Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  18 / 84 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 18 / 84 Next Page
Page Background

18  

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

1. Gebiet Allgemeinmedizin

Definition:

Die Allgemeinmedizin umfasst die lebensbegleitende haus-

ärztliche Betreuung von Menschen jeden Alters bei jeder

Art der Gesundheitsstörung, unter Berücksichtigung der

biologischen, psychischen und sozialen Dimensionen ihrer

gesundheitlichen Leiden, Probleme oder Gefährdungen und

die medizinische Kompetenz zur Entscheidung über das Hin-

zuziehen anderer Ärzte und Angehöriger von Fachberufen

im Gesundheitswesen. Sie umfasst die patientenzentrierte

Integration der medizinischen, psychischen und sozialen

Hilfen im Krankheitsfall. Dazu gehören auch die Betreuung

von akut oder chronisch Erkrankten, die Vorsorge und Ge-

sundheitsberatung, die Früherkennung von Krankheiten,

die Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen, die Zusam-

menarbeit mit allen Personen und Institutionen, die für die

gesundheitliche Betreuung der Patienten Bedeutung haben,

die Unterstützung gemeindenaher gesundheitsfördernder

Aktivitäten, die Zusammenführung aller medizinisch wichti-

gen Daten des Patienten.

Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin

(Hausarzt/Hausärztin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompe-

tenz Allgemeinmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen

Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte sowie des

Weiterbildungskurses.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet

Innere Medizin, davon können bis zu

- 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patienten-

versorgung (auch 3 Monats-Abschnitte) auch im ambulan-

ten Bereich angerechnet werden, dabei sind maximal 12

Monate aus einem Gebiet anrechenbar,

- 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen

Versorgung, davon können bis zu

- 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte) ange-

rechnet werden,

- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psycho-

somatische Grundversorgung

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den Inhalten der Basisweiterbildung aus dem Gebiet Innere

Medizin:

- der Gesundheitsberatung, der Früherkennung von Gesund-

heitsstörungen einschließlich Gewalt- und Suchtprävention,

der Prävention, der Einleitung und Durchführung rehabilita-

tiver Maßnahmen sowie der Nachsorge

- der Erkennung und Behandlung von nichtinfektiösen, infekti-

ösen, toxischen und neoplastischen sowie von allergischen,

immunologischen, metabolischen, ernährungsabhängigen

und degenerativen Erkrankungen auch unter Berücksichti-

gung der Besonderheiten dieser Erkrankungen im höheren

Lebensalter

- den Grundlagen der Tumortherapie

- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-

ten

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung

und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung

der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild

- geriatrischen Syndromen und Krankheitsfolgen im Alter ein-

schließlich der Pharmakotherapie im Alter

- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen

und psychosozialen Zusammenhängen einschließlich der

Krisenintervention sowie der Grundzüge der Beratung und

Führung Suchtkranker

- Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen

- ernährungsbedingten Gesundheitsstörungen einschließlich

diätetischer Behandlung sowie Beratung und Schulung

- Durchführung und Dokumentation von Diabetikerbehandlun-

gen

- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich

der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung

- der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer

Therapiemaßnahmen

- den Grundlagen der Arzneimitteltherapie

- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließ-

lich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der

Vitalfunktionen und Wiederbelebung

- der Bewertung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, der

Arbeitsfähigkeit, der Berufs- und Erwerbsfähigkeit sowie der

Pflegebedürftigkeit

- der intensivmedizinischen Basisvorsorgung

den weiteren Inhalten:

- der primären Diagnostik, Beratung und Behandlung bei allen

auftretenden Gesundheitsstörungen und Erkrankungen im

unausgelesenen Patientengut

- der Integration medizinischer, psychischer und sozialer Be-

lange im Krankheitsfall

- der Langzeit- und familienmedizinischen Betreuung

- Erkennung und koordinierte Behandlung von Verhaltensauf-

fälligkeiten im Kindes- und Jugendalter

- interdisziplinärer Koordination einschließlich der Einbezie-

hung weiterer ärztlicher, pflegerischer und sozialer Hilfen in

Behandlungs- und Betreuungskonzepte, insbesondere bei

multimorbiden Patienten

- der Behandlung von Patienten in ihrem familiären Umfeld

und häuslichen Milieu, in Pflegeeinrichtungen sowie in ih-

rem weiteren sozialen Umfeld einschließlich der Hausbe-

suchstätigkeit

- gesundheitsfördernden Maßnahmen, z. B. auch im Rahmen

gemeindenaher Projekte

- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen

- der Erkennung von Suchtkrankheiten und Einleitung von

spezifischen Maßnahmen

- der Erkennung, Beurteilung und Behandlung der Auswirkun-

gen von Umwelt und Milieu bedingten Schäden einschließ-

lich Arbeitsplatzeinflüssen

- der Behandlung von Erkrankungen des Stütz- und Bewe-

gungsapparates unter besonderer Berücksichtigung funkti-

oneller Störungen

- den für die hausärztliche Versorgung erforderlichen Tech-

niken der Wundversorgung und der Wundbehandlung, der

Inzision, Extraktion, Exstirpation und Probeexzision auch

unter Anwendung der Lokal- und peripheren Leitungsanäs-

thesie

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden aus

der Basisweiterbildung aus dem Gebiet Innere Medizin:

- Elektrokardiogramm