

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2016
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Medizinische Grundsatzfragen
Ärztliche Stelle Radiologie, Strahlentherapie
und Nuklearmedizin
Die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
(§ 17a RöV, § 83 StrlSchV)
beschreiben
die Tätigkeitsbereiche der Ärztlichen Stellen. Der Betrieb der Ärztlichen Stellen obliegt
nach
§ 9 Heilberufsgesetz NRW
den Ärztekammern.
Nachdem das Qualitätsmanagement der Ärzt-
lichen Stellen im April 2012 nach den Vorgaben
der
DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementnorm)
zertifiziert wurde, erfolgte im Jahr 2015 die erste
Re-Zertifizierung. Mit der Ausweitung des Quali-
tätsmanagements auf das gesamte Medizin-Ressort
erfolgte 2016 auch für die Ärztliche Stelle ein erneu-
tes Überwachungsaudit.
Röntgendiagnostik
Die Anzahl der gemeldeten Röntgenanlagen
ist weiterhin leicht rückläufig und beträgt aktu-
ell 3.778. Hiervon wurden im Berichtszeitraum
2.087 Röntgenanlagen überprüft. Dabei wiesen
1.955 Anlagen, also 94 Prozent, keine gröberen
Mängel auf. Bereits 81 Prozent der klassischen
Aufnahmegeräte sind mittlerweile digitalisiert. Bei
kurativ genutzten Mammographie-Anlagen beträgt
der Anteil schon 93 Prozent.
Die Ärztlichen Stellen sind verpflichtet, dem
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für häufig
durchgeführte Untersuchungen Dosiswerte zu
übermitteln. Hieraus werden dann sogenannte
Diagnostische Referenzwerte (DRW) festgelegt,
die von den Betreibern von Röntgeneinrichtungen
beachtet werden müssen. Zur Erfassung dieser
Dosiswerte wurde unter Mitarbeit der Ärztlichen
Stelle ein IT-gestütztes Verfahren zur Erfassung
von Untersuchungsparametern (IVEU) entwickelt.
Die Software kann von interessierten Kreisen
kostenlos genutzt werden.
In den Räumlichkeiten der Ärztlichen Stelle fin-
den regelmäßige Kommissionssitzungen statt, in
denen kritische strahlenschutzrelevante Fälle be-
sprochen werden.
www.aekno.de/Qualitaetssicherung/RoeVNuklearmedizin
In den vergangenen zwei Jahren wurden 14 nu-
klearmedizinische Einrichtungen geschlossen und
nur eine neu eingerichtet. Somit waren Ende 2015
bei der Ärztlichen Stelle 128 nuklearmedizinische
Abteilungen gemeldet.
Im Berichtszeitraum wurden in elf Kommissions-
sitzungen 90 Einrichtungen unter dem Vorsitz von
Professor Dr. Detlef Moka und Dr. Marco Tosch
geprüft. Hierbei konnte 88 Prozent der Betreiber
eine gute bis sehr gute Qualität bescheinigt werden.
Bei den Einrichtungen, die erhebliche Mängel zeig-
ten, ist weiterhin die Nicht-Nachvollziehbarkeit der
„Rechtfertigenden Indikation“ die Hauptursache
für die Herabstufung.
Bei der Überprüfung der Radiochemie nach
den Vorgaben der
Richtlinie Strahlenschutz in der
Medizin
zeigt sich durch die intensive Beratung und
Bereitstellung von standardisierten Formularen
durch die Ärztliche Stelle eine deutliche Qualitäts-
steigerung.
Strahlentherapie
Im Berichtsjahr waren 67 strahlentherapeuti-
sche Einrichtungen und 20 Betreiber von Röntgen-
therapie-Einrichtungen bei der Ärztlichen Stelle
angemeldet. Damit blieb die Gesamtanzahl im
Wesentlichen konstant. Hierbei werden neben den
30 Röntgentherapiegeräten 78 Linearbeschleuniger,
zwei Tomotherapiegeräte, ein Gamma Knife, ein
Cyber Knife und 22 Afterloading-Geräte vorgehal-
ten. Zusätzlich wird in Essen eine Protonenanlage
betrieben.
Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Axel Hart-
mann und Professor Dr. Thomas Feyerabend fanden
2015 insgesamt 45 Vor-Ort-Überprüfungen statt.
Lediglich bei einem Betreiber einer strahlenthera-
peutischen Einrichtung wurden gröbere Mängel
festgestellt, die vor allem auf einen veralteten Ge-
rätepark zurückzuführen waren. Der Strahlen-
schutzverantwortliche hat daraufhin eine kurzfris-
tige Ersatzbeschaffung zugesagt.
www.aekno.de/Qualitaetssicherung/StrlschV