Elektro Praktiker - Sonderheft Blitz- und Überspannungsschutz - page 80

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– Sonderheft
LESERANFRAGEN
Spannungen aus nahen atmosphärischen
Entladungen zu begrenzen.
Selbst Teilblitzströme von geringer Amp-
litude können ein Überspannungs-Schutz-
gerät total überlasten, was wiederum zur
Zerstörung des Moduls und der zu schüt-
zenden Geräte führt – ganz abgesehen
von der Möglichkeit, als Brandherd für die
Umgebung zu wirken.
Literatur
[1] DIN VDE 0855-300 (VDE 0855-300):2008-
08 Funksende-/-empfangssysteme für Sen-
derausgangsleistungen bis 1 kW – Teil 300:
Sicherheitsanforderungen.
[2] ABB Merkblatt 16 des VDE/ABB„Blitzschutz-
systeme oder Antennenerdungen für Funk-
sende-/-empfangssysteme“. Ausgabe:
7/2008.
W. Weigt
Erdung von Antennen-
anlagen an Gebäuden
ohne Blitzschutzanlage
?
Vor dem Hintergrund der Analog-
abschaltung von Sat-TV stellt
sich mir die Frage nach der korrekten
Erdung bzw. dem korrekten Potential-
ausgleich. Ich legte bisher immer eine
Leitung (16 mm
2
) von der Hauptpoten-
tialausgleichsschiene zu dem Anten-
nenmast. Von dort führte ich dann
eine Leitung (6 mm
2
) zu einem Er-
dungswinkel, an dem ich die Anten-
nenleitungen und ggf. den Multischal-
ter zwecks Potentialausgleich mit an-
geschlossen habe. Bislang war ich der
Auffassung, dass diese Methode aus-
reicht und korrekt sei. Nun lese ich in
einer Vorschrift bezüglich „separater
Antennenerdungen“ von einem Kreuz-
erder, der sowohl direkt mit einer
Leitung (16 mm
2
) zum Mast als auch
mit einer weiteren Leitung (16 mm
2
)
zur Hauptpotentialausgleichsschiene
verbunden ist. Die Leitung (16 mm
2
)
von der Hauptpotentialausgleichs-
schiene zum Mast könne gegebenen-
falls entfallen.
]
Ist es wirklich erforderlich, einen
separaten Erder zu setzen?
]
Muss für den Potentialausgleich
auch eine Leitung mit 16 mm
2
ver-
wendet werden?
!
Maßgebend für die Erdung sowie für
den Potentialausgleich von SAT-Anla-
gen ist DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)
[1]. Die darin beschriebenen Schutzmaß-
nahmen unterscheiden sich nicht grund-
sätzlich von den bisher bekannten Forde-
rungen der nicht mehr gültigen DIN EN
60728-11 (VDE 0855-1) in der Fassung
vom Oktober 2005.
Die nachfolgend beschriebenen Maßnah-
men beziehen sich auf Gebäude ohne
Blitzschutzmaßnahmen der Normenreihe
DIN EN 62305 (VDE 0185-305-x).
Zwei grundsätzliche Anwendungsfälle
sind hierbei zu unterscheiden:
1. Antennenanlage mit direkter Erdung
und mit Verbindung zu einer Potential-
ausgleichsanlage;
2. Antennenanlage ohne direkte Erdung,
aber mit Verbindung zu einer Potential-
ausgleichsanlage.
Der Fall 1 ist als der Regelfall zu betrach-
ten, wohingegen Fall 2 als der Ausnahme-
fall gilt, der angewendet werden kann,
wenn die Antennenanlage so am Gebäude
installiert ist, dass sie einen Mindestab-
stand von 2 m von der Dacheindeckung
aufweist und kein Teil der Antennenanlage
mehr als 1,5 m von der Gebäudewand
entfernt ist (siehe dazu Bild
™
, das dem
Bild 8 aus [1] entspricht).
Zum Fall 1 (Regelfall).
Alle außenliegen-
den Teile einer Antennenanlage müssen so
ausgeführt und errichtet sein, dass sie ei-
ner Blitzentladung standhalten, ohne dass
eine Gefahr für Brand oder Abtrennung
der Antennenanlage oder Teilen derselben
von der Tragkonstruktion besteht.
Die Ableitung/Erdungsleiter – Nr. 6 im
Bild
š
das dem Bild 14 aus [1] entspricht –
muss blitzstromtragfähig ausgelegt sowie
geradlinig und senkrecht geführt werden,
damit ein möglichst kurzer und direkter
Weg zur Erdungsanlage gewährleistet ist.
Hinsichtlich der elektrischen Eigenschaften
bestehen die folgenden Anforderungen an
den Querschnitt der Erdungsleiter:
]
16 mm
2
Kupfer (isoliert oder blank);
]
25 mm
2
Aluminium (isoliert);
]
50 mm
2
Stahl.
Feindrahtleiter dürfen nicht als Erdungs-
leiter verwendet werden.
Als eine Erdungsanlage für Antennenan-
lagen können die im Bild
›
aufgelisteten
Möglichkeiten Verwendung finden. In je-
™
Bereiche für die Außenmontage
von Antennen an Gebäuden, in
denen eine Erdung nicht vorge-
schrieben ist
Anmerkung: Der geschützte Bereich auf
der Seite von Gebäuden ist – aufgrund
der Möglichkeit von seitlichen Blitzein-
schlägen (siehe lEC 62305-3) – auf eine
Höhe bis zu 45 m begrenzt (für Blitz-
schutzanlagen der Klasse III)
≤ 1,5 m
≥ 2 m
Erdung nicht gefordert
1
4
4
4a
3b
3a
=
6
9
5
2
7
8
8a
š
Beispiel für eine KopfsteIle mit
Potentialausgleich und geerdeten
Antennen (Gebäude ohne Blitzschutz-
anlage)
Legende:
1
Netzspannungsversorgung
2
Haupterdungsschiene
3a,3b Verbindungsschienen
4, 4a Schutzpotentialausgleichsleiter
5
Erdungsleiter (≥ 16 mm
2
Cu)
6
Ableitung (z. B. ≥ 16 mm
2
Cu)
7
Erdungsanschlusspunkt
8
Fundamenterder
8a Erder
9
Schutzleiter (PE) falls notwendig
1...,70,71,72,73,74,75,76,77,78,79 81,82,83,84
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