

Verkennen einer Extrauteringravidität
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Gutachtliche Entscheidungen
liegt
(vgl. hierzu Martis-Winkhart, a.a.O. S. 1452 ff. und Johan-
nes Köbberling: Diagnoseirrtum, Diagnosefehler, Befunderhe-
bungsfehler. Verlag Versicherungswirtschaft Karlsruhe 2013:
S. 115 ff )
. Dies war hier nicht der Fall.
Bezüglich der geltend gemachten Schäden ist anzumerken:
Der erlittene große Blutverlust erforderte die intraoperative
Applikation von zwei Erythrozytenkonzentraten. Trotzdem
war bei der Entlassung der Hämoglobinwert auf 7,8 g/dl er-
niedrigt. Eine postoperative Anämie ist nach größeren Ope-
rationen bzw. nach Tubenrupturen keine Seltenheit. Sie
kann zu verminderter Leistungsfähigkeit und Schwächege-
fühl für drei bis vierWochen führen. Sie lässt sich jedoch im
Allgemeinen durch die entsprechende Therapie schnell be-
heben. Dauerschäden sind kaum zu erwarten.
Bezüglich der psychischen Beeinträchtigung, die die Patien-
tin geltend macht, weil sie keine Kinder mehr bekommen
könne, ist Folgendes anzumerken: Die Chancen für eine
Frau, mit über 45 Jahren schwanger zu werden, dürfte unter
15 Prozent, die, ein Kind auszutragen – wegen der in diesem
Alter erhöhten Fehlgeburtsrate–weit unter zehn Prozent lie-
gen. Richtig ist, dass sich durch den Verlust eines Eileiters
die Chancen zusätzlich verschlechtern. Die Lokalisation der
ektopischen Schwangerschaft bei der Patientin in der Tube-
nisthmuszone schloss den Erhalt der Tube – auch zu einem
früheren Zeitpunkt – aus, zeigte aber auch, dass durch eine
vorausgegangene Schädigung des Eileiters an dieser Stelle
die Passage für einen Embryo nicht möglich war. Der Eilei-
terverlust bedeutet in diesem Fall insofern keine zusätzliche
Minderung der Fertilität.Vor diesem Hintergrund wurde die
Annahme eines psychischen Schadens beziehungsweise
dessen Nachweis verneint.
Hans Georg Bender, Peter Lange, Beate Weber