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Jahresbericht 2016

Ärztekammer

Nordrhein

Medizinische Grundsatzfragen

der formalen und fachlichen Anforderungen an

die Qualifikation der den irreversiblen Ausfall der

Gesamthirnfunktion feststellenden Ärzte wurden

präzisere Vorgaben formuliert. Dies führte in der

Folge dazu, dass ein bis dato von der Deutschen

Stiftung Organtransplantation (DSO) organisierter

und koordinierter neurologischer Konsiliardienst,

der anfragende Krankenhäuser bei der Diagnostik

des Hirnfunktionsausfalls unterstützt hatte, prak-

tisch weggebrochen ist.

Zur Behebung dieses personellen Engpasses wur-

de auf Veranlassung des MGEPA eine Arbeitsgruppe

gegründet, der unter anderem auch die Ärztekam-

mern Nordrhein und Westfalen-Lippe angehören.

Um Kolleginnen und Kollegen mit der notwendigen

Fachkompetenz zu finden und zu gewinnen, hat die

Ärztekammer Nordrhein die in ihrem Zuständig-

keitsbereich tätigen Fachärzte und Fachärztinnen

für Neurologie in den entsprechenden Kliniken an-

geschrieben. Neben ihrer prinzipiellen Bereitschaft

zu einer externen Konsiliartätigkeit wurden dabei

ihre spezifischen Fachkenntnisse ebenso erfragt

wie die Verfügbarkeit mobiler Untersuchungsgerä-

te, die Vertrautheit mit der selbstständigen Durch-

führung apparativer Zusatzdiagnostik und das In-

teresse an Fortbildungsveranstaltungen.

Der Rücklauf an positiven Antworten münde-

te bereits in weiteren Treffen, um gemeinsam mit

der DSO ein Konzept für einen zukünftigen Kon-

siliardienst zu etablieren, der die Möglichkeiten

und Grenzen der einsatzbereiten Kolleginnen und

Kollegen berücksichtigt. Letztendlich bleibt auch

das Ziel im Blick, dass durch eine dauerhafte und

vertrauensvolle Zusammenarbeit der Konsiliarii

mit den Kliniken auch die Meldefrequenz von Pa-

tienten mit vermutetem irreversiblem Ausfall der

Gesamthirnfunktion gesteigert wird. Nicht zu ver-

nachlässigen ist dabei der wichtige Aspekt, dass

diese aufwendige Diagnostik letztlich auch den

Patienten zugutekommt, bei denen ein Therapieab-

bruch – ohne Organspende – indiziert ist.

Kölner Symposium zum Infektionsschutz

Der Ad-hoc-Ausschuss Infektionserkrankungen

für die Wahlperiode 2014 bis 2019 entschied sich

in seiner konstituierenden Sitzung unter Leitung

seiner Vorsitzenden, Privatdozentin Dr. Maria

Vehreschild, anwenderbezogene Themen wie An-

tibiotic Stewardship, den Umgang mit aktuellen

Infektionserkrankungen sowie das Thema Impfen

in den Mittelpunkt der Ausschussarbeit für diese

Legislatur zu stellen.

Am 13. Juni 2015 fand das 5. infektiologische Kam-

mersymposium zum Thema „Aktuelle Infektions-

erkrankungen“ in Köln statt. Neben Übersichts-

vorträgen zu den Themen Antibiotikatherapie in

der ambulanten und stationären Versorgung be-

schäftigten sich weitere Redebeiträge der sehr gut

besuchten Veranstaltung mit der Ebola-Epidemie

des Jahres sowie der Diagnostik und Therapie spe-

zifischer Infektionen wie Borreliose und parasitär

übertragener Erkrankungen.

Eventmanagement

Das Team Veranstaltungsmanagement ist ressort-

übergreifend für die Organisation und Durchfüh-

rung von jährlich etwa 65 bis 80 Veranstaltungen

der Ärztekammer Nordrhein verantwortlich. Dazu

gehören gesellschaftliche Ereignisse wie Sommer-

empfänge, Begrüßungsveranstaltungen für neue

Kammermitglieder, die Jörg-Dieterich-Hoppe-Vor-

lesung sowie Symposien zu medizinischen und ge-

sellschaftspolitischen Themen und Kooperationen

mit anderen Akteuren der Gesundheitspolitik wie

dem Gesundheitsministerium des Landes, der Bun-

desärztekammer, anderen Landesärztekammern

und ärztlichen Fachgesellschaften.

Darüber hinaus bereitet das Team Veranstal-

tungen und Fortbildungen für ehrenamtlich tätige

Mandatsträger der Ärztekammer Nordrhein vor, die

sich zum Beispiel in der Reihe „Forum Kammer-

praxis“ mit den aktuellen Themen aus der Arbeit

der Vorstände der Untergliederungen auseinander-

setzen, unterstützt die Mitarbeiterinnen der Unter-

gliederungen bei der Organisation von Veranstal-

tungen vor Ort, gestaltet und organisiert die inter-

nen Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter und ist für Projekte im Bereich der in-

ternen Organisation der Ärztekammer Nordrhein

verantwortlich.

Datenschutz im Haus der Ärzteschaft

Die Anpassung des internen Arzt-, Information-

und Verwaltungssystems (AVIS) an die aktuellen

Möglichkeiten der EDV (AVIS2) zur Unterstützung

der Durchführung der Aufgaben der Kammer ge-

mäß Heilberufsgesetz, ist auch der Grund für eine

Überarbeitung des Verfahrensverzeichnisses ge-

mäß aktuellem DSG-NRW. Dies wird zum Anlass

genommen, die Beschreibung aller Prozesse, bei

denen personenbezogene Daten – insbesondere der

Kammermitglieder – erhoben und verarbeitet wer-

den, zu aktualisieren beziehungsweise neu zu er-