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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen
Wiederherstellung und Verbesserung angeborener oder durch
Krankheit, Degeneration, Tumor, Unfall oder Alter verursach-
ter sichtbar gestörter Körperfunktionen und der Körperform
- der Behandlung Brandverletzter in der Akut- und sekundären
Rekonstruktionsphase
- der Differentialtherapie bei postoperativen Komplikationen,
Großwunden und Wundheilungsstörungen
- Rekonstruktionsmaßnahmen bei Fehlbildungen
- therapeutischen Verfahren bei akuten Verletzungen der Haut
und Weichteile einschließlich Rekonstruktion
- der ästhetisch-plastischen Chirurgie in allen Körperregionen
einschließlich kosmetische Operationen unter Berücksichti-
gung der psychologischen Exploration und Elektionskriteri-
en und der spezifischen Aufklärung bei elektiven Operations-
indikationen
- funktions- und strukturwiederherstellende Eingriffe bei akuten
Verletzungen und chronischen Wunden und Infektionen der
Haut, der Weichteile und des muskulo-skelettalen Apparates so-
wie deren Folgeschäden auch in interdisziplinärer Kooperation
- der Erkennung und Behandlung von Verletzungen, Erkran-
kungen und Funktionsstörungen der Hand
- der Mitwirkung bei Replantationen und Revaskularisationen
abgetrennter Körperteile einschließlich der Behandlung von
Verletzungen und Erkrankungen des peripheren Nervensystems
- der Transplantation isogener, allogener oder synthetischer
Ersatzstrukturen
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen
und psychosozialen Zusammenhängen bei angeborenen
Fehlbildungen, erworbenen Defekten und ästhetisch-kosme-
tischen Eingriffen
- der Nachbehandlung ästhetisch-plastischer Eingriffen ein-
schließlich Verbände, Ruhigstellung, Stabilisierung auch
bei Schuhversorgungen, Orthesen und Prothesen sowie bei
Transplantationen
- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-
kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
- der Bewertung bildgebender, endoskopischer und neurologi-
scher/neurophysiologischer Befunde
- der Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie und
weiterer Rehabilitationsmaßnahmen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- konstruktive, rekonstruktive und ästhetisch-plastisch-chir-
urgische Eingriffe einschließlich mikrochirurgischer, Laser-,
Ultraschall- und minimalinvasiver Techniken sowie Nah- und
Fernlappenplastiken mit und ohne Gefäßanschluss
- im Kopf-Hals-Bereich
- im Brustbereich
- an Rumpf und Extremitäten
- an Haut- und subkutanen Weichteilen
- an peripheren Nerven
- Mitwirkung bei Eingriffen im Rahmen der Erstversorgung von
Verbrennungen und zur Behandlung von Verbrennungsfolgen
7.7 Facharzt/Fachärztin für Thoraxchirurgie
(Thoraxchirurg/Thoraxchirurgin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-
dung die Erlangung der Facharztkompetenz Thoraxchirurgie
nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten
und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und
48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Thoraxchirurgie
bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungs-
stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des
Gebietes Chirurgie, in Innere Medizin und Hämatologie und
Onkologie und/oder Innere Medizin und Pneumologie ange-
rechnet werden
- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet
werden
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-
ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9
Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen
Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen einschließlich
Neoplasien, Infektionen, Verletzungen und Fehlbildungen der
Lunge, der Pleura, des Tracheo-Bronchialsystems, des Mediasti-
nums, der Thoraxwand, des Zwerchfells und der jeweils angren-
zenden Strukturen einschließlich der Rehabilitation
- operativen Eingriffen am Herzen im Zusammenhang mit tho-
raxchirurgischen Operationen
- der Indikationsstellung zur operativen und konservativen
Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prog-
nostischen Beurteilung
- den zur Versorgung im Notfall erforderlichen, gefäßchirurgi-
schen, unfallchirurgischen, visceralchirurgischen und allge-
meinchirurgischen Maßnahmen in interdisziplinärer Zusam-
menarbeit
- der operativen Tumorchirurgie einschließlich palliativmedi-
zinischer und schmerztherapeutischer Maßnahmen
- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-
kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
- der Planung und Durchführung multimodaler Therapiekon-
zepte bei Tumorpatienten in interdisziplinärer Zusammenar-
beit sowie Durchführung von Früherkennungs- und Nachsor-
gemaßnahmen zur Tumor- und Rezidiverkennung
- Techniken minimal-invasiver Chirurgie
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- sonographische Untersuchungen der Thoraxorgane (ohne
Herz)
- diagnostische und therapeutische Endoskopien,z. B. Tra-
cheo-Bronchoskopie, Thorakoskopie, Oesophagoskopie
- operative Eingriffe einschließlich minimal invasiver Techni-
ken
- an Kopf und Hals, z. B. Tracheotomie, Mediastinoskopie
- am Mediastinum und Oesophagus, z. B. Dissektion der me-
diastinalen Lymphknoten, Tumorresektion, Thymektomie,
oesophagotracheale Fisteln, Verletzungen des Oesophagus
- an der Thoraxwand, z. B. Verletzungen, Brustwandresektion,
Thorakoplastik, Korrekturplastik
- an der Lunge, auch auf thorakoskopischem Weg, z. B. Keil-
resektion, Laserresektion, Segmentresektion, Lobektomie,
Pneumonektomie
- erweiterte Eingriffe an der Lunge, z. B. intraperikardiale Ge-
fäßversorgung, Vorhofteilresektion, Perikard- und Zwerch-