

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
69
14. Infektiologie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Infektiologie umfasst in Ergänzung
zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und
konservative Behandlung erregerbedingter Erkrankungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Infektiologie nach Ableistung der vorgeschrie-
benen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin oder für All-
gemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin
Weiterbildungszeit:
12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Infektiolo-
gie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
- 6 Monate während der Weiterbildung im Gebiet Innere Me-
dizin oder in Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin
oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
bei einem Weiterbildungsbefugten für Infektiologie gemäß
§ 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Epidemiologie, Vorbeugung, Erkennung und Behandlung
von septischen, zyklischen und lokalen Infektionen ein-
schließlich deren Manifestationen und Komplikationen
- der antimikrobiellen Chemotherapie
- der Erkennung und Behandlung importierter und einheimi-
scher Infektionskrankheiten insbesondere nosokomialer
und opportunistischer Infektionen einschließlich schwerer
Organinfektionen und der Sepsis
- der Erkennung und Behandlung assoziierter Infektionssyn-
drome bei immunsuppressiven Zuständen
- der Seuchenmedizin einschließlich Impfprophylaxe
15. Intensivmedizin
Dieser Bezeichnung kann der adjektivische Zusatz der jeweili-
gen Facharztbezeichnung zugefügt werden; das sind Anästhe-
siologische, Chirurgische, Internistische, Pädiatrische, Neuro-
chirurgische, Neurologische Intensivmedizin.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin umfasst in Ergän-
zung zu einer Facharztkompetenz die Intensivüberwachung
und Intensivbehandlung von Patienten, deren Vitalfunktionen
oder Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört
sind und durch intensive therapeutische Verfahren unter-
stützt oder aufrechterhalten werden müssen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Intensivmedizin nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in den Gebieten Chirurgie, Innere Me-
dizin oder für Anästhesiologie, Kinder- und Jugendmedizin,
Neurochirurgie oder Neurologie
Weiterbildungszeit:
24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivme-
dizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
- 6 Monate während der Weiterbildung in der Gebieten Chirur-
gie oder Innere Medizin oder in Kinder- und Jugendmedizin,
Neurochirurgie oder Neurologie oder 12 Monate während
der Weiterbildung in Anästhesiologie bei einem Weiterbil-
dungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
abgeleistet werden
- 6 Monate in der Intensivmedizin eines weiteren, unter den
Voraussetzungen zum Erwerb genannten Gebietes bei einem
Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs.
1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Versorgung von Funktionsstörungen lebenswichtiger Or-
gansysteme
- der Intensivbehandlung des akuten Lungen- und Nierenver-
sagens, von akuten Störungen des zentralen Nervensystems,
von Schockzuständen, der Sepsis und des Sepsissyndroms
sowie des Multiorganversagens
- interdisziplinärer Behandlungskoordination
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der Anwendung von intensivmedizinischen Score-Systemen
- Transport von Intensivpatienten
- der Hirntoddiagnostik einschließlich der Organisation von
Organspende
- krankenhaushygienischen und organisatorischen Aspekten
der Intensivmedizin
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Punktions-, Katheterisierungs- und Drainagetechniken ein-
schließlich radiologischer Kontrolle
- kardio-pulmonale Wiederbelebung
- Mess- und Überwachungstechniken
- Bronchoskopie
- atmungsunterstützende Maßnahmen bei nicht intubierten
Patienten
- differenzierte Beatmungstechniken einschließlich Beat-
mungsentwöhnung
- Analgesierungs- und Sedierungsverfahren
- enterale und parenterale Ernährung einschließlich Sonden-
technik
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie
- Anwendung extrakorporaler Ersatzverfahren bei akutem Or-
ganversagen
- Kardioversion, Defibrillation und Elektrostimulation des Her-
zens
- Anlage passagerer transvenöser Schrittmacher einschließ-
lich radiologischer Kontrolle
Zusätzlich zu den oben genannten Weiterbildungsinhalten
sowie den definierten Untersuchungs- und Behandlungsver-
fahren Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten
gebietsbezogener intensivmedizinischer Behandlungsverfah-
ren in:
Anästhesiologie:
- perioperative intensivmedizinische Behandlung
- intensivmedizinische Überwachung und Behandlung nach
Traumen
- differenzierte Diagnostik und Therapie kardialer und pulmo-
naler Erkrankungen