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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
12. Handchirurgie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie umfasst in Ergän-
zung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung,
operative und nicht operative Behandlung, Nachsorge und Re-
habilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen
und Tumoren der Hand und des distalen Unterarms sowie die
Rekonstruktion nach Erkrankungen oder Verletzungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Handchirurgie nach Ableistung der vorgeschrie-
benen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung im Gebiet Chirurgie
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Handchirur-
gie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
- 12 Monate während der Weiterbildung in Allgemeinchirur-
gie, Kinderchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie oder
Plastische und Ästhetische Chirurgie bei einem Weiterbil-
dungsbefugten für Handchirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, (Früh-) Erkennung, operativen und nicht-
operativen Behandlung der Erkrankungen, Verletzungen
und Fehlbildungen der Hand einschließlich der mikrochir-
urgischen Technik zur Replantation und der Bildung freier
Lappen zur Deckung postraumatischer und tumorbedingter
Haut- Weichteildefekte
- der Rehabilitation und Nachsorge der Verletzungen und Er-
krankungen der Hand
- der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer
Therapiemaßnahmen
- der Lokal- und Regionalanästhesie an der oberen Extremität
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Operative Eingriffe an
- Haut und Subkutis, einschließlich freier Hauttransplan-
tation und gestielter Nah- und Fernlappenplastiken so-
wie freien Transplantationen mit mikrovaskulärem An-
schluss
- Sehnen, einschließlich Beuge- und Strecksehnennähten,
-transplantationen und -lösungen sowie Synovialektomien,
Wiederherstellungseingriffen und Ringbandspaltungen so-
wie Sehnenumlagerungen als motorische Ersatzoperation
und Operationen der Dupuytren’schen Kontraktur
- Knochen, einschließlich geschlossener Frakturbehandlun-
gen, Osteosynthesen und Korrekturosteotomien sowie Be-
handlungen von Pseudarthrosen und Knochentransplanta-
tionen
- Gelenken, einschließlich Luxationsbehandlung, Nähten der
Seitenbänder, der palmaren Platte, sekundären Bandre-
konstruktionen, Denervierungen sowie Arthrolysen, Arth-
roplastiken, Arthrodesen und Synovialektomien
- Nerven, einschließlich mikrochirurgische Wiederherstel-
lungen, Nerventransplantationen und Neurolysen
- Blutgefäßen, einschließlich mikrochirurgischer Arterien-
und Venennähte und Veneninterponate
- Lokalbehandlungen, einschließlich besonderer Verletzun-
gen, z. B. Brandverletzungen, chemische Verletzungen, Elek-
trotraumen, Spritzpistolenverletzungen, Kompartmentsyn-
drome und Volkmannsche Kontrakturen
- Eingriffe bei Nervenkompressionssyndromen einschließlich
des Karpaltunnelsyndroms
- Tumorresektionen der Weichteile und der Knochen
- Eingriffe bei Infektionen
- Amputationen an der Hand
- Operationen angeborener Fehlbildungen an Hand und dista-
lem Unterarm
13. Homöopathie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie umfasst in Ergänzung
zu einer Facharztkompetenz die konservative Behandlung mit
homöopathischen Arzneimitteln, die aufgrund individueller
Krankheitszeichen als Einzelmittel nach dem Ähnlichkeits-
prinzip angewendet werden.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Homöopathie nach Ableistung der vorgeschrie-
benen Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskur-
ses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
- 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten
für Homöopathie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder auch ersetz-
bar durch 100 Stunden Fallseminare einschließlich Super-
vision
- 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ho-
möopathie
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- dem Therapieansatz der Homöopathie
- der Herstellung, Prüfung und Wirkung homöopathischer Arz-
neimittel
- der homöopathischen Lehre der akuten und chronischen
Krankheiten und ihrer spezifischen homöopathischen Be-
handlung
- der individuellen Arzneimittelwahl nach dem Ähnlichkeits-
prinzip
- der strukturierten homöopathischen Erstanamnese und Fol-
geanamnesen
- der Indikationsstellung, der Durchführung und den Grenzen
homöopathischer Behandlung
- der Fallanalyse akuter und chronischer homöopathischer
Behandlungsfälle mit wahlanzeigenden Symptomen, Reper-
torisation und Differentialdiagnose unter Zuhilfenahme ver-
schiedener Repertorien und Arzneimittellehren
- der Verlaufsanalyse akuter und chronischer Krankheitsfälle
einschließlich Bewertung der Reaktion und Begründung für
einen Wechsel des Mittels oder der Potenz
- der Dosierungslehre: Potenzwahl, Potenzhöhe, Repetition in
Abhängigkeit vom Fallverlauf