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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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- Ergometrie

- Langzeit-EKG

- Langzeitblutdruckmessung

- spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion

- Ultraschalluntersuchungen des Abdomens und Retroperito-

neums einschließlich Urogenitalorgane

- Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse

- Doppler-Sonographien der Extremitäten versorgenden und

der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße

- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich

der Gewinnung von Untersuchungsmaterial

- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale

und parenterale Ernährung

- Proktoskopie

2. Gebiet Anästhesiologie

Definition:

Das Gebiet Anästhesiologie umfasst die Allgemein-, Regio-

nal- und Lokalanästhesie einschließlich deren Vor- und Nach-

behandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen

während operativer und diagnostischer Eingriffe sowie inten-

sivmedizinische, notfallmedizinische und schmerztherapeuti-

sche Maßnahmen.

Facharzt/Fachärztin für Anästhesiologie

(Anästhesist/Anästhesistin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Anästhesiologie ist die Er-

langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-

schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 48 Monate in der Anästhesiologie, davon können bis zu

- 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmit-

telbaren Patientenversorgung angerechnet werden

- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

- 12 Monate in der Intensivmedizin, davon können

- 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet ange-

rechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Anästhesieverfahren

- der Beurteilung perioperativer Risiken

- Maßnahmen der perioperativen Intensivmedizin

- dem Ablauf organisatorischer Fragestellungen und periope-

rativer Abläufe des Gebietes

- der gebietsbezogenen Behandlung akuter Schmerzzustände,

auch im Bereich der perioperativen Medizin

- der Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen, ein-

schließlich Beatmungsverfahren und notfallmäßiger Schritt-

macheranwendung

- notfallmedizinischen Maßnahmen

- Ultraschalluntersuchungen bei Punktionen und Injektionen

von Nerven und/oder Gefäßen sowie bei intensivmedizini-

schen Fragestellungen

- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-

ten

- der Infusions- und Hämotherapie einschließlich parenteraler

Ernährung

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich

der perioperativen Medikation

- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen

und psychosozialen Zusammenhängen

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung

und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung

der Ergebnisse in das Krankheitsbild

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Maßnahmen zur Behandlung akut gestörter Vitalfunktionen

- Beatmungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöh-

nung

- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich

Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen sowie

der Gewinnung von Untersuchungsmaterial

- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale

und parenterale Ernährung

- Elektrokardiogramme

- selbstständig durchgeführte Anästhesieverfahren, davon

- im Gebiet Chirurgie

- im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe

- bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 5. Le-

bensjahr

- in wenigstens zwei weiteren operativen Gebieten

- bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich

- rückenmarksnahe Regionalanästhesien

- periphere Regionalanästhesien und Nervenblockaden

- Mitwirkung bei Anästhesien höherer Schwierigkeitsgrade,

davon

- bei intrathorakalen Eingriffen

- bei intrakraniellen Eingriffen

3. Gebiet Anatomie

Definition:

Das Gebiet Anatomie umfasst die Lehre vom normalen Bau

und Zustand des Körpers mit seinen Geweben und Organen

einschließlich systematischer und topographisch-funktionel-

ler Aspekte sowie der Embryologie.

Facharzt/Fachärztin für Anatomie

(Anatom/Anatomin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Anatomie ist die Erlangung

der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebe-

nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis

zu

- 12 Monate im Gebiet Pathologie und/oder Rechtsmedizin an-

gerechnet werden, davon können

- 6 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den grundlegenden wissenschaftlichen Methoden zur Unter-

suchung morphologisch-medizinischer Fragestellungen, der

makroskopischen Anatomie, der mikroskopischen Anatomie

und der Embryologie