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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Durchführung der Leichenschau

- der rechtsmedizinischen Sektionstechnik und Bewertung der

makroskopischen und mikroskopischen Befunde einschließ-

lich histologischer Untersuchungen

- der Darstellung des Kausalzusammenhangs im Rahmen der

Todesermittlung unter Auswertung der Ermittlungsakten und

Untersuchungsergebnisse

- der Erstattung von schriftlichen und mündlichen Gutachten

über Kausalzusammenhänge im Rahmen der Todesermittlung

und zu forensisch-psychopathologischen Fragestellungen

- der Asservierung, Auswertung und Beurteilung von Spuren

- der Beurteilung von Verletzungen bei Lebenden, insbeson-

dere in Fällen von Kindesmisshandlung und Sexualdelikten

- der Beurteilung von Intoxikationen bei Lebenden und Lei-

chen einschließlich der Materialsicherung

- den Grundlagen der forensischen Molekulargenetik unter

spezieller Berücksichtigung der Paternität und Identifizie-

rung

- strafrechtlichen, verkehrs- und versicherungsmedizinischen

Fragestellungen einschließlich forensischer Biomechanik

- forensischer Traumatologie

- forensischer Anthropologie einschließlich forensischer

Odontologie

- den Grundlagen der forensischen Anwendung von bildge-

benden Verfahren

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Beschreibung und Bewertung von Leichenschaubefunden

- Befunddokumentation und -beurteilung von Tat- und Fund-

orten

- gerichtliche Obduktionen mit Begutachtung des Zusam-

menhangs zwischen morphologischem Befund und Gesche-

hensablauf

- histologische Untersuchungen

- Beurteilung von Spurenbildern und Spurenasservierung

- mündliche und schriftliche Gutachten für das Gericht

- forensisch-osteologische bzw. -odontologische Expertisen

31. Gebiet Strahlentherapie

Definition:

Das Gebiet Strahlentherapie umfasst die Strahlenbehandlung

maligner und benigner Erkrankungen einschließlich der me-

dikamentösen und physikalischen Verfahren zur Radiosensi-

bilisierung und Verstärkung der Strahlenwirkung am Tumor

unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen der gesunden

Gewebe.

Facharzt/Fachärztin für Strahlentherapie

(Strahlentherapeut/Strahlentherapeutin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Strahlentherapie ist die Er-

langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-

schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung, davon

können

- 6 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Pati-

entenversorgung angerechnet werden

- können bis zu 12 Monate in Radiologie oder Nuklearmedizin

angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Grundlagen der Strahlenphysik und Strahlenbiologie

von Tumoren und gesunden Geweben bei diagnostischer und

therapeutischer Anwendung ionisierender Strahlen

- den Grundlagen der für die Bestrahlungsplanung erforderli-

chen bildgebenden Verfahren zur Therapieplanung

- der Strahlentherapie einschließlich der Indikationsstellung

und Bestrahlungsplanung

- der medikamentösen und physikalischen Begleitbehandlung

zur Verstärkung der Strahlenwirkung im Tumor und zur Pro-

tektion gesunder Gewebe

- den Grundlagen der intracavitären und interstitiellen Bra-

chytherapie

- der Behandlung von Tumoren im Rahmen von Kombinati-

onsbehandlungen und interdisziplinärer Therapiekonzepte

einschließlich der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-

Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler

Bestandteil der Weiterbildung

- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-

ten

- der Nachsorge und Rehabilitation von Tumorpatienten

- den Grundlagen der Ernährungsmedizin einschließlich diä-

tetischer Beratung

- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen

und psychosozialen Zusammenhängen

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und

Personal einschließlich der Personalüberwachung

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Umgang mit of-

fenen und geschlossenen radioaktiven Strahlern einschließ-

lich des baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Anwendung bildgebender Verfahren zur Therapieplanung, z.

B. Röntgensimulator, Computertomographie, Ultraschallun-

tersuchungen

- Erstellung strahlentherapeutischer Behandlungspläne auch

unter Einbeziehung von Kombinationstherapien und inter-

disziplinärer Behandlungskonzepte

- externe Strahlentherapie (Teilchenbeschleuniger, radioak-

tive Quellen, Röntgentherapie) einschließlich mit Linearbe-

schleunigern

- Brachytherapie einschließlich bei Tumoren des weiblichen

Genitale

- Bestrahlungsplanungen mit einem Simulator einschließ-

lich Einbezug von Rechnerplänen und Computertomogra-

phie

- zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie

supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen

der Facharztkompetenz einschließlich der Beherrschung auf-

tretender Komplikationen

- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwa-

chung

- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale

und parenterale Ernährung