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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

- den Vorschriften des Leichentransport- und Bestattungswe-

sens und der entsprechenden Hygienevorschriften

- der systematischen und topographischen Anatomie ein-

schließlich der Zusammenhänge zwischen Struktur und

Funktion sowie der vergleichenden Anatomie

- der klinischen Anatomie

- der Röntgenanatomie und deren grundlegenden bildgeben-

den Verfahren

- des Donationswesens und der Vermächtnisse

- der Embryologie und den Grundlagen der Entwicklungsbio-

logie

- der Konservierung und Aufbewahrung von Leichen unter Be-

achtung der entsprechenden Hygienevorschriften

- den makroskopischen Präparationsmethoden

- der Herstellung, Montage und Pflege von anatomischen

Sammlungspräparaten und deren Demonstration

- der Histologie und mikroskopischen Anatomie einschließlich

der Histochemie und der Immunhistochemie und in situ Hy-

bridisierung mit den einschlägigen Fixations-, Schnitt- und

Färbetechniken

- der Licht- und Fluoreszenzmikroskopie mit den verschiede-

nen Techniken

- der Gewebezüchtung und experimentellen Zytologie

- der Makro- und Mikrophotographie

- der Morphometrie mit Quantifizierungs- und Statistikmetho-

den

- der Elektronenmikroskopie und Molekularbiologie mit den

verschiedenen Techniken

- den grundlegenden zell- und molekularbiologischen Metho-

den

4. Gebiet Arbeitsmedizin

Definition:

Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizini-

sches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und

Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten anderer-

seits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit

des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung,

Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbeding-

ter Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung

arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich

individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die

Vermeidung von Erschwernissen und die berufsfördernde

Rehabilitation.

Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin

(Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Arbeitsmedizin ist die Er-

langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-

schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte

sowie des Weiterbildungskurses.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 24 Monate im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinme-

dizin

- 36 Monate Arbeitsmedizin, davon können bis zu

- 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden

- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ar-

beitsmedizin, die während der 60 Monate Weiterbildung

erfolgen sollen

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und

Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen

- Arbeitsplatzbeurteilung / Gefährdungsbeurteilung

- Epidemiologie, Statistik und Dokumentation

- der Gesundheitsberatung

- der betrieblichen Gesundheitsförderung einschließlich der

individuellen und gruppenbezogenen Schulung

- der Beratung und Planung in Fragen des technischen, orga-

nisatorischen und personenbezogenen Arbeits- und Gesund-

heitsschutzes

- der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit

- der Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und

notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz

- der Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer

Rehabilitation

- der betrieblichen Wiedereingliederung und dem Einsatz

chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Ar-

beitsplatz

- der Bewertung von Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Beschäf-

tigungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit ein-

schließlich der Arbeitsphysiologie und Ergonomie

- der Arbeits- und Umwelthygiene einschließlich der arbeits-

medizinischen und umweltmedizinischen Toxikologie

- der Arbeits- und Organisationspsychologie einschließlich

psychosozialer Aspekte

- der arbeitsmedizinischen Bewertung psychischer Belastung

und Beanspruchung

- arbeitsmedizinischen Vorsorge-, Tauglichkeits- und Eig-

nungsuntersuchungen einschließlich verkehrsmedizinischen

Fragestellungen

- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich

der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung

und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich

des Biomonitorings und der arbeitsmedizinischen Bewer-

tung der Ergebnisse

- der ärztlichen Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkran-

kungen und Berufskrankheiten, der Beurteilung von Arbeits-,

Berufs- und Erwerbsfähigkeit einschließlich Fragen eines Ar-

beitsplatzwechsels

- der arbeitsmedizinischen Erfassung von Umweltfaktoren

sowie deren Bewertung hinsichtlich ihrer gesundheitlichen

Relevanz

- der Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechts-

vorschriften

- Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungsanalysen

- Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung

- Ergometrie

- Lungenfunktionsprüfungen

- Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mittels einfacher

apparativer Techniken

- arbeitsmedizinische Bewertung von Messergebnissen ver-

schiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrö-

ßen, Beleuchtung, Gefahrstoffe

- Biomonitoring am Arbeitsplatz