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            Jahresbericht 2013
          
        
        
          
            Ärztekammer
          
        
        
          
            Nordrhein
          
        
        
          
            Medizinische Grundsatzfragen
          
        
        
          
            Ärztlicher Beirat NRW
          
        
        
          Seit Juni 2010 fanden zwanzig Sitzungen des Ärzt-
        
        
          lichen Beirates zur Begleitung des Aufbaus einer
        
        
          Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen
        
        
          in Nordrhein-Westfalen statt. Stimmberechtigte
        
        
          Mitglieder sind kurativ tätige Ärzte, Zahnärzte und
        
        
          psychologische Psychotherapeuten aus allen Berei-
        
        
          chen von NRW. Der Ärztliche Beirat NRW ist durch
        
        
          die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verord-
        
        
          nung über Testmaßnahmen für die Einführung
        
        
          der elektronischen Gesundheitskarte“ formal in die
        
        
          Strukturen zum Aufbau einer Telematikinfrastruk-
        
        
          tur nach
        
        
          
            § 291a SGB V
          
        
        
          eingebunden. Bisher hat der
        
        
          Ärztliche Beirat NRWEmpfehlungen zur Arztbrief-
        
        
          schreibung, zum Notfalldatenmanagement und zur
        
        
          vorgezogenen Lösung für die Telematikinfrastruk-
        
        
          tur und deren stufenweisem Aufbau abgegeben.
        
        
          Ein entsprechendes Papier für die Nutzung einrich-
        
        
          tungsübergreifender elektronischer Fallakten wird
        
        
          derzeit erarbeitet.
        
        
          
            Ausgabe elektronischer Gesundheitskarten
          
        
        
          
            an Versicherte
          
        
        
          Nach der Neubewertung der Prozesse zur Ein-
        
        
          führung der elektronischen Kommunikation im
        
        
          Gesundheitswesen nach den Vorgaben des
        
        
          
            § 291a
          
        
        
          
            SGB V
          
        
        
          durch das Bundesgesundheitsministerium
        
        
          wurde 2011 mit der Ausgabe der elektronischen
        
        
          Gesundheitskarte (eGK) durch die Krankenkassen
        
        
          begonnen. In der dritten Änderungsverordnung zu
        
        
          den Bestimmungen zur Ausgabe der eGK wurden
        
        
          die Projekte Versichertenstammdatenmanagement,
        
        
          Arztbriefschreibung, Notfalldatenmanagement, elek-
        
        
          tronische Fallakte und – übergreifend – Basisinfra-
        
        
          struktur definiert. Der Gesetzgeber hatte die Ein-
        
        
          führung der eGK als Ersatz für die Krankenversi-
        
        
          cherungskarte bereits für 2006 vorgesehen. Um die
        
        
          Ablösung der bisherigen Krankenversicherungs-
        
        
          karte zu beschleunigen, hatte er den Krankenkas-
        
        
          sen vorgeschrieben, ihre Versicherten sukzessive
        
        
          mit eGKs auszustatten. Nachdem 2012 eine Aus-
        
        
          stattungsquote von 60 Prozent erreicht wurde, ist
        
        
          Ende 2013 mit einer flächendeckenden Ausstattung
        
        
          zu rechnen. Da die Kassen den Versicherten keine
        
        
          PIN zu den auf der Karte befindlichen Zertifika-
        
        
          ten liefern können, können die Karten bislang prak-
        
        
          tisch nur wie eine bisherige Krankenversicherungs-
        
        
          karte (mit einem Bild des Versicherten) genutzt
        
        
          werden.
        
        
          
            Substitutionstherapie Opiatabhängiger
          
        
        
          Die Beratungskommission für die substitutions-
        
        
          gestützte Behandlung Opiatabhängiger, unter dem
        
        
          Vorsitz von Professor Dr. med. Norbert Scherbaum,
        
        
          berät Kollegen in Klinik und Praxis. In fünf Jah-
        
        
          ren haben circa fünf Prozent aller substituierenden
        
        
          Kollegen mindestens einmal Rat in medizinischen
        
        
          oder rechtlichen Fragen eingeholt. Neben den re-
        
        
          gelmäßig substituierenden niedergelassenen Ärz-
        
        
          ten erkundigen sich auch im Krankenhaus tätige
        
        
          Kollegen, die akut Patienten versorgen müssen, bei
        
        
          denen in Folge der Opiatabhängigkeit eine Substi-
        
        
          tution erforderlich ist. Die schnelle Abrufbarkeit
        
        
          dieser speziellen Expertise per Hotline (0211 4302-
        
        
          2214) bei dem beratungsführenden Arzt wird von
        
        
          den substituierenden Kollegen geschätzt.
        
        
          Ziel der Aktivitäten ist es, ärztliche Kollegen für
        
        
          eine sachgerechte professionelle Therapie dieser
        
        
          speziellen Gruppe besonders schwer suchterkrank-
        
        
          ter Patienten zu gewinnen. Diese gesellschaftlich
        
        
          relevante und aus vielen Gründen besonders gefah-
        
        
          rengeneigte Tätigkeit bedarf einerseits besonderer
        
        
          Transparenz und der Einhaltung klarer Regeln
        
        
          durch alle Beteiligten, andererseits ist ein besonders
        
        
          vertrauliches Arzt-Patient-Verständnis Vorausset-
        
        
          zung für eine erfolgreiche Therapie dieser – nahezu
        
        
          regelhaft chronischen – Erkrankung notwendig.
        
        
          Kritische Phasen bei der engmaschig erforder-
        
        
          lichen therapeutischen Begleitung substituierter
        
        
          Patienten sind die Zeiten vor der Aufnahme in und
        
        
          vor allem nach der Entlassung aus dem Strafvoll-
        
        
          zug. Nachdem das Justizministerium in NRW die
        
        
          Voraussetzungen für die Substitution in Haft klar
        
        
          geregelt hatte, ist ein weiteres Ziel der Beratungs-
        
        
          kommission, darauf  hinzuwirken, dass die Rahmen-
        
        
          bedingungen für das Übergangsmanagement aus
        
        
          der Haft verbessert werden.
        
        
          Anforderungen von Meldungen von arztbezoge-
        
        
          nen Daten an das Bundesinstitut für Arzneimittel
        
        
          und Medizinprodukte (BfArM) erfolgten auf un-
        
        
          klarer rechtlicher Grundlage und bedürfen daher
        
        
          einer Novellierung des
        
        
          
            Betäubungsmittelgesetzes
          
        
        
          und
        
        
          der
        
        
          
            Betäubungsmittelverordnung
          
        
        
          . Die Beratungskom-
        
        
          mission setzt sich dafür ein, dass die Kammern zur
        
        
          Erfüllung ihrer Aufgaben die an das BfArM geliefer-
        
        
          ten Daten in anonymisierter Form zurückerhalten.
        
        
          Die Kommission bittet regelmäßig Kollegen zum
        
        
          Gespräch, bei denen Zweifel geäußert wurden, ob
        
        
          die Substitution immer gemäß der strengen Richtli-
        
        
          nien der Bundesärztekammer durchgeführt wurde.
        
        
          Diese Gespräche werden von einem Teil der Kolle-
        
        
          gen als sehr hilfreich wahrgenommen, gelegentlich
        
        
        
        
          
            /
          
        
        
          
            aekno/anforderungen-earztbrief.
          
        
        
          
            pdf
          
        
        
        
          
            /
          
        
        
          
            aekno/notfalldaten-beirat.pdf
          
        
        
        
          
            /
          
        
        
          
            aekno/aeztlicher-Beirat-
          
        
        
          
            2012-02-29.pdf