Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  71 / 84 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 71 / 84 Next Page
Page Background

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

  71

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Gas-

troenterologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:

- der Erkennung und Behandlung von Erkrankungen und Funk-

tionsstörungen des Verdauungstraktes einschließlich der

Leber, Gallenwege, Bauchspeicheldrüse - der Erkennung und

Behandlung von hormonellen und Stoffwechsel-Störungen

in der Folge von Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes,

der Leber und der Bauchspeicheldrüse, insbesondere von

Wachstumsstörungen

- der Erkennung und Behandlung von Ernährungsstörungen

- Funktionstesten der Verdauungsorgane

- der Endoskopie des oberen Verdauungstraktes einschließ-

lich interventioneller Verfahren wie Fremdkörperextraktion,

Ösophagusdilatation, blutstillende Maßnahmen in Ösopha-

gus und Magen

- der Endoskopie des unteren Verdauungstraktes einschließ-

lich interventioneller Verfahren

- der Leberbiopsie

- der Sonographie des Verdauungstraktes einschließlich

Doppler-/ Duplex-Sonographien der Gefäße des Verdauungs-

traktes

- der Vorbereitung, Nachsorge und Langzeitbetreuung von

Kindern mit

- Lebertransplantation einschließlich Steuerung und Überwa-

chung der immunsuppressiven Therapie

- der Indikation, Steuerung und Überwachung enteraler und

parenteraler Ernährungsverfahren

18. Kinder-Nephrologie

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Nephrologie umfasst in Er-

gänzung zur Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung,

konservative Akut- und Langzeitbehandlung und Rehabilitati-

on von Erkrankungen der Niere und ableitenden Harnwege bei

Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer

somatischen Entwicklung.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Kinder- Nephrologie nach Ableistung der vorge-

schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Ne-

phrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem

Weiterbildungsbefugten für Kinder-Nephrologie gemäß § 5

Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Erkennung und Behandlung der angeborenen und erwor-

benen einschließlich glomerulären und tubulären Funktions-

störungen und Erkrankungen von Niere und Harntrakt

- der Erkennung und Behandlung der akuten und chronischen

Nierenfunktionsstörung einschließlich des beginnenden

und manifesten Nierenversagens und deren metabolischen

Folgen sowie der Durchführung und Langzeitsteuerung der

Nierenersatztherapie

- der Erkennung und Behandlung der arteriellen renalen Hy-

pertonie sowie der renalen Osteopathie und Anämie

- den hormonellen Veränderungen einschließlich Wachstums-

störungen bei Kindern und Jugendlichen mit Nierenerkran-

kungen

- der interdisziplinären Indikationsstellung zu urologisch-chi-

rurgischen Behandlungsverfahren

- der Vorbereitung, prä- und postoperativen Versorgung von

Kindern mit Nierentransplantation sowie deren Langzeitbe-

treuung einschließlich Steuerung und Überwachung der im-

munsuppressiven Medikation

- Doppler-/ Duplex-Untersuchungen der Nierengefäße ein-

schließlich bei Transplantatnieren

- der Nierenbiopsie

- extrakorporalen Blutreinigungsverfahren bei Intoxikationen,

Stoffwechselerkrankungen und Stoffwechselkrisen

- der Peritonealdialyse

- der Hämodialyse und verwandten Techniken wie Filtration,

Adsorption und Separation

19. Kinder-Orthopädie

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Orthopädie umfasst in Ergän-

zung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung,

konservative und operative Behandlung von Erkrankungen,

Verletzungen höherer Schwierigkeitsgrade, Verletzungsfolgen

sowie angeborenen und erworbenen Formveränderungen und

Fehlbildungen der Stütz- und Bewegungsorgane im Säug-

lings-, Kindes- und Jugendalter.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Kinder-Orthopädie nach Ableistung der vorge-

schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie oder

Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie

oder Kinderchirurgie

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Or-

thopädie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 6 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem

Weiterbildungsbefugten für Kinder-Orthopädie gemäß § 5

Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Durchführung konservativer und operativer Behandlun-

gen von Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungsfolgen, an-

geborenen und erworbenen Formveränderungen sowie Fehl-

bildungen an der Wirbelsäule und den Extremitäten

- der differentialdiagnostischen Bewertung bei komplexen

syndromalen Fehlbildungen sowie der Indikationsstellung

zu verschiedenen Untersuchungs- und Behandlungsverfah-

ren