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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

schließlich der Erstellung des Behandlungsplans

- der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks

- psychosozialer Problematik einschließlich berufsbedingter

Aspekte

- der Diagnostik psychogener Symptome und somatopsychi-

scher Reaktionen

- der Indikationsstellung und Beurteilung von zellulären in-vi-

tro-Testverfahren, z. B. Antigen-abhängige Lymphozytensti-

mulation, Durchflußzytometrie, Histamin- und Leukotrien-

Freisetzung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Erhebung und Dokumentation der speziellen allergologi-

schen Anamnese

- Kutan- und Epikutanteste bei Soforttyp- und Spättyp-Reak-

tionen

- Bestimmung hautsensibilisierender Antikörper vom Sofort-

typ (Ig E)

- gebietsbezogene Provokationsteste, z. B. nasal, bronchial,

oral, parenteral

- Stichprovokationstestung zur Therapiekontrolle

- Auswertung von Pollen-, Schimmelpilz- oder Hausstaubproben

- Durchführung der spezifischen Immuntherapie bis zur Erhal-

tungsdosis

- besondere Methoden der spezifischen Immuntherapie ein-

schließlich der Therapie mit Insektengiften

4. Andrologie

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Andrologie umfasst in Ergänzung zu

einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, konser-

vative Behandlung und Rehabilitation von männlichen Ferti-

litätsstörungen einschließlich partnerschaftlicher Störungen

und männlicher Kontrazeption, der erektilen Dysfunktion

einschließlich Libido-, Ejakulations- und Kohabitationsstö-

rungen, des primären und sekundären Hypogonadismus, der

Pubertas tarda sowie der Seneszenz des Mannes.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Andrologie nach Ableistung der vorgeschriebe-

nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrankheiten,

Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder

Urologie

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Andrologie

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können

- 6 Monate während der Weiterbildung in Haut- und Ge-

schlechtskrankheiten, Innere Medizin und Endokrinologie

und Diabetologie oder Urologie bei einem Weiterbildungs-

befugten für Andrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet

werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der andrologischen Beratung auch onkologischer Patienten

einschließlich Kryokonservierung von Spermatozoen und

Hodengewebe

- Störungen der Erektion und Ejakulation

- der interdisziplinären Indikationsstellung zu den Verfahren

der assistierten Reproduktion

- den entzündlichen Erkrankungen des männlichen Genitale

- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich

der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung

- der Gynäkomastie

- den psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen

und der psychologischen Führung andrologischer Patienten

- der Ejakulatuntersuchungen einschließlich Spermaaufberei-

tungsmethoden

- den sonographischen Untersuchungen des männlichen Ge-

nitale

- Nachweis von andrologischen Behandlungsfällen

- der Hodenbiopsie mit Einordnung der Histologie in das

Krankheitsbild

5. Betriebsmedizin

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin sind

integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Ar-

beitsmedizin.

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin umfasst in Er-

gänzung zu einer Facharztkompetenz die Wechselbeziehung

zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und

Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und

Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeu-

gung, Erkennung und Begutachtung arbeits- und umweltbe-

dingter Erkrankungen und Berufskrankheiten.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Betriebsmedizin nach Ableistung der vorge-

schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte

sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Pa-

tientenversorgung

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1, davon

- 12 Monate Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin

- 6 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenver-

sorgung

- 18 Monate Betriebsmedizin / Arbeitsmedizin

- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8, die wäh-

rend der 18 Monate in betriebsmedizinischer/arbeitsmedizi-

nischer Weiterbildung erfolgen sollen

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und

Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen

- der Gesundheitsberatung einschließlich Impfungen

- der betrieblichen Gesundheitsförderung einschließlich der

individuellen und gruppenbezogenen Schulung

- der Beratung und Planung in Fragen des technischen, orga-

nisatorischen und personenbezogenen Arbeits- und Gesund-

heitsschutzes