

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Durchführung der Leichenschau
- der rechtsmedizinischen Sektionstechnik und Bewertung der
makroskopischen und mikroskopischen Befunde einschließ-
lich histologischer Untersuchungen
- der Darstellung des Kausalzusammenhangs im Rahmen der
Todesermittlung unter Auswertung der Ermittlungsakten und
Untersuchungsergebnisse
- der Erstattung von schriftlichen und mündlichen Gutachten
über Kausalzusammenhänge im Rahmen der Todesermittlung
und zu forensisch-psychopathologischen Fragestellungen
- der Asservierung, Auswertung und Beurteilung von Spuren
- der Beurteilung von Verletzungen bei Lebenden, insbeson-
dere in Fällen von Kindesmisshandlung und Sexualdelikten
- der Beurteilung von Intoxikationen bei Lebenden und Lei-
chen einschließlich der Materialsicherung
- den Grundlagen der forensischen Molekulargenetik unter
spezieller Berücksichtigung der Paternität und Identifizie-
rung
- strafrechtlichen, verkehrs- und versicherungsmedizinischen
Fragestellungen einschließlich forensischer Biomechanik
- forensischer Traumatologie
- forensischer Anthropologie einschließlich forensischer
Odontologie
- den Grundlagen der forensischen Anwendung von bildge-
benden Verfahren
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Beschreibung und Bewertung von Leichenschaubefunden
- Befunddokumentation und -beurteilung von Tat- und Fund-
orten
- gerichtliche Obduktionen mit Begutachtung des Zusam-
menhangs zwischen morphologischem Befund und Gesche-
hensablauf
- histologische Untersuchungen
- Beurteilung von Spurenbildern und Spurenasservierung
- mündliche und schriftliche Gutachten für das Gericht
- forensisch-osteologische bzw. -odontologische Expertisen
31. Gebiet Strahlentherapie
Definition:
Das Gebiet Strahlentherapie umfasst die Strahlenbehandlung
maligner und benigner Erkrankungen einschließlich der me-
dikamentösen und physikalischen Verfahren zur Radiosensi-
bilisierung und Verstärkung der Strahlenwirkung am Tumor
unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen der gesunden
Gewebe.
Facharzt/Fachärztin für Strahlentherapie
(Strahlentherapeut/Strahlentherapeutin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Strahlentherapie ist die Er-
langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung, davon
können
- 6 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Pati-
entenversorgung angerechnet werden
- können bis zu 12 Monate in Radiologie oder Nuklearmedizin
angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Grundlagen der Strahlenphysik und Strahlenbiologie
von Tumoren und gesunden Geweben bei diagnostischer und
therapeutischer Anwendung ionisierender Strahlen
- den Grundlagen der für die Bestrahlungsplanung erforderli-
chen bildgebenden Verfahren zur Therapieplanung
- der Strahlentherapie einschließlich der Indikationsstellung
und Bestrahlungsplanung
- der medikamentösen und physikalischen Begleitbehandlung
zur Verstärkung der Strahlenwirkung im Tumor und zur Pro-
tektion gesunder Gewebe
- den Grundlagen der intracavitären und interstitiellen Bra-
chytherapie
- der Behandlung von Tumoren im Rahmen von Kombinati-
onsbehandlungen und interdisziplinärer Therapiekonzepte
einschließlich der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-
Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler
Bestandteil der Weiterbildung
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-
ten
- der Nachsorge und Rehabilitation von Tumorpatienten
- den Grundlagen der Ernährungsmedizin einschließlich diä-
tetischer Beratung
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen
und psychosozialen Zusammenhängen
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und
Personal einschließlich der Personalüberwachung
- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Umgang mit of-
fenen und geschlossenen radioaktiven Strahlern einschließ-
lich des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
- der Gerätekunde
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Anwendung bildgebender Verfahren zur Therapieplanung, z.
B. Röntgensimulator, Computertomographie, Ultraschallun-
tersuchungen
- Erstellung strahlentherapeutischer Behandlungspläne auch
unter Einbeziehung von Kombinationstherapien und inter-
disziplinärer Behandlungskonzepte
- externe Strahlentherapie (Teilchenbeschleuniger, radioak-
tive Quellen, Röntgentherapie) einschließlich mit Linearbe-
schleunigern
- Brachytherapie einschließlich bei Tumoren des weiblichen
Genitale
- Bestrahlungsplanungen mit einem Simulator einschließ-
lich Einbezug von Rechnerplänen und Computertomogra-
phie
- zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie
supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen
der Facharztkompetenz einschließlich der Beherrschung auf-
tretender Komplikationen
- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwa-
chung
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale
und parenterale Ernährung