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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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Teams

- dem gezielten Einsatz von Akuttherapie und (Früh-)Rehabi-

litation unter Berücksichtigung ambulanter, teilstationärer

und stationärer Versorgungsangebote und der qualifizierten

Überleitung

- der Beratung bezüglich sozialmedizinischer, pflege- und be-

treuungsrechtlicher Fragestellungen sowie besonderer As-

pekte der Heil- und Hilfsmittelverordnung

- der Durchführung geriatrischer Konsile einschließlich Scree-

ning, geriatrischen Assessment und Festlegung eines vorläu-

figen Therapieziels

- der Planung und Durchführung von strukturierter (Akut-)

Diagnostik einschließlich geriatischen Assessment bei Pati-

enten mit

- Sturzkrankheit

- Hemiplegiesyndrom

- Hirnleistungsstörung einschließlich der Differentialdiag-

nostik Delir, Depression und Demenz

- Inkontinenz

- protrahierter Remobilisation

- Tumorerkrankungen und nicht malignen Begleiterkrankun-

gen

- geriatrietypischen Syndromen und/oder chronischen

Schmerzen

Übergangsbestimmung:

Kammerangehörige, die die Fakultative Weiterbildung Klini-

sche Geriatrie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Zu-

satzbezeichnung Geriatrie zu führen.

10. Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoli-

ativ-Zytologie sind integraler Bestandteil der Weiterbildung

zum Facharzt für Pathologie.

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie

umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Durchfüh-

rung und Befundung gynäkologischer Abstrichuntersuchun-

gen zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie nach Ab-

leistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Weiterbildungszeit:

Der Nachweis einer zusätzlichen Mindestweiterbildungzeit ist

nicht erforderlich. Die Weiterbildung findet unter Anleitung

eines Weiterbildungsbefugten für Gynäkologische Exfoliativ-

Zytologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Pathologie gemäß § 5

Abs. 1 Satz 1 statt.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der sachgerechten Abstrichentnahme

- der Aufbereitung des Präparates

- der Erhebung des Befundes und Erstellung des Befundbe-

richtes

- der Erkennung, Bewertung und Steuerung von Einflussgrö-

ßen und Störfaktoren auf die Untersuchungsergebnisse

- der Begutachtung und Klassifizierung des Zellausstriches,

auch bei Zervixkarzinomen und deren Vorstufen

Übergangsbestimmung:

Kammerangehörige, die die Fachkunde Gynäkologische

Exfoliativ-Zytologie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser

Weiterbildungsordnung besitzen, sind berechtigt, diese als

Zusatzbezeichnung zu führen.

11. Hämostaseologie

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie umfasst in Ergän-

zung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behand-

lung von okkulten und manifesten Thromboembolien und

Blutungsstörungen bei vererbten und erworbenen Hämosta-

sestörungen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachli-

chen Kompetenz in Hämostaseologie nach Ableistung der

vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungs-

inhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung in den Gebieten Chirurgie, Innere Me-

dizin oder für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Frauenheil-

kunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Labora-

toriumsmedizin, Neurologie oder Transfusionsmedizin

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Hämosta-

seologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können

- 6 Monate während der Weiterbildung in Innere Medizin,

Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Häma-

tologie und Onkologie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie

oder Transfusionsmedizin bei einem Weiterbildungsbefug-

ten für Hämostaseologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleis-

tet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Symptomatologie und Diagnostik von arteriellen und ve-

nösen Thrombosen

- der antithrombotischen Therapie mit Antikoagulanzien,

Thrombozytenfunktionshemmern und Fibrinolytika

- der Symptomatologie und Differentialdiagnostik von Störun-

gen der zellulären und plasmatischen Hämostase

- der Therapie mit Gerinnungsfaktoren, Thrombozyten, ande-

ren Blutkomponenten und Hämostyptika

- der Diagnostik thrombophiler und hämorrhagischer Diathe-

sen

- der Prophylaxe von Hämostasestörungen bei hereditären

und erworbenen Diathesen

- der Diagnostik und Therapiesteuerung bei disseminierter

intravasaler Koagulopathie und anderen komplexen Hämo-

stasestörungen

- der Therapieüberwachung und Chargendokumentation