Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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- Ergometrie
- Langzeit-EKG
- Langzeitblutdruckmessung
- spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion
- Ultraschalluntersuchungen des Abdomens und Retroperito-
neums einschließlich Urogenitalorgane
- Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse
- Doppler-Sonographien der Extremitäten versorgenden und
der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich
der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale
und parenterale Ernährung
- Proktoskopie
2. Gebiet Anästhesiologie
Definition:
Das Gebiet Anästhesiologie umfasst die Allgemein-, Regio-
nal- und Lokalanästhesie einschließlich deren Vor- und Nach-
behandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen
während operativer und diagnostischer Eingriffe sowie inten-
sivmedizinische, notfallmedizinische und schmerztherapeuti-
sche Maßnahmen.
Facharzt/Fachärztin für Anästhesiologie
(Anästhesist/Anästhesistin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Anästhesiologie ist die Er-
langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 48 Monate in der Anästhesiologie, davon können bis zu
- 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmit-
telbaren Patientenversorgung angerechnet werden
- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 12 Monate in der Intensivmedizin, davon können
- 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet ange-
rechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Anästhesieverfahren
- der Beurteilung perioperativer Risiken
- Maßnahmen der perioperativen Intensivmedizin
- dem Ablauf organisatorischer Fragestellungen und periope-
rativer Abläufe des Gebietes
- der gebietsbezogenen Behandlung akuter Schmerzzustände,
auch im Bereich der perioperativen Medizin
- der Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen, ein-
schließlich Beatmungsverfahren und notfallmäßiger Schritt-
macheranwendung
- notfallmedizinischen Maßnahmen
- Ultraschalluntersuchungen bei Punktionen und Injektionen
von Nerven und/oder Gefäßen sowie bei intensivmedizini-
schen Fragestellungen
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-
ten
- der Infusions- und Hämotherapie einschließlich parenteraler
Ernährung
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich
der perioperativen Medikation
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen
und psychosozialen Zusammenhängen
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung
und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung
der Ergebnisse in das Krankheitsbild
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Maßnahmen zur Behandlung akut gestörter Vitalfunktionen
- Beatmungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöh-
nung
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich
Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen sowie
der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale
und parenterale Ernährung
- Elektrokardiogramme
- selbstständig durchgeführte Anästhesieverfahren, davon
- im Gebiet Chirurgie
- im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 5. Le-
bensjahr
- in wenigstens zwei weiteren operativen Gebieten
- bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich
- rückenmarksnahe Regionalanästhesien
- periphere Regionalanästhesien und Nervenblockaden
- Mitwirkung bei Anästhesien höherer Schwierigkeitsgrade,
davon
- bei intrathorakalen Eingriffen
- bei intrakraniellen Eingriffen
3. Gebiet Anatomie
Definition:
Das Gebiet Anatomie umfasst die Lehre vom normalen Bau
und Zustand des Körpers mit seinen Geweben und Organen
einschließlich systematischer und topographisch-funktionel-
ler Aspekte sowie der Embryologie.
Facharzt/Fachärztin für Anatomie
(Anatom/Anatomin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Anatomie ist die Erlangung
der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebe-
nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis
zu
- 12 Monate im Gebiet Pathologie und/oder Rechtsmedizin an-
gerechnet werden, davon können
- 6 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den grundlegenden wissenschaftlichen Methoden zur Unter-
suchung morphologisch-medizinischer Fragestellungen, der
makroskopischen Anatomie, der mikroskopischen Anatomie
und der Embryologie