

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
65
- der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
- der Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und
notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz
- der Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer
Rehabilitation
- der betrieblichen Wiedereingliederung und dem Einsatz
chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Ar-
beitsplatz
- der Bewertung von Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Beschäf-
tigungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit
- der Arbeitshygiene einschließlich der arbeitsmedizinischen
Toxikologie
- der Arbeits- und Organisationspsychologie einschließlich
psychosozialer Aspekte
- arbeitsmedizinischen Vorsorge-, Tauglichkeits- und Eig-
nungsuntersuchungen (einschließlich verkehrsmedizini-
scher Fragestellungen)
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung
und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich
des Biomonitorings und der betriebsmedizinischen Bewer-
tung der Ergebnisse
- der ärztlichen Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkran-
kungen, der Beurteilung von Arbeits-, Berufs- und Erwerbs-
fähigkeit einschließlich Fragen eines Arbeitsplatzwechsels
- der Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechts-
vorschriften
- Arbeitsplatzbeurteilungen/Gefährdungsanalysen
- Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung
- Ergometrie
- Lungenfunktionsprüfungen
- Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mittels einfacher
apparativer Techniken
- Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrößen, Be-
leuchtung, Gefahrstoffe
6. Dermatohistologie
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Dermatohistologie sind
integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Pa-
thologie.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Dermatohistologie umfasst in
Ergänzung zur Facharztkompetenz die Durchführung von
histologischen Untersuchungen an der normalen und patho-
logischen Haut, Unterhaut, deren Anhangsgebilde und der
hautnahen Schleimhäute.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Dermatohistologie nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Weiterbildungszeit:
24 Monate bei einemWeiterbildungsbefugten für Dermatohis-
tologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Pathologie gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1, davon können
- 6 Monate während der Weiterbildung in Haut- und Ge-
schlechtskrankheiten bei einem Weiterbildungsbefugten
für Dermatohistologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet
werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Methoden der technischen Bearbeitung, der Färbung so-
wie der dazu erforderlichen Apparatekunde
- der morphologischen Diagnostik einschließlich der Spezial-
färbungen der Histochemie, Immunhistologie und optischer
Sonderverfahren
- der photographischen Dokumentation
- der interdisziplinären Zusammenarbeit auch durch regel-
mäßige Teilnahme an klinischen dermatohistologischen De-
monstrationen
- der Befundung von histologischen Präparaten von Krank-
heitsfällen aus dem Gebiet Haut- und Geschlechtskrankhei-
ten einschließlich Schnellschnittuntersuchungen
7. Diabetologie
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Diabetologie sind integ-
raler Bestandteil der Facharzt- Weiterbildung in Innere Medi-
zin und Endokrinologie und Diabetologie.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Diabetologie umfasst in Ergänzung
zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Behandlung und
Rehabilitation aller Formen der diabetischen Stoffwechselstö-
rung einschließlich ihrer Komplikationen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Diabetologie nach Ableistung der vorgeschrie-
benen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin oder für All-
gemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin
Weiterbildungszeit:
18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Diabetolo-
gie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Innere Medizin und Endo-
krinologie und Diabetologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
können
- 6 Monate während der Weiterbildung im Gebiet Innere Me-
dizin oder in Allgemeinmedizin oder in Kinder- und Jugend-
medizin bei einem Weiterbildungsbefugten für Diabetologie
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, Erkennung und konservativen Behandlung
des Diabetes mellitus alle Typen, Formen und Schweregrade
einschließlich assoziierter metabolischer Störungen und Er-
krankungen
- der Behandlung der sekundären Diabetesformen und des Di-
abetes mellitus in der Gravidität
- strukturierten Schulungskursen für Typ 1- und Typ 2-Diabe-
tiker mit und ohne Komplikationen, für schwangere Diabeti-
kerinnen sowie Schulungen zur Hypoglykämiewahrnehmung
- der Berufswahl- und Familienberatung bei Diabetikern