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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

- der Biochemie der Ernährung, des Säuren-Basen- sowie Was-

ser- und Elektrolythaushaltes

- der Labororganisation und dem Laborbetrieb

7. Gebiet Chirurgie

Definition:

Das Gebiet Chirurgie umfasst die Vorbeugung, Erkennung,

konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Re-

habilitation von chirurgischen Erkrankungen, Verletzungen

und Verletzungsfolgen sowie angeborenen und erworbenen

Formveränderungen und Fehlbildungen der Gefäße, der inne-

ren Organe einschließlich des Herzens, der Stütz- und Bewe-

gungsorgane und der onkologischen Wiederherstellungs- und

Transplantationschirurgie.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Chirurgie ist die Erlangung

von Facharztkompetenzen 7.1 bis 7.8 nach Ableistung der vor-

geschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsin-

halte.

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 7.1 bis 7.8

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbe-

fugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz

1, davon

- 6 Monate Notfallaufnahme

- 6 Monate Intensivmedizin in der Chirurgie oder in einem

anderen Gebiet, die auch während der spezialisierten Fach-

arztweiterbildung abgeleistet werden können

- 12 Monate Chirurgie, davon können

- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- Erkennung, Klassifizierung, Behandlung und Nachsorge chir-

urgischer Erkrankungen und Verletzungen

- der Indikationsstellung zur konservativen und operativen

Behandlung chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen

- der Risikoeinschätzung, der Aufklärung und der Dokumen-

tation

- den Prinzipien der perioperativen Diagnostik und Behand-

lung

- operativen Eingriffen und Operationsschritten

- der Wundversorgung, Wundbehandlung und Verbandslehre

- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie

- der Erkennung und Behandlung von Infektionen einschließ-

lich epidemiologischer Grundlagen, den Hygienemaßnah-

men

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung

und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung

der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild

- Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen einschließlich

der Behandlung akuter Schmerzzustände

- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-

ten

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie

- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließ-

lich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung

der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich der

Grundlagen der Beatmungstechnik und intensivmedizini-

scher Basismaßnahmen

- der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer

Therapiemaßnahmen

- der medikamentösen Thromboseprophylaxen

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Ultraschalluntersuchungen bei chirurgischen Erkrankungen

und Verletzungen

- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich

Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen sowie

der Gewinnung von Untersuchungsmaterial

- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale

und parenterale Ernährung einschließlich Sondentechnik

- Lokal- und Regionalanästhesien

- Eingriffe aus dem Bereich der ambulanten Chirurgie

- Erste Assistenzen bei Operationen und angeleitete Opera-

tionen

7.1 Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie

(Allgemeinchirurg/Allgemeinchirurgin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-

dung die Erlangung der Facharztkompetenz Allgemeinchirur-

gie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszei-

ten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und

48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 24 Monate in Allgemeinchirurgie und/oder anderen Fach-

arztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, davon können

bis zu

- 12 Monate in Anästhesiologie, Anatomie, Frauenheilkunde

und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medi-

zin und Gastroenterologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie,

Neurochirurgie, Pathologie und/oder Urologie abgeleistet/

angerechnet werden

- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

- 12 Monate in Orthopädie und Unfallchirurgie

- 12 Monate in Viszeralchirurgie

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-

ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9

Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der operativen und nicht operativen Grund- und Notfall-

versorgung bei gefäß-, thorax-, unfall- und visceralchirurgi-

schen einschließlich der koloproktologischen Erkrankungen,

Verletzungen, Fehlbildungen und Infektionen

- der Indikationsstellung zur operativen und konservativen

Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prog-

nostischen Beurteilung

- endoskopischen, laparoskopischen (minimal-invasiven)

Operationsverfahren

- instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden

- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-

kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes