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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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- der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit

- der Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und

notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz

- der Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer

Rehabilitation

- der betrieblichen Wiedereingliederung und dem Einsatz

chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Ar-

beitsplatz

- der Bewertung von Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Beschäf-

tigungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit

- der Arbeitshygiene einschließlich der arbeitsmedizinischen

Toxikologie

- der Arbeits- und Organisationspsychologie einschließlich

psychosozialer Aspekte

- arbeitsmedizinischen Vorsorge-, Tauglichkeits- und Eig-

nungsuntersuchungen (einschließlich verkehrsmedizini-

scher Fragestellungen)

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung

und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich

des Biomonitorings und der betriebsmedizinischen Bewer-

tung der Ergebnisse

- der ärztlichen Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkran-

kungen, der Beurteilung von Arbeits-, Berufs- und Erwerbs-

fähigkeit einschließlich Fragen eines Arbeitsplatzwechsels

- der Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechts-

vorschriften

- Arbeitsplatzbeurteilungen/Gefährdungsanalysen

- Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung

- Ergometrie

- Lungenfunktionsprüfungen

- Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mittels einfacher

apparativer Techniken

- Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrößen, Be-

leuchtung, Gefahrstoffe

6. Dermatohistologie

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Dermatohistologie sind

integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Pa-

thologie.

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Dermatohistologie umfasst in

Ergänzung zur Facharztkompetenz die Durchführung von

histologischen Untersuchungen an der normalen und patho-

logischen Haut, Unterhaut, deren Anhangsgebilde und der

hautnahen Schleimhäute.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Dermatohistologie nach Ableistung der vorge-

schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrankheiten

Weiterbildungszeit:

24 Monate bei einemWeiterbildungsbefugten für Dermatohis-

tologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Pathologie gemäß § 5

Abs. 1 Satz 1, davon können

- 6 Monate während der Weiterbildung in Haut- und Ge-

schlechtskrankheiten bei einem Weiterbildungsbefugten

für Dermatohistologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet

werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Methoden der technischen Bearbeitung, der Färbung so-

wie der dazu erforderlichen Apparatekunde

- der morphologischen Diagnostik einschließlich der Spezial-

färbungen der Histochemie, Immunhistologie und optischer

Sonderverfahren

- der photographischen Dokumentation

- der interdisziplinären Zusammenarbeit auch durch regel-

mäßige Teilnahme an klinischen dermatohistologischen De-

monstrationen

- der Befundung von histologischen Präparaten von Krank-

heitsfällen aus dem Gebiet Haut- und Geschlechtskrankhei-

ten einschließlich Schnellschnittuntersuchungen

7. Diabetologie

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Diabetologie sind integ-

raler Bestandteil der Facharzt- Weiterbildung in Innere Medi-

zin und Endokrinologie und Diabetologie.

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Diabetologie umfasst in Ergänzung

zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Behandlung und

Rehabilitation aller Formen der diabetischen Stoffwechselstö-

rung einschließlich ihrer Komplikationen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Diabetologie nach Ableistung der vorgeschrie-

benen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin oder für All-

gemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Diabetolo-

gie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Innere Medizin und Endo-

krinologie und Diabetologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

können

- 6 Monate während der Weiterbildung im Gebiet Innere Me-

dizin oder in Allgemeinmedizin oder in Kinder- und Jugend-

medizin bei einem Weiterbildungsbefugten für Diabetologie

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Vorbeugung, Erkennung und konservativen Behandlung

des Diabetes mellitus alle Typen, Formen und Schweregrade

einschließlich assoziierter metabolischer Störungen und Er-

krankungen

- der Behandlung der sekundären Diabetesformen und des Di-

abetes mellitus in der Gravidität

- strukturierten Schulungskursen für Typ 1- und Typ 2-Diabe-

tiker mit und ohne Komplikationen, für schwangere Diabeti-

kerinnen sowie Schulungen zur Hypoglykämiewahrnehmung

- der Berufswahl- und Familienberatung bei Diabetikern