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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

- der Früherkennung, Behandlung und Vorbeugung von Diabe-

teskomplikationen einschließlich des diabetischen Fußsyn-

droms

- der Ernährungsberatung und Diätetik bei Diabetes mellitus

- der Insulinbehandlung einschließlich der Insulinpumpenbe-

handlung

8. Flugmedizin

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin umfasst in Ergänzung

zu einer Facharztkompetenz die Luft- und Raumfahrtmedi-

zin einschließlich der physikalischen und medizinischen

Besonderheiten des Aufenthaltes in Luft und Weltraum

sowie des Wohlergehens des fliegenden Personals und der

Passagiere.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Flugmedizin nach Ableistung der vorgeschrie-

benen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie

des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin oder für All-

gemeinmedizin oder für Arbeitsmedizin

Weiterbildungszeit:

- 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten

für Flugmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

- 180 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Flug-

medizin

Abweichend davon wird anstelle der 6-monatigen Weiterbil-

dung in Flugmedizin ein über einen Zeitraum von einem Jahr

regelmäßig absolviertes, alle zwei Wochen stattfindendes

kollegiales Gespräch mit einem Weiterbildungsbefugten für

Flugmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 anerkannt.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der klinischen Flugphysiologie

- der Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Fliegerverwen-

dungsfähigkeit

- der Flugpsychologie

- den Flugreisetauglichkeitsbestimmungen

- Prinzipien des Primär- und Sekundärtransportes von Kran-

ken und Behinderten in Flugzeugen und Hubschrauber

- der medizinischen Ausrüstung an Bord von Verkehrsflugzeu-

gen

- flugmedizinischer Beratung von Fernreisenden über Malaria-

prophylaxe, Impfungen und Einreisebestimmungen, Hygien-

emaßnahmen und Medikamentenanpassung bei Zeitzonen-

verschiebung

- Erfahrung (bei einem Besatzungsumlauf) in großen Ver-

kehrsflugzeugen mit Zeitzonenverschiebung (mindestens 6

Zeitzonen)

- FREMEC- und MEDA-Formularen der IATA für kranke und be-

hinderte Passagiere

9. Geriatrie

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Geriatrie umfasst in Ergänzung zu

einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, kon-

servative und interventionelle Behandlung und Rehabilitati-

on körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch

fortgeschrittenen Lebensalter mit dem Ziel der Erhaltung und

Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Geriatrie nach Ableistung der vorgeschriebe-

nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Geriatrie

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Symptomatologie und funktionellen Bedeutung von Al-

tersveränderungen sowie Erkrankungen und Behinderungen

des höheren Lebensalters

- geriatrisch diagnostischen Verfahren zur Erfassung organbe-

zogener und übergreifender motorischer, emotioneller und

kognitiver Funktionseinschränkungen

- Vorbeugung und Erkennung sowie Stadieneinteilung, Indika-

tionsstellung und prognostische Einschätzung konservativer

und invasiver Therapiemaßnahmen geriatrischer Syndrome,

einschließlich Indikationsstellung sowie ggf. Durchführung

interventioneller Therapieformen wie

- Gebrechlichkeit

- lokomotorische Probleme und Stürze

- verzögerte Remobilität/Immobilität

- metabolische Instabilität einschließlich des Delirs

- Inkontinenz

- Dekubitus

- kognitiv-neuropsychologische Störungen einschließlich

Depression und Demenz

- der Durchführung des geriatrischen Assessments einschließ-

lich Testungen der Hirnleistungsfähigkeit und Untersuchun-

gen des Verhaltens und der emotionellen Befindlichkeit mit

Hilfe von Schätzskalen

- der geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen

Erkrankungen einschließlich der Erstellung interdisziplinä-

rer Therapiepläne und der Verlaufskontrolle

- den speziellen pharmakodynamischen Besonderheiten und

der Dosierung von Arzneimitteln, Medikamenteninterakti-

onen bei Mehrfachverordnungen unter besonderer Berück-

sichtigung von Compliance und der Medikamentenhandha-

bung im höheren Lebensalter

- der altersadäquaten Ernährung und Diätetik

- physio- und ergotherapeutischen, prothetischen und logopä-

dischen Maßnahmen

- Reintegrationsmaßnahmen und Nutzung externer Hilfen

und sozialer Einrichtungen zur Wiedereingliederung unter

Berücksichtigung von Multimorbidität und körperlich-seeli-

schen Wechselwirkungen

- der Hygieneberatung

- der Anleitung eines interdisziplinären therapeutischen