Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2014 - page 58

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Jahresbericht 2013
Ärztekammer
Nordrhein
Medizinische Grundsatzfragen
Ärztlicher Beirat NRW
Seit Juni 2010 fanden zwanzig Sitzungen des Ärzt-
lichen Beirates zur Begleitung des Aufbaus einer
Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen
in Nordrhein-Westfalen statt. Stimmberechtigte
Mitglieder sind kurativ tätige Ärzte, Zahnärzte und
psychologische Psychotherapeuten aus allen Berei-
chen von NRW. Der Ärztliche Beirat NRW ist durch
die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verord-
nung über Testmaßnahmen für die Einführung
der elektronischen Gesundheitskarte“ formal in die
Strukturen zum Aufbau einer Telematikinfrastruk-
tur nach
§ 291a SGB V
eingebunden. Bisher hat der
Ärztliche Beirat NRWEmpfehlungen zur Arztbrief-
schreibung, zum Notfalldatenmanagement und zur
vorgezogenen Lösung für die Telematikinfrastruk-
tur und deren stufenweisem Aufbau abgegeben.
Ein entsprechendes Papier für die Nutzung einrich-
tungsübergreifender elektronischer Fallakten wird
derzeit erarbeitet.
Ausgabe elektronischer Gesundheitskarten
an Versicherte
Nach der Neubewertung der Prozesse zur Ein-
führung der elektronischen Kommunikation im
Gesundheitswesen nach den Vorgaben des
§ 291a
SGB V
durch das Bundesgesundheitsministerium
wurde 2011 mit der Ausgabe der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) durch die Krankenkassen
begonnen. In der dritten Änderungsverordnung zu
den Bestimmungen zur Ausgabe der eGK wurden
die Projekte Versichertenstammdatenmanagement,
Arztbriefschreibung, Notfalldatenmanagement, elek-
tronische Fallakte und – übergreifend – Basisinfra-
struktur definiert. Der Gesetzgeber hatte die Ein-
führung der eGK als Ersatz für die Krankenversi-
cherungskarte bereits für 2006 vorgesehen. Um die
Ablösung der bisherigen Krankenversicherungs-
karte zu beschleunigen, hatte er den Krankenkas-
sen vorgeschrieben, ihre Versicherten sukzessive
mit eGKs auszustatten. Nachdem 2012 eine Aus-
stattungsquote von 60 Prozent erreicht wurde, ist
Ende 2013 mit einer flächendeckenden Ausstattung
zu rechnen. Da die Kassen den Versicherten keine
PIN zu den auf der Karte befindlichen Zertifika-
ten liefern können, können die Karten bislang prak-
tisch nur wie eine bisherige Krankenversicherungs-
karte (mit einem Bild des Versicherten) genutzt
werden.
Substitutionstherapie Opiatabhängiger
Die Beratungskommission für die substitutions-
gestützte Behandlung Opiatabhängiger, unter dem
Vorsitz von Professor Dr. med. Norbert Scherbaum,
berät Kollegen in Klinik und Praxis. In fünf Jah-
ren haben circa fünf Prozent aller substituierenden
Kollegen mindestens einmal Rat in medizinischen
oder rechtlichen Fragen eingeholt. Neben den re-
gelmäßig substituierenden niedergelassenen Ärz-
ten erkundigen sich auch im Krankenhaus tätige
Kollegen, die akut Patienten versorgen müssen, bei
denen in Folge der Opiatabhängigkeit eine Substi-
tution erforderlich ist. Die schnelle Abrufbarkeit
dieser speziellen Expertise per Hotline (0211 4302-
2214) bei dem beratungsführenden Arzt wird von
den substituierenden Kollegen geschätzt.
Ziel der Aktivitäten ist es, ärztliche Kollegen für
eine sachgerechte professionelle Therapie dieser
speziellen Gruppe besonders schwer suchterkrank-
ter Patienten zu gewinnen. Diese gesellschaftlich
relevante und aus vielen Gründen besonders gefah-
rengeneigte Tätigkeit bedarf einerseits besonderer
Transparenz und der Einhaltung klarer Regeln
durch alle Beteiligten, andererseits ist ein besonders
vertrauliches Arzt-Patient-Verständnis Vorausset-
zung für eine erfolgreiche Therapie dieser – nahezu
regelhaft chronischen – Erkrankung notwendig.
Kritische Phasen bei der engmaschig erforder-
lichen therapeutischen Begleitung substituierter
Patienten sind die Zeiten vor der Aufnahme in und
vor allem nach der Entlassung aus dem Strafvoll-
zug. Nachdem das Justizministerium in NRW die
Voraussetzungen für die Substitution in Haft klar
geregelt hatte, ist ein weiteres Ziel der Beratungs-
kommission, darauf hinzuwirken, dass die Rahmen-
bedingungen für das Übergangsmanagement aus
der Haft verbessert werden.
Anforderungen von Meldungen von arztbezoge-
nen Daten an das Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM) erfolgten auf un-
klarer rechtlicher Grundlage und bedürfen daher
einer Novellierung des
Betäubungsmittelgesetzes
und
der
Betäubungsmittelverordnung
. Die Beratungskom-
mission setzt sich dafür ein, dass die Kammern zur
Erfüllung ihrer Aufgaben die an das BfArM geliefer-
ten Daten in anonymisierter Form zurückerhalten.
Die Kommission bittet regelmäßig Kollegen zum
Gespräch, bei denen Zweifel geäußert wurden, ob
die Substitution immer gemäß der strengen Richtli-
nien der Bundesärztekammer durchgeführt wurde.
Diese Gespräche werden von einem Teil der Kolle-
gen als sehr hilfreich wahrgenommen, gelegentlich
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aekno/anforderungen-earztbrief.
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aekno/notfalldaten-beirat.pdf
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aekno/aeztlicher-Beirat-
2012-02-29.pdf
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