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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- der Früherkennung, Behandlung und Vorbeugung von Diabe-
teskomplikationen einschließlich des diabetischen Fußsyn-
droms
- der Ernährungsberatung und Diätetik bei Diabetes mellitus
- der Insulinbehandlung einschließlich der Insulinpumpenbe-
handlung
8. Flugmedizin
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin umfasst in Ergänzung
zu einer Facharztkompetenz die Luft- und Raumfahrtmedi-
zin einschließlich der physikalischen und medizinischen
Besonderheiten des Aufenthaltes in Luft und Weltraum
sowie des Wohlergehens des fliegenden Personals und der
Passagiere.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Flugmedizin nach Ableistung der vorgeschrie-
benen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie
des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin oder für All-
gemeinmedizin oder für Arbeitsmedizin
Weiterbildungszeit:
- 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten
für Flugmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
- 180 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Flug-
medizin
Abweichend davon wird anstelle der 6-monatigen Weiterbil-
dung in Flugmedizin ein über einen Zeitraum von einem Jahr
regelmäßig absolviertes, alle zwei Wochen stattfindendes
kollegiales Gespräch mit einem Weiterbildungsbefugten für
Flugmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 anerkannt.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der klinischen Flugphysiologie
- der Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Fliegerverwen-
dungsfähigkeit
- der Flugpsychologie
- den Flugreisetauglichkeitsbestimmungen
- Prinzipien des Primär- und Sekundärtransportes von Kran-
ken und Behinderten in Flugzeugen und Hubschrauber
- der medizinischen Ausrüstung an Bord von Verkehrsflugzeu-
gen
- flugmedizinischer Beratung von Fernreisenden über Malaria-
prophylaxe, Impfungen und Einreisebestimmungen, Hygien-
emaßnahmen und Medikamentenanpassung bei Zeitzonen-
verschiebung
- Erfahrung (bei einem Besatzungsumlauf) in großen Ver-
kehrsflugzeugen mit Zeitzonenverschiebung (mindestens 6
Zeitzonen)
- FREMEC- und MEDA-Formularen der IATA für kranke und be-
hinderte Passagiere
9. Geriatrie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Geriatrie umfasst in Ergänzung zu
einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, kon-
servative und interventionelle Behandlung und Rehabilitati-
on körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch
fortgeschrittenen Lebensalter mit dem Ziel der Erhaltung und
Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Geriatrie nach Ableistung der vorgeschriebe-
nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Geriatrie
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Symptomatologie und funktionellen Bedeutung von Al-
tersveränderungen sowie Erkrankungen und Behinderungen
des höheren Lebensalters
- geriatrisch diagnostischen Verfahren zur Erfassung organbe-
zogener und übergreifender motorischer, emotioneller und
kognitiver Funktionseinschränkungen
- Vorbeugung und Erkennung sowie Stadieneinteilung, Indika-
tionsstellung und prognostische Einschätzung konservativer
und invasiver Therapiemaßnahmen geriatrischer Syndrome,
einschließlich Indikationsstellung sowie ggf. Durchführung
interventioneller Therapieformen wie
- Gebrechlichkeit
- lokomotorische Probleme und Stürze
- verzögerte Remobilität/Immobilität
- metabolische Instabilität einschließlich des Delirs
- Inkontinenz
- Dekubitus
- kognitiv-neuropsychologische Störungen einschließlich
Depression und Demenz
- der Durchführung des geriatrischen Assessments einschließ-
lich Testungen der Hirnleistungsfähigkeit und Untersuchun-
gen des Verhaltens und der emotionellen Befindlichkeit mit
Hilfe von Schätzskalen
- der geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen
Erkrankungen einschließlich der Erstellung interdisziplinä-
rer Therapiepläne und der Verlaufskontrolle
- den speziellen pharmakodynamischen Besonderheiten und
der Dosierung von Arzneimitteln, Medikamenteninterakti-
onen bei Mehrfachverordnungen unter besonderer Berück-
sichtigung von Compliance und der Medikamentenhandha-
bung im höheren Lebensalter
- der altersadäquaten Ernährung und Diätetik
- physio- und ergotherapeutischen, prothetischen und logopä-
dischen Maßnahmen
- Reintegrationsmaßnahmen und Nutzung externer Hilfen
und sozialer Einrichtungen zur Wiedereingliederung unter
Berücksichtigung von Multimorbidität und körperlich-seeli-
schen Wechselwirkungen
- der Hygieneberatung
- der Anleitung eines interdisziplinären therapeutischen