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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- sportmedizinischen Untersuchungs- und Behandlungsme-
thoden
- den allgemeinen und sportmedizinisch relevanten Grundla-
gen des Sports
- den physiologischen und ernährungsphysiologischen Grund-
lagen der Sportmedizin
- den sportmedizinischen Aspekten der einzelnen Sportarten
einschließlich geschlechtsspezifischer Besonderheiten
- den sportmedizinischen Aspekten des Breiten- und Freizeit-
sports, des Leistungs- und Hochleistungssports, des Behin-
derten- und Alterssports
- den psychologischen Problemen des Sportes
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich
der Doping-Problematik
- der sportmedizinischen Prävention und Rehabilitation
- der sportlichen Belastbarkeit im Kindes- und Jugendalter
- den gesundheitlichen Belastungen des Haltungs- und Bewe-
gungsapparates beim Sport
- der Sportpädagogik
46. Suchtmedizinische Grundversorgung
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische
Grundversorgung sind integraler Bestandteil der Weiterbil-
dungen zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
–psychotherapie sowie zum Facharzt für Psychiatrie und Psy-
chotherapie.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversor-
gung umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die
Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von
Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen
Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht stoffgebundener
Suchterkrankungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Suchtmedizinische Grundversorgung nach Ab-
leistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Wei-
terbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
50 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Suchtme-
dizinische Grundversorgung
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation
von Suchtkrankheiten
- der Beratung im Zusammenhang mit suchterzeugenden Stof-
fen und nicht stoffgebundenen Suchterkrankungen
- der Pharmakologie suchterzeugender Stoffe
- der Entzugs- und Substitutionsbehandlung
- der Krisenintervention
- der Organisation der Frührehabilitation
47. Tropenmedizin
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Tropenmedizin umfasst in Ergän-
zung zu einer Facharztkompetenz die Epidemiologie, Vorbeu-
gung, Erkennung und Behandlung von Gesundheitsstörungen
und Erkrankungen, die mit den besonderen Lebensumständen,
Krankheitserregern und Umweltbedingungen in tropischen,
subtropischen und Ländern mit besonderer klimatischer oder
gesundheitlicher Belastung verbunden sind.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachli-
chen Kompetenz in Tropenmedizin nach Ableistung der vor-
geschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte
sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Tropenme-
dizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 an einer tropenmedizinischen
Einrichtung
- 12 Monate tropenmedizinische Tätigkeit in der Patientenver-
sorgung einer medizinischen Einrichtung in den Tropen oder
Subtropen
- 3 Monate Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Tropenme-
dizin und Medizinische Parasitologie
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Epidemiologie, Erkennung und Behandlung von Tropen-
und Reisekrankheiten einschließlich bakterieller, viraler,
mykotischer und parasitärer Infektionen und Gifttierunfällen
- der medizinischen Beratung vor Reisen und Auslandseinsät-
zen einschließlich Prophylaxemaßnahmen und Impfungen
- der Gesundheitswissenschaft in tropischen, subtropischen
Ländern und Entwicklungsländern sowie geomedizinischen
Zusammenhängen
- arbeits- und umweltmedizinischen Aspekten des Auslandes
einschließlich Vorsorge- und Tauglichkeitsuntersuchungen
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung
und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung
der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
- Durchführung des mikroskopischen Nachweises von Proto-
zoen, Würmern und Parasiten