

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Ultraschalluntersuchungen des Abdomens, Retroperito-
neums, der Urogenitalorgane
- große Wundversorgung bei Weichteilverletzungen
- Deckung von Haut- und Weichteildefekten
- Verbände, z. B. Kompressions-, Stütz-, Schienen- und fixie-
rende Verbände
- Repositionen von Frakturen und Luxationen
- operative Eingriffe an Kopf/Hals und Brustwand einschließ-
lich Thorakotomien und Thoraxdrainagen und an Bauchwand
und Bauchhöhle, Stütz- und Bewegungssystem, Gefäß- und
Nervensystem einschließlich Resektionen, Übernähungen,
Exstirpationen und Exzisionen mittels konventioneller, en-
doskopischer und interventioneller Techniken, z. B. Lymph-
knotenexstirpation, Port-Implantation, Entfernung von
Weichteilgeschwülsten, Schilddrüsen-Resektion, explorative
Laparotomie, Thorakotomie, Thoraxdrainage, Magen-, Dünn-
darm- und Dickdarm- Resektion, Notversorgung von Leber-
und Milzverletzungen, Cholecystektomie, Appendektomie,
Anus praeter-Anlage, Herniotomien, Hämorrhoidektomie,
periproktitische Abzessspaltung, Fistel- und Fissur- Versor-
gung , Osteosynthesen, Implantatentfernung, Exostosenab-
tragung, Amputationen, Varizenoperationen, Thrombekto-
mie, Embolektomie, Tracheotomie
- Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade
7.2 Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie
(Gefäßchirurg/Gefäßchirurgin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-
dung die Erlangung der Facharztkompetenz Gefäßchirurgie
nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten
und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und
48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Gefäßchirurgie bei
einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können
- bis zu 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildun-
gen des Gebietes Chirurgie oder
- 6 Monate in Anästhesiologie, Innere Medizin und Angiologie
oder Radiologie angerechnet werden
- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet
werden
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-
ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9
Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, Erkennung und Nachbehandlung von Er-
krankungen, Verletzungen, Infektionen und Fehlbildungen
des Gefäßsystems einschließlich der Rehabilitation
- der Indikationsstellung zur operativen, interventionellen
und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoein-
schätzung und prognostischen Beurteilung
- der operativen Behandlung einschließlich hyperämisieren-
der, resezierender und rekonstruktiver Eingriffe und konser-
vativen Maßnahmen am Gefäßsystem
- instrumentellen Untersuchungsverfahren einschließlich der
Durchblutungsmessung und Erhebung eines angiologischen
Befundes zur Operationsvorbereitung und -nachsorge
- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-
kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- intraoperative angiographische Untersuchungen
- Doppler-/Duplex-Untersuchungen der
- Extremitäten versorgenden Gefäße,
- abdominellen und retroperitonealen Gefäße,
- extrakraniellen hinzuführenden Gefäße
- hämodynamische Untersuchungen an Venen
- rekonstruktive Operationen
- an supraaortalen Arterien,
- an aortalen, iliakalen, viszeralen und thorakalen Gefäßen,
- im femoro-poplitealen, brachialen und cruro-pedalen Ab-
schnitt
- endovaskuläre Eingriffe
- Anlage von Dialyse-Shunts, Port-Implantation
- Operationen am Venensystem
- Grenzzonenamputationen, Ulkusversorgungen
7.3 Facharzt/Fachärztin für Herzchirurgie
(Herzchirurg/Herzchirurgin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-
dung die Erlangung der Facharztkompetenz Herzchirurgie
nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten
und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und
48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Herzchirurgie bei
einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des
Gebietes Chirurgie, in Innere Medizin und Kardiologie und/
oder Kinder- und Jugendmedizin/Kinder-Kardiologie ange-
rechnet werden,
- die auch im ambulanten Bereich abgeleistet werden können
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-
ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9
Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, Erkennung, operativen und postoperativen
Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verlet-
zungen und Verletzungsfolgen, Fehlbildungen des Herzens,
der herznahen Gefäße sowie des Mediastinums und der Lun-
ge im Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen
- Maßnahmen der Nachsorge nach operativer Behandlung
einschließlich Immunsuppression und Organabstoßungsbe-
handlung bei Transplantationen
- der Indikationsstellung zur operativen und konservativen
Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prog-
nostischen Beurteilung
- den Grundlagen minimal-invasiver Therapie
- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-
kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
- den Grundlagen der Diagnostik und Behandlung angebore-