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24  

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

ner Herzerkrankungen sowie terminaler Erkrankungen von

Herz und Lunge

- der Anwendung von Kreislaufassistenzsystemen

- der Indikationsstellung zur Herz-, Lungen- und Herz-Lungen-

Transplantation einschließlich technischer Grundlagen von

Herzassistenzsystemen

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Elektrokardiogramm

- sonographische Untersuchungen der Thoraxorgane ein-

schließlich Doppler-/Duplex-Untersuchungen des Herzens

und der großen Gefäße

- Echokardiographie

- Operationen mit Hilfe oder in Bereitschaft der extrakorpora-

len Zirkulation

- an Koronargefäßen

- an der Mitralklappe einschließlich Rekonstruktion

- an der Aortenklappe und/oder Aorta aszendens/Mitralklap-

pe/Koronargefäß

- bei angeborenen Herzfehlern

- Operationen ohne Einsatz der extrakorporalen Zirkulation

- Anastomosen und Rekonstruktionen an den thorakalen Gefä-

ßen einschließlich Aortenaneurysmen

- transvenöse Schrittmacherimplantationen/Defibrillatoren

(AICD)

- Operationen am Thorax in Zusammenhang mit herzchirur-

gischen Eingriffen z. B. Brustwandresektion, Thoraxstabili-

sierung, Exstirpation von Fremdkörpern, Operationen bei

Thoraxverletzungen

- Operationen an der Lunge und am angrenzenden Mediasti-

num in Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen

- Operationen an peripheren Gefäßen im Zusammenhang mit

herzchirurgischen Eingriffen, z. B. Rekonstruktion periphe-

rer Gefäße nach Einsatz von Kreislaufassistenzsystemen und

der extrakorporalen Zirkulation

7.4 Facharzt/Fachärztin für Kinderchirurgie

(Kinderchirurg/Kinderchirurgin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-

dung die Erlangung der Facharztkompetenz Kinderchirurgie

nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten

und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und

48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Kinderchirurgie

bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungs-

stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 12 Monate in Kinder- und Jugendmedizin, davon können

- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kin-

dern und Jugendlichen abgeleistet werden

- können 6 Monate in einer anderen Facharztweiterbildung

des Gebietes Chirurgie oder in Anästhesiologie, Mund-Kie-

fer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Radiologie oder Uro-

logie oder in Handchirurgie angerechnet werden

- können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/

angerechnet werden

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-

ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9

Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen

Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Fehlbildun-

gen, Erkrankungen, Infektionen, Organtumoren, Verletzun-

gen, Verbrennungen sowie deren Folgen im Kindesalter ein-

schließlich pränataler Entwicklungsstörungen

- den instrumentellen und funktionellen Untersuchungsme-

thoden

- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-

kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes

- den endoskopischen, laparoskopischen, minimal-invasiven,

mikrochirurgischen Operationsverfahren und Laser-Techni-

ken

- der Behandlung von Schwer- und Mehrfachverletzten ein-

schließlich des Trauma-Managements und der Überwachung

- der konservativen und operativen Frakturversorgung ein-

schließlich gelenknaher Frakturen und Gelenkverletzungen

sowie plastisch-rekonstruktiver Techniken

- der enteralen und parenteralen Ernährung insbesondere

nach Operationen, auch bei Früh- und Neugeborenen

- den Grundlagen der Durchgangsarzt- und Verletzungsarten-

verfahren der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Repositionen von Frakturen und Luxationen sowie Versor-

gung von Weichteil- und Organverletzungen

- operative Eingriffe einschließlich endoskopischer, minimal-

invasiver, mikrochirurgischer und Laser-Techniken

- an Kopf- und Hals, z. B. Trepanationen, ventrikuläre Liquo-

rableitungen, Osteoplastik bei Craniostenose, Tracheotomi-

en, Thyreoidektomien, Korrektur von Kiemengangsanomali-

en, ösophagotracheale Fisteln, Verletzungen und muskulärer

Schiefhals, Tumorresektionen

- an Brustwand und Brusthöhle, z. B. Korrekturen von Fehl-

bildungen, Erkrankungen und Verletzungen der Brustwand,

der Brusthöhle, des Mediastinums, des Tracheobronchialsys-

tems, der Lungen und des Oesophagus, Resektion äußerer,

mediastinaler und pulmonaler Tumoren

- an Bauchwand, Bauchhöhle und Retroperitoneum, z. B.

Korrektur von Fehlbildungen, operative Therapie von Or-

ganverletzungen äußerer und innerer Hernien, bei Funkti-

onsstörungen und entzündlichen Erkrankungen, intestinale

Resektionen einschließlich Tumorresektionen

- am Urogenitaltrakt, z. B. Korrektur von Fehlbildungen der

Nieren, ableitenden Harnwege und des inneren und äuße-

ren Genitale einschließlich Verletzungen, Tumorresektio-

nen

- am Gefäß-, Nerven- und Lymphsystem, z. B. bei Fehlbildun-

gen einschließlich Dysraphien, Verletzungen und Tumoren,

Anlage von Shunts, Port-Implantationen

- am Stütz- und Bewegungssystem, z. B. bei Frakturen, Lu-

xationen und Weichteilverletzungen einschließlich deren

Folgen, Weichteil-, Knochen- und Gelenkinfektionen, Tu-

moren

- bei plastisch-rekonstruktiven Eingriffen, z. B. bei Fehlbil-

dungen, kongenitalen Defekten und Defektverletzungen

an Kopf, Hals, Brustwand, Rumpf und Extremitäten und

Zwerchfellplastiken, Haut-, Muskel-, Sehnen- und Knorpel-

plastiken