

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
6 Monate Labordiagnostik bei einem Weiterbildungsbefugten
für Laboratoriumsmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei
einem Weiterbildungsbefugten für fachgebundene Labordiag-
nostik gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Grundsätzen eines Labor- und Qualitätsmanagements
einschließlich der Beachtung und Minimierung von Einfluss-
größen, Störfaktoren und der Standardisierung der Untersu-
chungsverfahren
- der Gewinnung und Eingangsbeurteilung des Untersu-
chungsmaterials
- der Probenvorbereitung
- der Lagerung von Blutbestandteilkonserven
- der klinisch-chemischen Diagnostik mittels weitgehend voll-
mechanisierter Analysensysteme
- von Analyten, wie Enzyme, Substrate, Metabolite, Elektroly-
te, Plasmaproteine, Medikamente, Drogen
- von globalen Gerinnungs- und Blutbildparametern
- des Elektrolythaushaltes
- einzelner Organfunktionsparameter, z. B. für Leber, Niere,
Pankreas, Herz- und Skelettmuskulatur
- immunologischen und bakteriologischen Routineverfahren
- der mikroskopischen Diagnostik von Körperflüssigkeiten und
Punktaten
- der Blutgruppenbestimmung einschließlich Antikörpersuch-
test und blutgruppenserologischer Verträglichkeitstestung
23. Magnetresonanztomographie
– fachgebunden –
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Magne-
tresonanztomographie sind integraler Bestandteil der Weiter-
bildung zum Facharzt für Radiologie.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Magnetreso-
nanztomographie (MRT) umfasst in Ergänzung zu einer
Facharztkompetenz die Durchführung und Befundung ge-
bietsbezogener Bildgebungsverfahren mittels Magnetreso-
nanztomographie.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in fachgebundener Magnetresonanztomographie
nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit
und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie
gemäß § 5 Abs. 1, davon können bis zu
- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für fachgebun-
dene Magnetresonanztomographie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
abgeleistet werden
- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Durchführung und Befundung gebietsbezogener Unter-
suchungen mittels Magnetresonanztomographie
- der Indikation und Differentialindikation mit anderen diag-
nostischen radiologischen Verfahren
- der Anwendung von Arznei- und Kontrastmittel bei MRT-
Untersuchungen
- den physikalischen Grundlagen der Magnetresonanzverfahen
und Biophysik einschließlich den Grundlagen der Patienten-
überwachung incl. der Sicherheitsmaßnahmen für Patienten
und Personal bei Anwendung von Magnetresonanzverfahren
- der Gerätekunde
24. Manuelle Medizin / Chirotherapie
Die Bezeichnung Manuelle Medizin oder Chirotherapie kann
wahlweise geführt werden.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin/Chirotherapie
umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erken-
nung und Behandlung reversibler Funktionsstörungen des
Bewegungssystems mittels manueller Untersuchungs- und
Behandlungstechniken.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Manuelle Medizin/Chirotherapie nach Ableis-
tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-
dungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
- 120 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Medi-
zin/Chirotherapie und anschließend
- 200 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Me-
dizin/Chirotherapie
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der manuellen Befunderhebung mit Untersuchungs- und
Weichteiltechniken an Wirbelsäule, Schädel, Schulter- und
Beckengürtel und Extremitäten
- der Indikation und Kontraindikation manualmedizinischer
Maßnahmen
- der Erkennung der reflektorisch gesteuerten Wechselbezie-
hungen zwischen Bewegungssystem und anderen Funktions-
systemen einschließlich den Grundlagen somatischer Dys-
funktionen im Konzept parietaler und visceraler Komponenten
- der Einordnung von funktionspathologischen Befunden ein-
schließlich hypo- und hypermobiler Funktionsstörungen zu
pathologischen Strukturveränderungen
- der Mobilisation, Manipulation und Übungsbehandlung an
den Extremitätengelenken, am Beckengürtel, den Wirbelge-
lenken und am Schädel
Übergangsbestimmungen:
Kammerangehörige, die die Zusatzbezeichnung Chirotherapie
besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Zusatzbezeichnung
Manuelle Medizin zu führen.