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Jahresbericht 2016

Ärztekammer

Nordrhein

Medizinische Grundsatzfragen

Medizinische Zentren für Erwachsene

mit Behinderung

Erwachsene mit geistiger Behinderung oder

mit schweren Mehrfachbehinderungen haben An-

spruch auf eine spezialisierte Versorgung in auf

sie zugeschnittenen Medizinischen Zentren. Er-

wachsene mit geistiger Behinderung oder schwe-

ren Mehrfachbehinderungen haben ein erhöhtes

Risiko, vorzeitig zu sterben. Dies ist ein Indikator

für die derzeitige Mangelversorgung dieser Perso-

nengruppe in der medizinischen Regelversorgung.

Bei Menschen mit geistiger Behinderung oder

schweren Mehrfachbehinderungen liegen oft Stö-

rungsbilder vor, deren (differenzial-)diagnostische

Abklärung und deren Behandlung besondere fach-

liche Expertise, Handlungs- und Kommunikations-

kompetenzen sowie ein adäquates Setting im Sinne

hochspezialisierter Versorgung erfordern.

Mit dem im Juli 2015 in Kraft getretenen

§ 119c

SGB V

ist die kassenärztliche Zulassung und die

Finanzierung von Medizinischen Zentren für Er-

wachsene mit geistiger Behinderung oder schweren

Mehrfachbehinderungen (MZEB) möglich.

Die Ärztekammer Nordrhein hat im Februar die-

ses Jahres Vertreter der Selbsthilfe, der Kranken-

kassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-

rhein, Sozialpädiatrischer Zentren, der Bundesar-

beitsgemeinschaft MZEB sowie Vertreter in Grün-

dung befindlicher Zentren zu einem Werkstatt-

gespräch in das Haus der Ärzteschaft eingeladen

und mit ihnen diskutiert, welche therapeutischen

Schwerpunkte und Standards die Einrichtungen

vorhalten sollen und wie sie sich in vorhandene

Strukturen einbinden lassen.

In Nordrhein-Westfalen wurden bis Februar 2016

zehn Anträge auf Zulassung als MZEB gestellt, bis

September 2016 wurde noch kein Antrag beschie-

den. Die KV-Ermächtigung ist Voraussetzung für

die Vergütungsverhandlung mit den Krankenkas-

sen und die Aufnahme des Betriebs von MZEB.