

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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Weiterbildungszeit:
18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Gas-
troenterologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:
- der Erkennung und Behandlung von Erkrankungen und Funk-
tionsstörungen des Verdauungstraktes einschließlich der
Leber, Gallenwege, Bauchspeicheldrüse - der Erkennung und
Behandlung von hormonellen und Stoffwechsel-Störungen
in der Folge von Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes,
der Leber und der Bauchspeicheldrüse, insbesondere von
Wachstumsstörungen
- der Erkennung und Behandlung von Ernährungsstörungen
- Funktionstesten der Verdauungsorgane
- der Endoskopie des oberen Verdauungstraktes einschließ-
lich interventioneller Verfahren wie Fremdkörperextraktion,
Ösophagusdilatation, blutstillende Maßnahmen in Ösopha-
gus und Magen
- der Endoskopie des unteren Verdauungstraktes einschließ-
lich interventioneller Verfahren
- der Leberbiopsie
- der Sonographie des Verdauungstraktes einschließlich
Doppler-/ Duplex-Sonographien der Gefäße des Verdauungs-
traktes
- der Vorbereitung, Nachsorge und Langzeitbetreuung von
Kindern mit
- Lebertransplantation einschließlich Steuerung und Überwa-
chung der immunsuppressiven Therapie
- der Indikation, Steuerung und Überwachung enteraler und
parenteraler Ernährungsverfahren
18. Kinder-Nephrologie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Nephrologie umfasst in Er-
gänzung zur Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung,
konservative Akut- und Langzeitbehandlung und Rehabilitati-
on von Erkrankungen der Niere und ableitenden Harnwege bei
Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer
somatischen Entwicklung.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Kinder- Nephrologie nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Ne-
phrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
- 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem
Weiterbildungsbefugten für Kinder-Nephrologie gemäß § 5
Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Erkennung und Behandlung der angeborenen und erwor-
benen einschließlich glomerulären und tubulären Funktions-
störungen und Erkrankungen von Niere und Harntrakt
- der Erkennung und Behandlung der akuten und chronischen
Nierenfunktionsstörung einschließlich des beginnenden
und manifesten Nierenversagens und deren metabolischen
Folgen sowie der Durchführung und Langzeitsteuerung der
Nierenersatztherapie
- der Erkennung und Behandlung der arteriellen renalen Hy-
pertonie sowie der renalen Osteopathie und Anämie
- den hormonellen Veränderungen einschließlich Wachstums-
störungen bei Kindern und Jugendlichen mit Nierenerkran-
kungen
- der interdisziplinären Indikationsstellung zu urologisch-chi-
rurgischen Behandlungsverfahren
- der Vorbereitung, prä- und postoperativen Versorgung von
Kindern mit Nierentransplantation sowie deren Langzeitbe-
treuung einschließlich Steuerung und Überwachung der im-
munsuppressiven Medikation
- Doppler-/ Duplex-Untersuchungen der Nierengefäße ein-
schließlich bei Transplantatnieren
- der Nierenbiopsie
- extrakorporalen Blutreinigungsverfahren bei Intoxikationen,
Stoffwechselerkrankungen und Stoffwechselkrisen
- der Peritonealdialyse
- der Hämodialyse und verwandten Techniken wie Filtration,
Adsorption und Separation
19. Kinder-Orthopädie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Orthopädie umfasst in Ergän-
zung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung,
konservative und operative Behandlung von Erkrankungen,
Verletzungen höherer Schwierigkeitsgrade, Verletzungsfolgen
sowie angeborenen und erworbenen Formveränderungen und
Fehlbildungen der Stütz- und Bewegungsorgane im Säug-
lings-, Kindes- und Jugendalter.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Kinder-Orthopädie nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie oder
Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie
oder Kinderchirurgie
Weiterbildungszeit:
18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Or-
thopädie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
- 6 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem
Weiterbildungsbefugten für Kinder-Orthopädie gemäß § 5
Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Durchführung konservativer und operativer Behandlun-
gen von Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungsfolgen, an-
geborenen und erworbenen Formveränderungen sowie Fehl-
bildungen an der Wirbelsäule und den Extremitäten
- der differentialdiagnostischen Bewertung bei komplexen
syndromalen Fehlbildungen sowie der Indikationsstellung
zu verschiedenen Untersuchungs- und Behandlungsverfah-
ren