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Jahresbericht 2016
Ärztekammer
Nordrhein
Medizinische Grundsatzfragen
der formalen und fachlichen Anforderungen an
die Qualifikation der den irreversiblen Ausfall der
Gesamthirnfunktion feststellenden Ärzte wurden
präzisere Vorgaben formuliert. Dies führte in der
Folge dazu, dass ein bis dato von der Deutschen
Stiftung Organtransplantation (DSO) organisierter
und koordinierter neurologischer Konsiliardienst,
der anfragende Krankenhäuser bei der Diagnostik
des Hirnfunktionsausfalls unterstützt hatte, prak-
tisch weggebrochen ist.
Zur Behebung dieses personellen Engpasses wur-
de auf Veranlassung des MGEPA eine Arbeitsgruppe
gegründet, der unter anderem auch die Ärztekam-
mern Nordrhein und Westfalen-Lippe angehören.
Um Kolleginnen und Kollegen mit der notwendigen
Fachkompetenz zu finden und zu gewinnen, hat die
Ärztekammer Nordrhein die in ihrem Zuständig-
keitsbereich tätigen Fachärzte und Fachärztinnen
für Neurologie in den entsprechenden Kliniken an-
geschrieben. Neben ihrer prinzipiellen Bereitschaft
zu einer externen Konsiliartätigkeit wurden dabei
ihre spezifischen Fachkenntnisse ebenso erfragt
wie die Verfügbarkeit mobiler Untersuchungsgerä-
te, die Vertrautheit mit der selbstständigen Durch-
führung apparativer Zusatzdiagnostik und das In-
teresse an Fortbildungsveranstaltungen.
Der Rücklauf an positiven Antworten münde-
te bereits in weiteren Treffen, um gemeinsam mit
der DSO ein Konzept für einen zukünftigen Kon-
siliardienst zu etablieren, der die Möglichkeiten
und Grenzen der einsatzbereiten Kolleginnen und
Kollegen berücksichtigt. Letztendlich bleibt auch
das Ziel im Blick, dass durch eine dauerhafte und
vertrauensvolle Zusammenarbeit der Konsiliarii
mit den Kliniken auch die Meldefrequenz von Pa-
tienten mit vermutetem irreversiblem Ausfall der
Gesamthirnfunktion gesteigert wird. Nicht zu ver-
nachlässigen ist dabei der wichtige Aspekt, dass
diese aufwendige Diagnostik letztlich auch den
Patienten zugutekommt, bei denen ein Therapieab-
bruch – ohne Organspende – indiziert ist.
Kölner Symposium zum Infektionsschutz
Der Ad-hoc-Ausschuss Infektionserkrankungen
für die Wahlperiode 2014 bis 2019 entschied sich
in seiner konstituierenden Sitzung unter Leitung
seiner Vorsitzenden, Privatdozentin Dr. Maria
Vehreschild, anwenderbezogene Themen wie An-
tibiotic Stewardship, den Umgang mit aktuellen
Infektionserkrankungen sowie das Thema Impfen
in den Mittelpunkt der Ausschussarbeit für diese
Legislatur zu stellen.
Am 13. Juni 2015 fand das 5. infektiologische Kam-
mersymposium zum Thema „Aktuelle Infektions-
erkrankungen“ in Köln statt. Neben Übersichts-
vorträgen zu den Themen Antibiotikatherapie in
der ambulanten und stationären Versorgung be-
schäftigten sich weitere Redebeiträge der sehr gut
besuchten Veranstaltung mit der Ebola-Epidemie
des Jahres sowie der Diagnostik und Therapie spe-
zifischer Infektionen wie Borreliose und parasitär
übertragener Erkrankungen.
Eventmanagement
Das Team Veranstaltungsmanagement ist ressort-
übergreifend für die Organisation und Durchfüh-
rung von jährlich etwa 65 bis 80 Veranstaltungen
der Ärztekammer Nordrhein verantwortlich. Dazu
gehören gesellschaftliche Ereignisse wie Sommer-
empfänge, Begrüßungsveranstaltungen für neue
Kammermitglieder, die Jörg-Dieterich-Hoppe-Vor-
lesung sowie Symposien zu medizinischen und ge-
sellschaftspolitischen Themen und Kooperationen
mit anderen Akteuren der Gesundheitspolitik wie
dem Gesundheitsministerium des Landes, der Bun-
desärztekammer, anderen Landesärztekammern
und ärztlichen Fachgesellschaften.
Darüber hinaus bereitet das Team Veranstal-
tungen und Fortbildungen für ehrenamtlich tätige
Mandatsträger der Ärztekammer Nordrhein vor, die
sich zum Beispiel in der Reihe „Forum Kammer-
praxis“ mit den aktuellen Themen aus der Arbeit
der Vorstände der Untergliederungen auseinander-
setzen, unterstützt die Mitarbeiterinnen der Unter-
gliederungen bei der Organisation von Veranstal-
tungen vor Ort, gestaltet und organisiert die inter-
nen Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und ist für Projekte im Bereich der in-
ternen Organisation der Ärztekammer Nordrhein
verantwortlich.
Datenschutz im Haus der Ärzteschaft
Die Anpassung des internen Arzt-, Information-
und Verwaltungssystems (AVIS) an die aktuellen
Möglichkeiten der EDV (AVIS2) zur Unterstützung
der Durchführung der Aufgaben der Kammer ge-
mäß Heilberufsgesetz, ist auch der Grund für eine
Überarbeitung des Verfahrensverzeichnisses ge-
mäß aktuellem DSG-NRW. Dies wird zum Anlass
genommen, die Beschreibung aller Prozesse, bei
denen personenbezogene Daten – insbesondere der
Kammermitglieder – erhoben und verarbeitet wer-
den, zu aktualisieren beziehungsweise neu zu er-