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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Ultraschalluntersuchungen des Abdomens, Retroperito-

neums, der Urogenitalorgane

- große Wundversorgung bei Weichteilverletzungen

- Deckung von Haut- und Weichteildefekten

- Verbände, z. B. Kompressions-, Stütz-, Schienen- und fixie-

rende Verbände

- Repositionen von Frakturen und Luxationen

- operative Eingriffe an Kopf/Hals und Brustwand einschließ-

lich Thorakotomien und Thoraxdrainagen und an Bauchwand

und Bauchhöhle, Stütz- und Bewegungssystem, Gefäß- und

Nervensystem einschließlich Resektionen, Übernähungen,

Exstirpationen und Exzisionen mittels konventioneller, en-

doskopischer und interventioneller Techniken, z. B. Lymph-

knotenexstirpation, Port-Implantation, Entfernung von

Weichteilgeschwülsten, Schilddrüsen-Resektion, explorative

Laparotomie, Thorakotomie, Thoraxdrainage, Magen-, Dünn-

darm- und Dickdarm- Resektion, Notversorgung von Leber-

und Milzverletzungen, Cholecystektomie, Appendektomie,

Anus praeter-Anlage, Herniotomien, Hämorrhoidektomie,

periproktitische Abzessspaltung, Fistel- und Fissur- Versor-

gung , Osteosynthesen, Implantatentfernung, Exostosenab-

tragung, Amputationen, Varizenoperationen, Thrombekto-

mie, Embolektomie, Tracheotomie

- Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade

7.2 Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie

(Gefäßchirurg/Gefäßchirurgin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-

dung die Erlangung der Facharztkompetenz Gefäßchirurgie

nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten

und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und

48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Gefäßchirurgie bei

einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können

- bis zu 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildun-

gen des Gebietes Chirurgie oder

- 6 Monate in Anästhesiologie, Innere Medizin und Angiologie

oder Radiologie angerechnet werden

- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet

werden

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-

ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9

Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Vorbeugung, Erkennung und Nachbehandlung von Er-

krankungen, Verletzungen, Infektionen und Fehlbildungen

des Gefäßsystems einschließlich der Rehabilitation

- der Indikationsstellung zur operativen, interventionellen

und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoein-

schätzung und prognostischen Beurteilung

- der operativen Behandlung einschließlich hyperämisieren-

der, resezierender und rekonstruktiver Eingriffe und konser-

vativen Maßnahmen am Gefäßsystem

- instrumentellen Untersuchungsverfahren einschließlich der

Durchblutungsmessung und Erhebung eines angiologischen

Befundes zur Operationsvorbereitung und -nachsorge

- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-

kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- intraoperative angiographische Untersuchungen

- Doppler-/Duplex-Untersuchungen der

- Extremitäten versorgenden Gefäße,

- abdominellen und retroperitonealen Gefäße,

- extrakraniellen hinzuführenden Gefäße

- hämodynamische Untersuchungen an Venen

- rekonstruktive Operationen

- an supraaortalen Arterien,

- an aortalen, iliakalen, viszeralen und thorakalen Gefäßen,

- im femoro-poplitealen, brachialen und cruro-pedalen Ab-

schnitt

- endovaskuläre Eingriffe

- Anlage von Dialyse-Shunts, Port-Implantation

- Operationen am Venensystem

- Grenzzonenamputationen, Ulkusversorgungen

7.3 Facharzt/Fachärztin für Herzchirurgie

(Herzchirurg/Herzchirurgin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-

dung die Erlangung der Facharztkompetenz Herzchirurgie

nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten

und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und

48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Herzchirurgie bei

einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

- 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des

Gebietes Chirurgie, in Innere Medizin und Kardiologie und/

oder Kinder- und Jugendmedizin/Kinder-Kardiologie ange-

rechnet werden,

- die auch im ambulanten Bereich abgeleistet werden können

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-

ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9

Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Vorbeugung, Erkennung, operativen und postoperativen

Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verlet-

zungen und Verletzungsfolgen, Fehlbildungen des Herzens,

der herznahen Gefäße sowie des Mediastinums und der Lun-

ge im Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen

- Maßnahmen der Nachsorge nach operativer Behandlung

einschließlich Immunsuppression und Organabstoßungsbe-

handlung bei Transplantationen

- der Indikationsstellung zur operativen und konservativen

Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prog-

nostischen Beurteilung

- den Grundlagen minimal-invasiver Therapie

- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-

kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes

- den Grundlagen der Diagnostik und Behandlung angebore-