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Tabelle 2: Festgestellte Fehler bei der Indikationsstellung in den gegen Krankenhaus- und Praxisärzte abgeschlossenen Verfahren

der Jahre 2009–2013

2009 – 2013

Verfahren Krankenhausärzte (n=5.325)

161 (3,1%) 4 (0,1%)

21 (0,4%) 1 (<0,1%) 5 (0,1%)

19 (0,4%) 111 (2,1%)

Verfahren Praxisärzte (n=2.541)

94 (3,7%)

5 (0,2%)

18 (0,7%) 24 (0,9%) 11 (0,4%)

/

36 (1,4%)

Unnötige Behandlung/„Übertherapie“

34 (0,6%) 2

1

1

/

3

27

32 (1,3%)

3

8

8

2

/

11

Nichterheben/Abwarten von Befunden

31 (0,6%)

1

/

/

/

1

29

10 (0,4%) /

1

2

1

/

6

Nichtbeachten von Befunden

27 (0,5%)

/

8

/

/

5

14

8 (0,3%)

/

2

1

1

/

4

Nichtbeachten von Kontraindikation

23 (0,4%)

1

10

/

1

4

7

16 (0,6%)

/

6

4

2

/

4

Fehlende Erfolgsaussichten/zu erwartende 21 (0,4%)

/

2

/

4

6

9

höhergradige Komplikationen

13 (0,5%)

1

/

3

5

/

4

Konservative Therapie nicht ausgeschöpft

20 (0,4%) /

/

/

/

/

20

13 (0,5%)

/

1

6

/

/

6

Fehlinterpretation von Befunden

4 (0,1%)

/

/

/

/

/

4

/

/

/

/

/

/

/

Seiten- und Lokalisationsverwechslung

1 (<0,1%)

/

/

/

/

/

1

1 (<0,1%)

/

/

/

/

/

1

IGeL

/

/

/

/

/

/

/

1 (<0,1%)

1

/

/

/

/

/

Fehlende Indikation

(in % v. n)

Diagnostik

Injektion

Andere Behandlungen

Interventionelle

Behandlungen

(Teil)-Eingriffe

Medikation

Gutachtliche Entscheidungen

223

„Übertherapie“ – Fehlende Indikation zu ärztlichen Maßnahmen

damals die gegen Krankenhausärzte geführten Begutach-

tungen der Zehnjahreszeiträume 1991 bis 2000 und 2001

bis 2010 vergleichend ausgewertet. Nun liegen auch die

Ergebnisse der Folgejahre 2011 bis 2013 vor

(

T

abelle 1)

.

Weiterhin wurde der 5-Jahreszeitraum 2009 bis 2013 so-

wohl für Krankenhaus- als auch für Praxisärzte analysiert

(

T

abelle 2)

.

Demnach zeigt sich bei den Krankenhausärzten bei Indika-

tionsfehlern nur eine leichte Steigerung um 0,6-Prozent-

punkte gegenüber den Zahlen von vor zehn und vor

zwanzig Jahren auf heute 3,1 Prozent der abgeschlossenen

Verfahren

(

T

abelle 1)

. Damals waren in zwei Dritteln der

166 (1991–2000) beziehungsweise 229 (2001–2010) Verfah-

ren interventionelle und operative Maßnahmen von einer

Fehlerfeststellung bei der Indikationsstellung betroffen, in

den vergangenen fünf Jahren betrug der Anteil 81 Prozent

und in den vergangenen drei Jahren 85 Prozent.

Häufigste Fehlergründe waren in den vergangenen fünf Jah-

ren bei den Eingriffen jeweils in einem Viertel das Nichter-

heben/Abwarten von Befunden (29 Verfahren) sowie eine

unnötige Behandlung/„Übertherapie“ (27 Verfahren), bei

20 Verfahren das fehlende Ausschöpfen konservativer Maß-

nahmen und in 14 Verfahren das Nichtbeachten vorliegen-

der Befunde

(

T

abelle 2)

.

Unnötige Injektionen durch Praxisärzte

Bei den Praxisärzten (3,7 Prozent) wurden etwas häufiger

als bei den Krankenhausärzten Fehler bei der Indikations-

stellung festgestellt. Allerdings betrafen nur etwas mehr als

ein Drittel (38,3 Prozent) der 94 Verfahren interventionelle

oder operative Maßnahmen; weiterhin mangelte es bei-

spielsweise bei 24 Injektionen und 18 Medikamentengaben

an der Indikation. Gerade bei diesen beiden Maßnahmen

wurde öfter eine unnötige Behandlung/„Übertherapie“ (je-

weils achtmal) festgestellt, sowie das Nichtbeachten von

Kontraindikationen (Medikationen sechsmal, Injektionen vier-

mal) und bei den Injektionen das Nichtausschöpfen anderer

Möglichkeiten, wie beispielsweise eine orale Medikation.

Beispiele aus den Begutachtungen

1. Diagnostik

Bei neun Verfahren war die Diagnostik nicht indiziert,

darunter der Fall einer 55-Jährigen, bei der nach ausgedehn-

ter Lungenembolie die seit fünf Tagen währende Heparini-

sierung für fünf Stunden unterbrochen wurde, um eine – bei

fehlender Magenproblematik nicht indizierte – diagnostische

Gastroskopie vor der geplanten Umstellung auf Marcumar

durchzuführen. Im Anschluss wurde die Heparinisierung

behandlungsfehlerhaft in geringerer Dosis und ohne PTT-

Kontrolle fortgeführt.Die Patientin verstarb am Folgetag bei

der Re-Mobilisierung an einer fulminanten Re-Embolie,

für die die Krankenhausinternisten einzutreten hatten.