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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen

Wiederherstellung und Verbesserung angeborener oder durch

Krankheit, Degeneration, Tumor, Unfall oder Alter verursach-

ter sichtbar gestörter Körperfunktionen und der Körperform

- der Behandlung Brandverletzter in der Akut- und sekundären

Rekonstruktionsphase

- der Differentialtherapie bei postoperativen Komplikationen,

Großwunden und Wundheilungsstörungen

- Rekonstruktionsmaßnahmen bei Fehlbildungen

- therapeutischen Verfahren bei akuten Verletzungen der Haut

und Weichteile einschließlich Rekonstruktion

- der ästhetisch-plastischen Chirurgie in allen Körperregionen

einschließlich kosmetische Operationen unter Berücksichti-

gung der psychologischen Exploration und Elektionskriteri-

en und der spezifischen Aufklärung bei elektiven Operations-

indikationen

- funktions- und strukturwiederherstellende Eingriffe bei akuten

Verletzungen und chronischen Wunden und Infektionen der

Haut, der Weichteile und des muskulo-skelettalen Apparates so-

wie deren Folgeschäden auch in interdisziplinärer Kooperation

- der Erkennung und Behandlung von Verletzungen, Erkran-

kungen und Funktionsstörungen der Hand

- der Mitwirkung bei Replantationen und Revaskularisationen

abgetrennter Körperteile einschließlich der Behandlung von

Verletzungen und Erkrankungen des peripheren Nervensystems

- der Transplantation isogener, allogener oder synthetischer

Ersatzstrukturen

- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen

und psychosozialen Zusammenhängen bei angeborenen

Fehlbildungen, erworbenen Defekten und ästhetisch-kosme-

tischen Eingriffen

- der Nachbehandlung ästhetisch-plastischer Eingriffen ein-

schließlich Verbände, Ruhigstellung, Stabilisierung auch

bei Schuhversorgungen, Orthesen und Prothesen sowie bei

Transplantationen

- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-

kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes

- der Bewertung bildgebender, endoskopischer und neurologi-

scher/neurophysiologischer Befunde

- der Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie und

weiterer Rehabilitationsmaßnahmen

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- konstruktive, rekonstruktive und ästhetisch-plastisch-chir-

urgische Eingriffe einschließlich mikrochirurgischer, Laser-,

Ultraschall- und minimalinvasiver Techniken sowie Nah- und

Fernlappenplastiken mit und ohne Gefäßanschluss

- im Kopf-Hals-Bereich

- im Brustbereich

- an Rumpf und Extremitäten

- an Haut- und subkutanen Weichteilen

- an peripheren Nerven

- Mitwirkung bei Eingriffen im Rahmen der Erstversorgung von

Verbrennungen und zur Behandlung von Verbrennungsfolgen

7.7 Facharzt/Fachärztin für Thoraxchirurgie

(Thoraxchirurg/Thoraxchirurgin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-

dung die Erlangung der Facharztkompetenz Thoraxchirurgie

nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten

und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und

48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Thoraxchirurgie

bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungs-

stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

- 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des

Gebietes Chirurgie, in Innere Medizin und Hämatologie und

Onkologie und/oder Innere Medizin und Pneumologie ange-

rechnet werden

- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet

werden

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-

ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9

Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen

Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen einschließlich

Neoplasien, Infektionen, Verletzungen und Fehlbildungen der

Lunge, der Pleura, des Tracheo-Bronchialsystems, des Mediasti-

nums, der Thoraxwand, des Zwerchfells und der jeweils angren-

zenden Strukturen einschließlich der Rehabilitation

- operativen Eingriffen am Herzen im Zusammenhang mit tho-

raxchirurgischen Operationen

- der Indikationsstellung zur operativen und konservativen

Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prog-

nostischen Beurteilung

- den zur Versorgung im Notfall erforderlichen, gefäßchirurgi-

schen, unfallchirurgischen, visceralchirurgischen und allge-

meinchirurgischen Maßnahmen in interdisziplinärer Zusam-

menarbeit

- der operativen Tumorchirurgie einschließlich palliativmedi-

zinischer und schmerztherapeutischer Maßnahmen

- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-

kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes

- der Planung und Durchführung multimodaler Therapiekon-

zepte bei Tumorpatienten in interdisziplinärer Zusammenar-

beit sowie Durchführung von Früherkennungs- und Nachsor-

gemaßnahmen zur Tumor- und Rezidiverkennung

- Techniken minimal-invasiver Chirurgie

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- sonographische Untersuchungen der Thoraxorgane (ohne

Herz)

- diagnostische und therapeutische Endoskopien,z. B. Tra-

cheo-Bronchoskopie, Thorakoskopie, Oesophagoskopie

- operative Eingriffe einschließlich minimal invasiver Techni-

ken

- an Kopf und Hals, z. B. Tracheotomie, Mediastinoskopie

- am Mediastinum und Oesophagus, z. B. Dissektion der me-

diastinalen Lymphknoten, Tumorresektion, Thymektomie,

oesophagotracheale Fisteln, Verletzungen des Oesophagus

- an der Thoraxwand, z. B. Verletzungen, Brustwandresektion,

Thorakoplastik, Korrekturplastik

- an der Lunge, auch auf thorakoskopischem Weg, z. B. Keil-

resektion, Laserresektion, Segmentresektion, Lobektomie,

Pneumonektomie

- erweiterte Eingriffe an der Lunge, z. B. intraperikardiale Ge-

fäßversorgung, Vorhofteilresektion, Perikard- und Zwerch-