Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2014 - page 87

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2013
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Rechtsabteilung
Arbeitsgemeinschaft Heilberufe- und Kammergesetze
bei der BÄK
Die Rechtsabteilung hat auf Bundesebene ferner
an folgenden Themen mitgewirkt:
• Informationsaustausch über berufsrechtliche
Maßnahmen gegen Angehörige eines
Gesundheitsberufs
• Bekämpfung von Korruption / Bestechlichkeit
von Ärzten
• Mehrfachmitgliedschaft
• Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung
• Überprüfung der für die ärztliche Berufs-
ausübung erforderlichen Sprachkenntnisse
• Auswirkungen des
Patientenrechtegesetzes
auf
die Kammermitglieder
• Umsetzung des
Anerkennungsgesetzes
in den
Ländern
• Anwendung der
Berufsordnung
auf europäische
Dienstleister
Weiterentwicklung der Fortbildungsordnung
Der 116. Deutsche Ärztetag in Hannover hat eine
Änderung der Fortbildungsordnung beschlossen.
Die Weiterentwicklung der Fortbildungsordnung
auf Bundesebene wurde durch die Rechtsabteilung
mitbegleitet. Eine Anpassung der Fortbildungsord-
nung hat insbesondere in den folgenden Bereichen
stattgefunden:
• Einführung von ärztlichen Peer Review-
Verfahren oder Techniken wie das blended-
e-learning,
• Kompetenzen der Ärzte im Bereich,
Kommunikation, Management, Gesundheits-
beratung und Wissensvermittlung,
• Regelung zur Handhabung von Unterbrechungs-
zeiten,
• Offenlegungspflicht von Interessenkonflikten
des Veranstalters einer Fortbildung sowie der
wissenschaftlichen Leitung der Referenten ge-
genüber den Teilnehmern der Fortbildungsmaß-
nahme.
Landesebene
Für die Rechtsabteilung relevante Themen der
Arbeitsgemeinschaft der Heilberufskammern, ei-
nem Zusammenschluss aller Heilberufskammern
in NRW, waren im Berichtszeitraum insbesondere
die
Novelle des Heilberufsgesetzes, das Berufsqualifi-
kationsfeststellungsgesetz
sowie die
Novellierung der
Wahlordnung
.
Weitere Themen bezüglich der
Heilberufsgesetzno-
velle
waren die Regelungen zum Notfalldienst, zur
Bestimmung der Kammern als zuständige Stellen
nach
§ 117 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
, die
Umsetzung der
Europäischen Patientenrechtericht-
linie
, die Novellierung der Aufgaben der Ethikkom-
missionen sowie Änderungen in Bezug auf das Ver-
zeichnis der Kammerangehörigen.
Unter Federführung der Rechtsabteilung der
Ärztekammer findet seit einigen Jahren regelmäßig
ein Erfahrungsaustausch der Juristinnen und Juris-
ten derHeilberufskammernNRWstatt. ImBerichts-
zeitraum wurden schwerpunktmäßig die Themen
Berufsgerichtsbarkeit, Eingriffsinstrumente, Sank-
tionsmöglichkeiten sowie Ermittlungsbefugnisse
der Heilberufskammern, die Zuständigkeit der
Heilberufskammern nach
§ 117 VVG
sowie die Ent-
wicklung einer Vorschrift zur Weitergabe personen-
bezogener Daten behandelt.
Clearingstelle NRW
Zum 1. September 2010 wurde für NRW eine
Clearingstelle zur rechtlichen Bewertung von Ko-
operationen zwischen niedergelassenen Ärzten und
Krankenhäusern bei der Patientenversorgung ein-
gerichtet. Die Clearingstelle berät über die Grund-
sätze der Rechtmäßigkeit von Kooperationen auf
Basis der wettbewerbs-, zulassungs- und berufs-
rechtlichen Normen, insbesondere zu der unerlaub-
ten Zuweisung gegen Entgelt nach
§ 31a Kranken-
hausgestaltungsgesetz NRW
.
Die Clearingstelle wird mindestens einmal jähr-
lich zu einem Informations- und Meinungsaus-
tausch berufen. Die Mitglieder der Clearingstelle
sind die Ärztekammern und Kassenärztlichen Ver-
einigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe und
die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.
Sie nehmen eine individuelle Beratung ihrer Mit-
glieder vor. Fallkonstellationen, die von der gemein-
samen Richtlinie nicht erfasst werden, werden in
die Clearingstelle zur Beratung eingebracht. Im
Berichtszeitraum hat die Clearingstelle getagt und
sich zu den folgenden Themen beraten:
• Kooperationsmöglichkeiten und Leistungsort bei
der vor- und nachstationären Behandlung im
Krankenhaus
• Zulässigkeit der Kooperation auf Honorarbasis
beim ambulanten Operieren im Krankenhaus
1...,77,78,79,80,81,82,83,84,85,86 88,89,90,91,92,93,94,95,96,97,...132
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