

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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Teams
- dem gezielten Einsatz von Akuttherapie und (Früh-)Rehabi-
litation unter Berücksichtigung ambulanter, teilstationärer
und stationärer Versorgungsangebote und der qualifizierten
Überleitung
- der Beratung bezüglich sozialmedizinischer, pflege- und be-
treuungsrechtlicher Fragestellungen sowie besonderer As-
pekte der Heil- und Hilfsmittelverordnung
- der Durchführung geriatrischer Konsile einschließlich Scree-
ning, geriatrischen Assessment und Festlegung eines vorläu-
figen Therapieziels
- der Planung und Durchführung von strukturierter (Akut-)
Diagnostik einschließlich geriatischen Assessment bei Pati-
enten mit
- Sturzkrankheit
- Hemiplegiesyndrom
- Hirnleistungsstörung einschließlich der Differentialdiag-
nostik Delir, Depression und Demenz
- Inkontinenz
- protrahierter Remobilisation
- Tumorerkrankungen und nicht malignen Begleiterkrankun-
gen
- geriatrietypischen Syndromen und/oder chronischen
Schmerzen
Übergangsbestimmung:
Kammerangehörige, die die Fakultative Weiterbildung Klini-
sche Geriatrie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Zu-
satzbezeichnung Geriatrie zu führen.
10. Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoli-
ativ-Zytologie sind integraler Bestandteil der Weiterbildung
zum Facharzt für Pathologie.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Durchfüh-
rung und Befundung gynäkologischer Abstrichuntersuchun-
gen zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie nach Ab-
leistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Weiterbildungszeit:
Der Nachweis einer zusätzlichen Mindestweiterbildungzeit ist
nicht erforderlich. Die Weiterbildung findet unter Anleitung
eines Weiterbildungsbefugten für Gynäkologische Exfoliativ-
Zytologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Pathologie gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1 statt.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der sachgerechten Abstrichentnahme
- der Aufbereitung des Präparates
- der Erhebung des Befundes und Erstellung des Befundbe-
richtes
- der Erkennung, Bewertung und Steuerung von Einflussgrö-
ßen und Störfaktoren auf die Untersuchungsergebnisse
- der Begutachtung und Klassifizierung des Zellausstriches,
auch bei Zervixkarzinomen und deren Vorstufen
Übergangsbestimmung:
Kammerangehörige, die die Fachkunde Gynäkologische
Exfoliativ-Zytologie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser
Weiterbildungsordnung besitzen, sind berechtigt, diese als
Zusatzbezeichnung zu führen.
11. Hämostaseologie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie umfasst in Ergän-
zung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behand-
lung von okkulten und manifesten Thromboembolien und
Blutungsstörungen bei vererbten und erworbenen Hämosta-
sestörungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachli-
chen Kompetenz in Hämostaseologie nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungs-
inhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in den Gebieten Chirurgie, Innere Me-
dizin oder für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Frauenheil-
kunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Labora-
toriumsmedizin, Neurologie oder Transfusionsmedizin
Weiterbildungszeit:
12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Hämosta-
seologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
- 6 Monate während der Weiterbildung in Innere Medizin,
Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Häma-
tologie und Onkologie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie
oder Transfusionsmedizin bei einem Weiterbildungsbefug-
ten für Hämostaseologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleis-
tet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Symptomatologie und Diagnostik von arteriellen und ve-
nösen Thrombosen
- der antithrombotischen Therapie mit Antikoagulanzien,
Thrombozytenfunktionshemmern und Fibrinolytika
- der Symptomatologie und Differentialdiagnostik von Störun-
gen der zellulären und plasmatischen Hämostase
- der Therapie mit Gerinnungsfaktoren, Thrombozyten, ande-
ren Blutkomponenten und Hämostyptika
- der Diagnostik thrombophiler und hämorrhagischer Diathe-
sen
- der Prophylaxe von Hämostasestörungen bei hereditären
und erworbenen Diathesen
- der Diagnostik und Therapiesteuerung bei disseminierter
intravasaler Koagulopathie und anderen komplexen Hämo-
stasestörungen
- der Therapieüberwachung und Chargendokumentation