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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
schließlich der Erstellung des Behandlungsplans
- der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks
- psychosozialer Problematik einschließlich berufsbedingter
Aspekte
- der Diagnostik psychogener Symptome und somatopsychi-
scher Reaktionen
- der Indikationsstellung und Beurteilung von zellulären in-vi-
tro-Testverfahren, z. B. Antigen-abhängige Lymphozytensti-
mulation, Durchflußzytometrie, Histamin- und Leukotrien-
Freisetzung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Erhebung und Dokumentation der speziellen allergologi-
schen Anamnese
- Kutan- und Epikutanteste bei Soforttyp- und Spättyp-Reak-
tionen
- Bestimmung hautsensibilisierender Antikörper vom Sofort-
typ (Ig E)
- gebietsbezogene Provokationsteste, z. B. nasal, bronchial,
oral, parenteral
- Stichprovokationstestung zur Therapiekontrolle
- Auswertung von Pollen-, Schimmelpilz- oder Hausstaubproben
- Durchführung der spezifischen Immuntherapie bis zur Erhal-
tungsdosis
- besondere Methoden der spezifischen Immuntherapie ein-
schließlich der Therapie mit Insektengiften
4. Andrologie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Andrologie umfasst in Ergänzung zu
einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, konser-
vative Behandlung und Rehabilitation von männlichen Ferti-
litätsstörungen einschließlich partnerschaftlicher Störungen
und männlicher Kontrazeption, der erektilen Dysfunktion
einschließlich Libido-, Ejakulations- und Kohabitationsstö-
rungen, des primären und sekundären Hypogonadismus, der
Pubertas tarda sowie der Seneszenz des Mannes.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Andrologie nach Ableistung der vorgeschriebe-
nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrankheiten,
Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder
Urologie
Weiterbildungszeit:
18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Andrologie
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
- 6 Monate während der Weiterbildung in Haut- und Ge-
schlechtskrankheiten, Innere Medizin und Endokrinologie
und Diabetologie oder Urologie bei einem Weiterbildungs-
befugten für Andrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet
werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der andrologischen Beratung auch onkologischer Patienten
einschließlich Kryokonservierung von Spermatozoen und
Hodengewebe
- Störungen der Erektion und Ejakulation
- der interdisziplinären Indikationsstellung zu den Verfahren
der assistierten Reproduktion
- den entzündlichen Erkrankungen des männlichen Genitale
- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich
der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
- der Gynäkomastie
- den psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen
und der psychologischen Führung andrologischer Patienten
- der Ejakulatuntersuchungen einschließlich Spermaaufberei-
tungsmethoden
- den sonographischen Untersuchungen des männlichen Ge-
nitale
- Nachweis von andrologischen Behandlungsfällen
- der Hodenbiopsie mit Einordnung der Histologie in das
Krankheitsbild
5. Betriebsmedizin
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin sind
integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Ar-
beitsmedizin.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin umfasst in Er-
gänzung zu einer Facharztkompetenz die Wechselbeziehung
zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und
Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und
Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeu-
gung, Erkennung und Begutachtung arbeits- und umweltbe-
dingter Erkrankungen und Berufskrankheiten.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Betriebsmedizin nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte
sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Pa-
tientenversorgung
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1, davon
- 12 Monate Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin
- 6 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenver-
sorgung
- 18 Monate Betriebsmedizin / Arbeitsmedizin
- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8, die wäh-
rend der 18 Monate in betriebsmedizinischer/arbeitsmedizi-
nischer Weiterbildung erfolgen sollen
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und
Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen
- der Gesundheitsberatung einschließlich Impfungen
- der betrieblichen Gesundheitsförderung einschließlich der
individuellen und gruppenbezogenen Schulung
- der Beratung und Planung in Fragen des technischen, orga-
nisatorischen und personenbezogenen Arbeits- und Gesund-
heitsschutzes