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            Jahresbericht 2013
          
        
        
          
            Ärztekammer
          
        
        
          
            Nordrhein
          
        
        
          
            Medizinische Grundsatzfragen
          
        
        
          
            Radiologie, Strahlentherapie und
          
        
        
          
            Nuklearmedizin
          
        
        
          Die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
        
        
          
            (§ 17a RöV, § 83 StrlSchV)
          
        
        
          beschreiben die
        
        
          Grundlagen der Tätigkeitsbereiche der Ärztlichen Stellen. Der Betrieb der Ärztlichen Stellen
        
        
          obliegt nach
        
        
          
            § 9 Heilberufsgesetz NRW
          
        
        
          den Ärztekammern.
        
        
          
            Röntgendiagnostik
          
        
        
          Auch im Jahr 2012 zeigt sich ein weiterer leichter
        
        
          Rückgang der bei der Ärztlichen Stelle gemeldeten
        
        
          Betreiber und Röntgenanlagen. Aktuell sind 1.544
        
        
          Betreiber mit 3.913 Geräten gemeldet. Im Berichts-
        
        
          zeitraum fanden 2.030 Überprüfungen statt. Die
        
        
          Digitalisierung bei den „klassischen“ Röntgengerä-
        
        
          ten schreitet –  wenn auch langsamer als in den Vor-
        
        
          jahren – weiter voran. In der Mammographie wer-
        
        
          den bereits 87 Prozent der Geräte digital betrieben.
        
        
          Es ist absehbar, dass die analoge Filmtechnik in
        
        
          einigen Jahren nicht mehr genutzt wird, zumal be-
        
        
          reits heute Schwierigkeiten bei der Beschaffung von
        
        
          Filmmaterial bestehen. Die Überprüfungen zeigten
        
        
          im Wesentlichen eine hohe Qualität, denn nur bei
        
        
          sechs Prozent der Geräte wurde wegen Qualitäts-
        
        
          mängeln der Wiedervorlagezeitraum verkürzt.
        
        
          
            Strahlentherapie
          
        
        
          Auch 2012 kam es zu einem weiteren Anstieg der
        
        
          strahlentherapeutischen Einrichtungen im Kam-
        
        
          merbezirk. Neben 26 Krankenhäusern und den
        
        
          fünf Universitätskliniken waren in Nordrhein 35
        
        
          strahlentherapeutische Praxen angemeldet. Dieser
        
        
          überproportionale Anstieg ist vor allem darin be-
        
        
          gründet, dass der Gemeinsame Bundesausschuss
        
        
          (G-BA) im September 2012 eine Zulassungssperre
        
        
          für neun Facharztgruppen – darunter auch die
        
        
          Strahlentherapeuten und Nuklearmediziner – ver-
        
        
          hängte. Daher zogen Ärztinnen und Ärzte
        
        
          längerfristig geplante Niederlassungen vor, um der
        
        
          neuen G-BA Richtlinie zuvorzukommen.
        
        
          Neben den bereits bei der Ärztlichen Stelle ange-
        
        
          meldeten Institutionen befinden sich drei weitere
        
        
          genehmigte Strahlentherapien im Bau und werden
        
        
          spätestens 2014 in Betrieb gehen. Damit erhöht sich
        
        
          die Zahl der gemeldeten Linearbeschleuniger von
        
        
          61 im Jahr 2004 auf circa 85 Geräte Ende 2013.
        
        
          Durch neue Techniken wird eine immer größe-
        
        
          re Präzision bei der Tumorbehandlung unter weit-
        
        
          gehender Schonung des gesunden Gewebes erreicht.
        
        
          Röntgentherapiegeräte zur Behandlung schmerz-
        
        
          hafter Gelenkerkrankungen erfahren aktuell eine
        
        
          Renaissance, da mittlerweile wieder mehrere Her-
        
        
          steller von Neugeräten auf dem Markt sind.
        
        
          Unter der Leitung von Professor Dr. Axel G.
        
        
          Hartmann und Professor Dr. Thomas Feyerabend
        
        
          erfolgten im Berichtszeitraum 27 „Vor-Ort-Über-
        
        
          prüfungen“ rein strahlentherapeutischer Einrich-
        
        
          tungen und 13 Röntgentherapieeinrichtungen.
        
        
          Gröbere Mängel bei der Therapie wurden hierbei
        
        
          nicht festgestellt. Die Strahlentherapie entwickelt
        
        
          sich weiter zum Hightech-Fach in der Medizin, und
        
        
          es sind weitere Innovationen zu erwarten.
        
        
          
            Nuklearmedizin
          
        
        
          Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Detlef Moka
        
        
          und Dr. Marco Tosch fanden in zehn Kommis-
        
        
          sionssitzungen insgesamt 88 Überprüfungen statt.
        
        
          Hauptmängelpunkte, die zu einer Herabstufung
        
        
          bei der Beurteilung führten, waren bestimmte Para-
        
        
          meter bei den Konstanzprüfungen der Gamma-
        
        
          kameras, eingeschränkte Bildqualität bei Herzun-
        
        
          tersuchungen, Inkonsistenzen von Befunden und
        
        
          die Nichtnachvollziehbarkeit der Rechtfertigenden
        
        
          Indikation. In einem Fall mussten hierbei die Auf-
        
        
          sichtsbehörden informiert werden.
        
        
          Die Anzahl der gemeldeten nuklearmedizini-
        
        
          schen Einrichtungen sank bis Ende 2012 um 3,5
        
        
          Prozent auf 141 Betreiber. Für das erste Halbjahr
        
        
          2013 konnte ein leichter Anstieg beobachtet werden.
        
        
          Aktuell werden die Betreiber darüber informiert,
        
        
          dass die Ärztliche Stelle nach den Vorgaben der
        
        
          
            Richtlinie Strahlenschutz
          
        
        
          in der Medizin die Quali-
        
        
          tätskontrolle von Radiopharmaka überprüft. Die
        
        
          Formulare hierzu sind von unserer Homepage ab-
        
        
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