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Verkennen einer Extrauteringravidität

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Gutachtliche Entscheidungen

liegt

(vgl. hierzu Martis-Winkhart, a.a.O. S. 1452 ff. und Johan-

nes Köbberling: Diagnoseirrtum, Diagnosefehler, Befunderhe-

bungsfehler. Verlag Versicherungswirtschaft Karlsruhe 2013:

S. 115 ff )

. Dies war hier nicht der Fall.

Bezüglich der geltend gemachten Schäden ist anzumerken:

Der erlittene große Blutverlust erforderte die intraoperative

Applikation von zwei Erythrozytenkonzentraten. Trotzdem

war bei der Entlassung der Hämoglobinwert auf 7,8 g/dl er-

niedrigt. Eine postoperative Anämie ist nach größeren Ope-

rationen bzw. nach Tubenrupturen keine Seltenheit. Sie

kann zu verminderter Leistungsfähigkeit und Schwächege-

fühl für drei bis vierWochen führen. Sie lässt sich jedoch im

Allgemeinen durch die entsprechende Therapie schnell be-

heben. Dauerschäden sind kaum zu erwarten.

Bezüglich der psychischen Beeinträchtigung, die die Patien-

tin geltend macht, weil sie keine Kinder mehr bekommen

könne, ist Folgendes anzumerken: Die Chancen für eine

Frau, mit über 45 Jahren schwanger zu werden, dürfte unter

15 Prozent, die, ein Kind auszutragen – wegen der in diesem

Alter erhöhten Fehlgeburtsrate–weit unter zehn Prozent lie-

gen. Richtig ist, dass sich durch den Verlust eines Eileiters

die Chancen zusätzlich verschlechtern. Die Lokalisation der

ektopischen Schwangerschaft bei der Patientin in der Tube-

nisthmuszone schloss den Erhalt der Tube – auch zu einem

früheren Zeitpunkt – aus, zeigte aber auch, dass durch eine

vorausgegangene Schädigung des Eileiters an dieser Stelle

die Passage für einen Embryo nicht möglich war. Der Eilei-

terverlust bedeutet in diesem Fall insofern keine zusätzliche

Minderung der Fertilität.Vor diesem Hintergrund wurde die

Annahme eines psychischen Schadens beziehungsweise

dessen Nachweis verneint.

Hans Georg Bender, Peter Lange, Beate Weber