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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- den orthopädischen Rehabilitations- und Behandlungsver-
fahren im Kindesalter bei neuroorthopädischen Erkrankun-
gen
- Planung, Durchführung und Überwachung bei der Anpas-
sung von orthopädischen Hilfsmitteln, Orthesen, Prothesen
im Wachstumsalter
20. Kinder-Pneumologie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Pneumologie umfasst in Er-
gänzung zur Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung,
konservative Behandlung und Rehabilitation von angebore-
nen und erworbenen Erkrankungen der oberen und unteren
Atemwege, der Lunge, des Mediastinums und der Pleura bei
Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer
somatischen Entwicklung sowie der hiermit verbundenen all-
ergischen Erkrankungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Kinder-Pneumologie nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-
Pneumologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
- 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem
Weiterbildungsbefugten für Kinder-Pneumologie gemäß § 5
Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Erkennung und Behandlung von angeborenen und erwor-
benen Erkrankungen der oberen Atemwege, Lunge, Bronchi-
en, Pleura und Mediastinum höheren Schwierigkeitsgrades
wie Asthma bronchiale Grad III und IV, Tuberkulose, ange-
borene Lungenfehlbildung, cystische Fibrose, interstitielle
Lungenerkrankung, bronchopulmonale Dysplasie, schlafbe-
zogene Atemregulationsstörung
- pulmonal bedingten Erkrankungen des kleinen Kreislaufs
- der pulmonologischen Allergologie
- Asthmaschulungen im Kindes- und Jugendalter
- der Sauerstofflangzeittherapie und Beatmungstherapie ein-
schließlich der Heimbeatmung
- speziellen physiotherapeutischen Maßnahmen einschließ-
lich autogener Drainage und Inhalationsbehandlung
- sonographischen Untersuchungen der Lunge und Pleura
- Funktionsuntersuchungen der Atmungsorgane wie Ganzkör-
perplethysmographie einschließlich Mitwirkung bei Baby-
bodyplethysmographie, CO-Diffusion, Compliance-Messung,
Bestimmung der funktionellen Residualkapazität (FRC) mit
einer Gasmischmethode
- der Mitwirkung bei Bronchoskopien mit starrem Instrumen-
tarium bei interventionellen Verfahren
- der Fiberbronchoskopie einschließlich broncho-alveolärer
Lavage
- Pilocarpin-Iontophorese
21. Kinder-Rheumatologie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Rheumatologie umfasst
in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Vorbeugung, Er-
kennung, konservative Behandlung und Rehabilitation von
Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises einschließ-
lich der entzündlich-rheumatischen Systemerkrankungen bei
Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer
somatischen Entwicklung.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Kinder-Rheumatologie nach Ableistung der vor-
geschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin
Weiterbildungszeit:
18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-
Rheumatologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Erkennung, konservativen Behandlung und Rehabilita-
tion der rheumatischen Erkrankungen wie juveniler idio-
pathischer Arthritis und der entzündlich-rheumatischen
Systemerkrankungen wie Kollagenosen, Vaskulitiden und
entzündlichen Muskelerkrankungen sowie der reaktiven Ar-
thritiden und der Schmerzverstärkungssyndrome
- der Langzeitbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit
rheumatischen Erkrankungen unter Berücksichtigung der
Auswirkungen chronisch-rheumatischer Erkrankungen auf
Wachstum und Entwicklung
- den physikalischen, krankengymnastischen und ergothera-
peutischen Behandlungsprinzipien
- der psychosozialen Versorgung und der Patientenschulung
- der Verordnung und Funktionsüberprüfung von Orthesen
und Hilfsmitteln bei rheumatischen Erkrankungen
- der Indikationsstellung und Einordnung der Laboruntersuchun-
gen von immunologischen Parametern in das Krankheitsbild
- Gelenkpunktion und intraartikulärer Injektion
- der Sonographie des Bewegungsapparates einschließlich Ar-
throsonographie
22. Labordiagnostik – fachgebunden –
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Labordiagnostik - fach-
gebunden - sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum
Facharzt für Laboratoriumsmedizin.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Labordiagnostik
umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Durch-
führung und Befundung gebietsbezogener labordiagnosti-
scher Verfahren.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in fachgebundener Labordiagnostik nach Ableis-
tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-
dungsinhalte.