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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- den Vorschriften des Leichentransport- und Bestattungswe-
sens und der entsprechenden Hygienevorschriften
- der systematischen und topographischen Anatomie ein-
schließlich der Zusammenhänge zwischen Struktur und
Funktion sowie der vergleichenden Anatomie
- der klinischen Anatomie
- der Röntgenanatomie und deren grundlegenden bildgeben-
den Verfahren
- des Donationswesens und der Vermächtnisse
- der Embryologie und den Grundlagen der Entwicklungsbio-
logie
- der Konservierung und Aufbewahrung von Leichen unter Be-
achtung der entsprechenden Hygienevorschriften
- den makroskopischen Präparationsmethoden
- der Herstellung, Montage und Pflege von anatomischen
Sammlungspräparaten und deren Demonstration
- der Histologie und mikroskopischen Anatomie einschließlich
der Histochemie und der Immunhistochemie und in situ Hy-
bridisierung mit den einschlägigen Fixations-, Schnitt- und
Färbetechniken
- der Licht- und Fluoreszenzmikroskopie mit den verschiede-
nen Techniken
- der Gewebezüchtung und experimentellen Zytologie
- der Makro- und Mikrophotographie
- der Morphometrie mit Quantifizierungs- und Statistikmetho-
den
- der Elektronenmikroskopie und Molekularbiologie mit den
verschiedenen Techniken
- den grundlegenden zell- und molekularbiologischen Metho-
den
4. Gebiet Arbeitsmedizin
Definition:
Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizini-
sches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und
Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten anderer-
seits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit
des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung,
Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbeding-
ter Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung
arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich
individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die
Vermeidung von Erschwernissen und die berufsfördernde
Rehabilitation.
Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin
(Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Arbeitsmedizin ist die Er-
langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte
sowie des Weiterbildungskurses.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 24 Monate im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinme-
dizin
- 36 Monate Arbeitsmedizin, davon können bis zu
- 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden
- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ar-
beitsmedizin, die während der 60 Monate Weiterbildung
erfolgen sollen
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und
Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen
- Arbeitsplatzbeurteilung / Gefährdungsbeurteilung
- Epidemiologie, Statistik und Dokumentation
- der Gesundheitsberatung
- der betrieblichen Gesundheitsförderung einschließlich der
individuellen und gruppenbezogenen Schulung
- der Beratung und Planung in Fragen des technischen, orga-
nisatorischen und personenbezogenen Arbeits- und Gesund-
heitsschutzes
- der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
- der Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und
notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz
- der Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer
Rehabilitation
- der betrieblichen Wiedereingliederung und dem Einsatz
chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Ar-
beitsplatz
- der Bewertung von Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Beschäf-
tigungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit ein-
schließlich der Arbeitsphysiologie und Ergonomie
- der Arbeits- und Umwelthygiene einschließlich der arbeits-
medizinischen und umweltmedizinischen Toxikologie
- der Arbeits- und Organisationspsychologie einschließlich
psychosozialer Aspekte
- der arbeitsmedizinischen Bewertung psychischer Belastung
und Beanspruchung
- arbeitsmedizinischen Vorsorge-, Tauglichkeits- und Eig-
nungsuntersuchungen einschließlich verkehrsmedizinischen
Fragestellungen
- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich
der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung
und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich
des Biomonitorings und der arbeitsmedizinischen Bewer-
tung der Ergebnisse
- der ärztlichen Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkran-
kungen und Berufskrankheiten, der Beurteilung von Arbeits-,
Berufs- und Erwerbsfähigkeit einschließlich Fragen eines Ar-
beitsplatzwechsels
- der arbeitsmedizinischen Erfassung von Umweltfaktoren
sowie deren Bewertung hinsichtlich ihrer gesundheitlichen
Relevanz
- der Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechts-
vorschriften
- Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungsanalysen
- Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung
- Ergometrie
- Lungenfunktionsprüfungen
- Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mittels einfacher
apparativer Techniken
- arbeitsmedizinische Bewertung von Messergebnissen ver-
schiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrö-
ßen, Beleuchtung, Gefahrstoffe
- Biomonitoring am Arbeitsplatz