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Jahresbericht 2016
Ärztekammer
Nordrhein
Medizinische Grundsatzfragen
Medizinische Zentren für Erwachsene
mit Behinderung
Erwachsene mit geistiger Behinderung oder
mit schweren Mehrfachbehinderungen haben An-
spruch auf eine spezialisierte Versorgung in auf
sie zugeschnittenen Medizinischen Zentren. Er-
wachsene mit geistiger Behinderung oder schwe-
ren Mehrfachbehinderungen haben ein erhöhtes
Risiko, vorzeitig zu sterben. Dies ist ein Indikator
für die derzeitige Mangelversorgung dieser Perso-
nengruppe in der medizinischen Regelversorgung.
Bei Menschen mit geistiger Behinderung oder
schweren Mehrfachbehinderungen liegen oft Stö-
rungsbilder vor, deren (differenzial-)diagnostische
Abklärung und deren Behandlung besondere fach-
liche Expertise, Handlungs- und Kommunikations-
kompetenzen sowie ein adäquates Setting im Sinne
hochspezialisierter Versorgung erfordern.
Mit dem im Juli 2015 in Kraft getretenen
§ 119c
SGB V
ist die kassenärztliche Zulassung und die
Finanzierung von Medizinischen Zentren für Er-
wachsene mit geistiger Behinderung oder schweren
Mehrfachbehinderungen (MZEB) möglich.
Die Ärztekammer Nordrhein hat im Februar die-
ses Jahres Vertreter der Selbsthilfe, der Kranken-
kassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-
rhein, Sozialpädiatrischer Zentren, der Bundesar-
beitsgemeinschaft MZEB sowie Vertreter in Grün-
dung befindlicher Zentren zu einem Werkstatt-
gespräch in das Haus der Ärzteschaft eingeladen
und mit ihnen diskutiert, welche therapeutischen
Schwerpunkte und Standards die Einrichtungen
vorhalten sollen und wie sie sich in vorhandene
Strukturen einbinden lassen.
In Nordrhein-Westfalen wurden bis Februar 2016
zehn Anträge auf Zulassung als MZEB gestellt, bis
September 2016 wurde noch kein Antrag beschie-
den. Die KV-Ermächtigung ist Voraussetzung für
die Vergütungsverhandlung mit den Krankenkas-
sen und die Aufnahme des Betriebs von MZEB.