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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2016

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Medizinische Grundsatzfragen

Ärztliche Stelle Radiologie, Strahlentherapie

und Nuklearmedizin

Die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung

(§ 17a RöV, § 83 StrlSchV)

beschreiben

die Tätigkeitsbereiche der Ärztlichen Stellen. Der Betrieb der Ärztlichen Stellen obliegt

nach

§ 9 Heilberufsgesetz NRW

den Ärztekammern.

Nachdem das Qualitätsmanagement der Ärzt-

lichen Stellen im April 2012 nach den Vorgaben

der

DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementnorm)

zertifiziert wurde, erfolgte im Jahr 2015 die erste

Re-Zertifizierung. Mit der Ausweitung des Quali-

tätsmanagements auf das gesamte Medizin-Ressort

erfolgte 2016 auch für die Ärztliche Stelle ein erneu-

tes Überwachungsaudit.

Röntgendiagnostik

Die Anzahl der gemeldeten Röntgenanlagen

ist weiterhin leicht rückläufig und beträgt aktu-

ell 3.778. Hiervon wurden im Berichtszeitraum

2.087 Röntgenanlagen überprüft. Dabei wiesen

1.955 Anlagen, also 94 Prozent, keine gröberen

Mängel auf. Bereits 81 Prozent der klassischen

Aufnahmegeräte sind mittlerweile digitalisiert. Bei

kurativ genutzten Mammographie-Anlagen beträgt

der Anteil schon 93 Prozent.

Die Ärztlichen Stellen sind verpflichtet, dem

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für häufig

durchgeführte Untersuchungen Dosiswerte zu

übermitteln. Hieraus werden dann sogenannte

Diagnostische Referenzwerte (DRW) festgelegt,

die von den Betreibern von Röntgeneinrichtungen

beachtet werden müssen. Zur Erfassung dieser

Dosiswerte wurde unter Mitarbeit der Ärztlichen

Stelle ein IT-gestütztes Verfahren zur Erfassung

von Untersuchungsparametern (IVEU) entwickelt.

Die Software kann von interessierten Kreisen

kostenlos genutzt werden.

In den Räumlichkeiten der Ärztlichen Stelle fin-

den regelmäßige Kommissionssitzungen statt, in

denen kritische strahlenschutzrelevante Fälle be-

sprochen werden.

www.aekno.de/Qualitaetssicherung/RoeV

Nuklearmedizin

In den vergangenen zwei Jahren wurden 14 nu-

klearmedizinische Einrichtungen geschlossen und

nur eine neu eingerichtet. Somit waren Ende 2015

bei der Ärztlichen Stelle 128 nuklearmedizinische

Abteilungen gemeldet.

Im Berichtszeitraum wurden in elf Kommissions-

sitzungen 90 Einrichtungen unter dem Vorsitz von

Professor Dr. Detlef Moka und Dr. Marco Tosch

geprüft. Hierbei konnte 88 Prozent der Betreiber

eine gute bis sehr gute Qualität bescheinigt werden.

Bei den Einrichtungen, die erhebliche Mängel zeig-

ten, ist weiterhin die Nicht-Nachvollziehbarkeit der

„Rechtfertigenden Indikation“ die Hauptursache

für die Herabstufung.

Bei der Überprüfung der Radiochemie nach

den Vorgaben der

Richtlinie Strahlenschutz in der

Medizin

zeigt sich durch die intensive Beratung und

Bereitstellung von standardisierten Formularen

durch die Ärztliche Stelle eine deutliche Qualitäts-

steigerung.

Strahlentherapie

Im Berichtsjahr waren 67 strahlentherapeuti-

sche Einrichtungen und 20 Betreiber von Röntgen-

therapie-Einrichtungen bei der Ärztlichen Stelle

angemeldet. Damit blieb die Gesamtanzahl im

Wesentlichen konstant. Hierbei werden neben den

30 Röntgentherapiegeräten 78 Linearbeschleuniger,

zwei Tomotherapiegeräte, ein Gamma Knife, ein

Cyber Knife und 22 Afterloading-Geräte vorgehal-

ten. Zusätzlich wird in Essen eine Protonenanlage

betrieben.

Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Axel Hart-

mann und Professor Dr. Thomas Feyerabend fanden

2015 insgesamt 45 Vor-Ort-Überprüfungen statt.

Lediglich bei einem Betreiber einer strahlenthera-

peutischen Einrichtung wurden gröbere Mängel

festgestellt, die vor allem auf einen veralteten Ge-

rätepark zurückzuführen waren. Der Strahlen-

schutzverantwortliche hat daraufhin eine kurzfris-

tige Ersatzbeschaffung zugesagt.

www.aekno.de/Qualitaetssicherung/StrlschV