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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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14. Infektiologie

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Infektiologie umfasst in Ergänzung

zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und

konservative Behandlung erregerbedingter Erkrankungen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Infektiologie nach Ableistung der vorgeschrie-

benen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin oder für All-

gemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Infektiolo-

gie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können

- 6 Monate während der Weiterbildung im Gebiet Innere Me-

dizin oder in Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin

oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie

bei einem Weiterbildungsbefugten für Infektiologie gemäß

§ 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Epidemiologie, Vorbeugung, Erkennung und Behandlung

von septischen, zyklischen und lokalen Infektionen ein-

schließlich deren Manifestationen und Komplikationen

- der antimikrobiellen Chemotherapie

- der Erkennung und Behandlung importierter und einheimi-

scher Infektionskrankheiten insbesondere nosokomialer

und opportunistischer Infektionen einschließlich schwerer

Organinfektionen und der Sepsis

- der Erkennung und Behandlung assoziierter Infektionssyn-

drome bei immunsuppressiven Zuständen

- der Seuchenmedizin einschließlich Impfprophylaxe

15. Intensivmedizin

Dieser Bezeichnung kann der adjektivische Zusatz der jeweili-

gen Facharztbezeichnung zugefügt werden; das sind Anästhe-

siologische, Chirurgische, Internistische, Pädiatrische, Neuro-

chirurgische, Neurologische Intensivmedizin.

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin umfasst in Ergän-

zung zu einer Facharztkompetenz die Intensivüberwachung

und Intensivbehandlung von Patienten, deren Vitalfunktionen

oder Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört

sind und durch intensive therapeutische Verfahren unter-

stützt oder aufrechterhalten werden müssen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Intensivmedizin nach Ableistung der vorge-

schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung in den Gebieten Chirurgie, Innere Me-

dizin oder für Anästhesiologie, Kinder- und Jugendmedizin,

Neurochirurgie oder Neurologie

Weiterbildungszeit:

24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivme-

dizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können

- 6 Monate während der Weiterbildung in der Gebieten Chirur-

gie oder Innere Medizin oder in Kinder- und Jugendmedizin,

Neurochirurgie oder Neurologie oder 12 Monate während

der Weiterbildung in Anästhesiologie bei einem Weiterbil-

dungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

abgeleistet werden

- 6 Monate in der Intensivmedizin eines weiteren, unter den

Voraussetzungen zum Erwerb genannten Gebietes bei einem

Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs.

1 Satz 2 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Versorgung von Funktionsstörungen lebenswichtiger Or-

gansysteme

- der Intensivbehandlung des akuten Lungen- und Nierenver-

sagens, von akuten Störungen des zentralen Nervensystems,

von Schockzuständen, der Sepsis und des Sepsissyndroms

sowie des Multiorganversagens

- interdisziplinärer Behandlungskoordination

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie

- der Anwendung von intensivmedizinischen Score-Systemen

- Transport von Intensivpatienten

- der Hirntoddiagnostik einschließlich der Organisation von

Organspende

- krankenhaushygienischen und organisatorischen Aspekten

der Intensivmedizin

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Punktions-, Katheterisierungs- und Drainagetechniken ein-

schließlich radiologischer Kontrolle

- kardio-pulmonale Wiederbelebung

- Mess- und Überwachungstechniken

- Bronchoskopie

- atmungsunterstützende Maßnahmen bei nicht intubierten

Patienten

- differenzierte Beatmungstechniken einschließlich Beat-

mungsentwöhnung

- Analgesierungs- und Sedierungsverfahren

- enterale und parenterale Ernährung einschließlich Sonden-

technik

- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie

- Anwendung extrakorporaler Ersatzverfahren bei akutem Or-

ganversagen

- Kardioversion, Defibrillation und Elektrostimulation des Her-

zens

- Anlage passagerer transvenöser Schrittmacher einschließ-

lich radiologischer Kontrolle

Zusätzlich zu den oben genannten Weiterbildungsinhalten

sowie den definierten Untersuchungs- und Behandlungsver-

fahren Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten

gebietsbezogener intensivmedizinischer Behandlungsverfah-

ren in:

Anästhesiologie:

- perioperative intensivmedizinische Behandlung

- intensivmedizinische Überwachung und Behandlung nach

Traumen

- differenzierte Diagnostik und Therapie kardialer und pulmo-

naler Erkrankungen