaßnahmen durch-
zuführen. Eine der
T
estregionen ist Bochum-Essen.
In den Testregionen soll auch der Versicherten-
stammdatenabgleich auf der elektronischen Ge-
sundheitskarte (eGK) getestet werden. Hierzu
sollen die beteiligten Praxen und Kliniken einen
Onlinezugang unterhalten, der keinerlei Verbin-
dung mit den Rechnern haben muss, auf denen die
medizinischen Daten der Patienten liegen. Die Da-
ten des Patienten auf der eGK sollen dann mit de-
nen der Krankenkasse über eine Onlineverbindung
verglichen werden und gegebenenfalls aktualisiert
werden können. Die Ärztekammer Nordrhein will
einer Onlineanbindung außerhalb der Testmaß-
nahmen erst dann zustimmen, wenn in den Tests
nachgewiesen werden konnte, dass diese Lösung
sicher und praktikabel ist. Da die Vertreterver-
sammlung der KV Nordrhein einer solchen Lösung
noch nicht zugestimmt hat, wird die Ärztekammer
Nordrhein abwarten, bis in Testmaßnahmen nach-
gewiesen wurde, dass eine solche Onlineanbindung
sicher und praktikabel funktioniert. Entsprechen-
de Testmaßnahmen sind im Landesteil Westfalen-
Lippe von der Kammer und der KV in Zusammen-
arbeit mit der Universität Münster und mit Unter-
stützung des Gesundheitsministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen geplant.
Kommissionen und
Ausschüsse im Zuständigkeits-
bereich Medizinisches Ressort:
• Ethikkommission
• Ständige Kommission für Fra-
gen der In-vitro-Fertilisation
• Ethikkommission nach § 15
Abs. 1 S. 2 der Berufsordnung
• Kommission Transplanta-
tionsmedizin
• Weiterbildungskommission
• Ständiger Ausschuss
Qualitätssicherung
• Ständiger Ausschuss
„Infektionserkrankungen“
• Ständiger Ausschuss Ausbil-
dung zum Arzt / Hochschulen
und Medizinische Fakultäten
• Ständiger Ausschuss
„Ärztliche Weiterbildung“
• Ad-hoc-Ausschuss Arbeits-
medizin- und Umweltmedizin
• Ad-hoc-Ausschuss
Psychiatrie, Psychotherapie
und Psychosomatik
• Ausschuss Suchtgefahren
und Drogenabhängigkeit
• Beratungskommission für
die substitutionsgestützte
Behandlung Opiatabhängiger
• Ad-hoc-Ausschuss E-Health
• Beirat Fachkundige Stelle
nach DGUV Vorschrift 2
• Gemeinsamer Ausschuss IQN