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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

6 Monate Labordiagnostik bei einem Weiterbildungsbefugten

für Laboratoriumsmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei

einem Weiterbildungsbefugten für fachgebundene Labordiag-

nostik gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Grundsätzen eines Labor- und Qualitätsmanagements

einschließlich der Beachtung und Minimierung von Einfluss-

größen, Störfaktoren und der Standardisierung der Untersu-

chungsverfahren

- der Gewinnung und Eingangsbeurteilung des Untersu-

chungsmaterials

- der Probenvorbereitung

- der Lagerung von Blutbestandteilkonserven

- der klinisch-chemischen Diagnostik mittels weitgehend voll-

mechanisierter Analysensysteme

- von Analyten, wie Enzyme, Substrate, Metabolite, Elektroly-

te, Plasmaproteine, Medikamente, Drogen

- von globalen Gerinnungs- und Blutbildparametern

- des Elektrolythaushaltes

- einzelner Organfunktionsparameter, z. B. für Leber, Niere,

Pankreas, Herz- und Skelettmuskulatur

- immunologischen und bakteriologischen Routineverfahren

- der mikroskopischen Diagnostik von Körperflüssigkeiten und

Punktaten

- der Blutgruppenbestimmung einschließlich Antikörpersuch-

test und blutgruppenserologischer Verträglichkeitstestung

23. Magnetresonanztomographie

– fachgebunden –

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Magne-

tresonanztomographie sind integraler Bestandteil der Weiter-

bildung zum Facharzt für Radiologie.

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Magnetreso-

nanztomographie (MRT) umfasst in Ergänzung zu einer

Facharztkompetenz die Durchführung und Befundung ge-

bietsbezogener Bildgebungsverfahren mittels Magnetreso-

nanztomographie.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in fachgebundener Magnetresonanztomographie

nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit

und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie

gemäß § 5 Abs. 1, davon können bis zu

- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für fachgebun-

dene Magnetresonanztomographie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

abgeleistet werden

- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Durchführung und Befundung gebietsbezogener Unter-

suchungen mittels Magnetresonanztomographie

- der Indikation und Differentialindikation mit anderen diag-

nostischen radiologischen Verfahren

- der Anwendung von Arznei- und Kontrastmittel bei MRT-

Untersuchungen

- den physikalischen Grundlagen der Magnetresonanzverfahen

und Biophysik einschließlich den Grundlagen der Patienten-

überwachung incl. der Sicherheitsmaßnahmen für Patienten

und Personal bei Anwendung von Magnetresonanzverfahren

- der Gerätekunde

24. Manuelle Medizin / Chirotherapie

Die Bezeichnung Manuelle Medizin oder Chirotherapie kann

wahlweise geführt werden.

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin/Chirotherapie

umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erken-

nung und Behandlung reversibler Funktionsstörungen des

Bewegungssystems mittels manueller Untersuchungs- und

Behandlungstechniken.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Manuelle Medizin/Chirotherapie nach Ableis-

tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-

dungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

- 120 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Medi-

zin/Chirotherapie und anschließend

- 200 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Me-

dizin/Chirotherapie

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der manuellen Befunderhebung mit Untersuchungs- und

Weichteiltechniken an Wirbelsäule, Schädel, Schulter- und

Beckengürtel und Extremitäten

- der Indikation und Kontraindikation manualmedizinischer

Maßnahmen

- der Erkennung der reflektorisch gesteuerten Wechselbezie-

hungen zwischen Bewegungssystem und anderen Funktions-

systemen einschließlich den Grundlagen somatischer Dys-

funktionen im Konzept parietaler und visceraler Komponenten

- der Einordnung von funktionspathologischen Befunden ein-

schließlich hypo- und hypermobiler Funktionsstörungen zu

pathologischen Strukturveränderungen

- der Mobilisation, Manipulation und Übungsbehandlung an

den Extremitätengelenken, am Beckengürtel, den Wirbelge-

lenken und am Schädel

Übergangsbestimmungen:

Kammerangehörige, die die Zusatzbezeichnung Chirotherapie

besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Zusatzbezeichnung

Manuelle Medizin zu führen.