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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- der Biochemie der Ernährung, des Säuren-Basen- sowie Was-
ser- und Elektrolythaushaltes
- der Labororganisation und dem Laborbetrieb
7. Gebiet Chirurgie
Definition:
Das Gebiet Chirurgie umfasst die Vorbeugung, Erkennung,
konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Re-
habilitation von chirurgischen Erkrankungen, Verletzungen
und Verletzungsfolgen sowie angeborenen und erworbenen
Formveränderungen und Fehlbildungen der Gefäße, der inne-
ren Organe einschließlich des Herzens, der Stütz- und Bewe-
gungsorgane und der onkologischen Wiederherstellungs- und
Transplantationschirurgie.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Chirurgie ist die Erlangung
von Facharztkompetenzen 7.1 bis 7.8 nach Ableistung der vor-
geschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsin-
halte.
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 7.1 bis 7.8
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbe-
fugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz
1, davon
- 6 Monate Notfallaufnahme
- 6 Monate Intensivmedizin in der Chirurgie oder in einem
anderen Gebiet, die auch während der spezialisierten Fach-
arztweiterbildung abgeleistet werden können
- 12 Monate Chirurgie, davon können
- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- Erkennung, Klassifizierung, Behandlung und Nachsorge chir-
urgischer Erkrankungen und Verletzungen
- der Indikationsstellung zur konservativen und operativen
Behandlung chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen
- der Risikoeinschätzung, der Aufklärung und der Dokumen-
tation
- den Prinzipien der perioperativen Diagnostik und Behand-
lung
- operativen Eingriffen und Operationsschritten
- der Wundversorgung, Wundbehandlung und Verbandslehre
- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie
- der Erkennung und Behandlung von Infektionen einschließ-
lich epidemiologischer Grundlagen, den Hygienemaßnah-
men
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung
und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung
der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
- Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen einschließlich
der Behandlung akuter Schmerzzustände
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-
ten
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließ-
lich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung
der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich der
Grundlagen der Beatmungstechnik und intensivmedizini-
scher Basismaßnahmen
- der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer
Therapiemaßnahmen
- der medikamentösen Thromboseprophylaxen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Ultraschalluntersuchungen bei chirurgischen Erkrankungen
und Verletzungen
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich
Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen sowie
der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale
und parenterale Ernährung einschließlich Sondentechnik
- Lokal- und Regionalanästhesien
- Eingriffe aus dem Bereich der ambulanten Chirurgie
- Erste Assistenzen bei Operationen und angeleitete Opera-
tionen
7.1 Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie
(Allgemeinchirurg/Allgemeinchirurgin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-
dung die Erlangung der Facharztkompetenz Allgemeinchirur-
gie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszei-
ten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und
48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 24 Monate in Allgemeinchirurgie und/oder anderen Fach-
arztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, davon können
bis zu
- 12 Monate in Anästhesiologie, Anatomie, Frauenheilkunde
und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medi-
zin und Gastroenterologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie,
Neurochirurgie, Pathologie und/oder Urologie abgeleistet/
angerechnet werden
- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 12 Monate in Orthopädie und Unfallchirurgie
- 12 Monate in Viszeralchirurgie
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-
ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9
Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der operativen und nicht operativen Grund- und Notfall-
versorgung bei gefäß-, thorax-, unfall- und visceralchirurgi-
schen einschließlich der koloproktologischen Erkrankungen,
Verletzungen, Fehlbildungen und Infektionen
- der Indikationsstellung zur operativen und konservativen
Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prog-
nostischen Beurteilung
- endoskopischen, laparoskopischen (minimal-invasiven)
Operationsverfahren
- instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden
- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-
kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes