Ärztekammer
          
        
        
          
            Nordrhein
          
        
        
          
            Jahresbericht 2013
          
        
        
          | 87
        
        
          
            Rechtsabteilung
          
        
        
          
            Arbeitsgemeinschaft Heilberufe- und Kammergesetze
          
        
        
          
            bei der BÄK
          
        
        
          Die Rechtsabteilung hat auf Bundesebene ferner
        
        
          an folgenden Themen mitgewirkt:
        
        
          • Informationsaustausch über berufsrechtliche
        
        
          Maßnahmen gegen Angehörige eines
        
        
          Gesundheitsberufs
        
        
          • Bekämpfung von Korruption / Bestechlichkeit
        
        
          von Ärzten
        
        
          • Mehrfachmitgliedschaft
        
        
          • Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung
        
        
          • Überprüfung der für die ärztliche Berufs-
        
        
          ausübung erforderlichen Sprachkenntnisse
        
        
          • Auswirkungen des
        
        
          
            Patientenrechtegesetzes
          
        
        
          auf
        
        
          die Kammermitglieder
        
        
          • Umsetzung des
        
        
          
            Anerkennungsgesetzes
          
        
        
          in den
        
        
          Ländern
        
        
          • Anwendung der
        
        
          
            Berufsordnung
          
        
        
          auf europäische
        
        
          Dienstleister
        
        
          
            Weiterentwicklung der Fortbildungsordnung
          
        
        
          Der 116. Deutsche Ärztetag in Hannover hat eine
        
        
          Änderung der Fortbildungsordnung beschlossen.
        
        
          Die Weiterentwicklung der Fortbildungsordnung
        
        
          auf Bundesebene wurde durch die Rechtsabteilung
        
        
          mitbegleitet. Eine Anpassung der Fortbildungsord-
        
        
          nung hat insbesondere in den folgenden Bereichen
        
        
          stattgefunden:
        
        
          • Einführung von ärztlichen Peer Review-
        
        
          Verfahren oder Techniken wie das blended-
        
        
          e-learning,
        
        
          • Kompetenzen der Ärzte im Bereich,
        
        
          Kommunikation, Management, Gesundheits-
        
        
          beratung und Wissensvermittlung,
        
        
          • Regelung zur Handhabung von Unterbrechungs-
        
        
          zeiten,
        
        
          • Offenlegungspflicht von Interessenkonflikten
        
        
          des Veranstalters einer Fortbildung sowie der
        
        
          wissenschaftlichen Leitung der Referenten ge-
        
        
          genüber den Teilnehmern der Fortbildungsmaß-
        
        
          nahme.
        
        
          
            Landesebene
          
        
        
          Für die Rechtsabteilung relevante Themen der
        
        
          Arbeitsgemeinschaft der Heilberufskammern, ei-
        
        
          nem Zusammenschluss aller Heilberufskammern
        
        
          in NRW, waren im Berichtszeitraum insbesondere
        
        
          die
        
        
          
            Novelle des Heilberufsgesetzes, das Berufsqualifi-
          
        
        
          
            kationsfeststellungsgesetz
          
        
        
          sowie die
        
        
          
            Novellierung der
          
        
        
          
            Wahlordnung
          
        
        
          .
        
        
          Weitere Themen bezüglich der
        
        
          
            Heilberufsgesetzno-
          
        
        
          
            velle
          
        
        
          waren die Regelungen zum Notfalldienst, zur
        
        
          Bestimmung der Kammern als zuständige Stellen
        
        
          nach
        
        
          
            § 117 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
          
        
        
          , die
        
        
          Umsetzung der
        
        
          
            Europäischen Patientenrechtericht-
          
        
        
          
            linie
          
        
        
          , die Novellierung der Aufgaben der Ethikkom-
        
        
          missionen sowie Änderungen in Bezug auf das Ver-
        
        
          zeichnis der Kammerangehörigen.
        
        
          Unter Federführung der Rechtsabteilung der
        
        
          Ärztekammer findet seit einigen Jahren regelmäßig
        
        
          ein Erfahrungsaustausch der Juristinnen und Juris-
        
        
          ten derHeilberufskammernNRWstatt. ImBerichts-
        
        
          zeitraum wurden schwerpunktmäßig die Themen
        
        
          Berufsgerichtsbarkeit, Eingriffsinstrumente, Sank-
        
        
          tionsmöglichkeiten sowie Ermittlungsbefugnisse
        
        
          der Heilberufskammern, die Zuständigkeit der
        
        
          Heilberufskammern nach
        
        
          
            § 117 VVG
          
        
        
          sowie die Ent-
        
        
          wicklung einer Vorschrift zur Weitergabe personen-
        
        
          bezogener Daten behandelt.
        
        
          
            Clearingstelle NRW
          
        
        
          Zum 1. September 2010 wurde für NRW eine
        
        
          Clearingstelle zur rechtlichen Bewertung von Ko-
        
        
          operationen zwischen niedergelassenen Ärzten und
        
        
          Krankenhäusern bei der Patientenversorgung ein-
        
        
          gerichtet. Die Clearingstelle berät über die Grund-
        
        
          sätze der Rechtmäßigkeit von Kooperationen auf
        
        
          Basis der wettbewerbs-, zulassungs- und berufs-
        
        
          rechtlichen Normen, insbesondere zu der unerlaub-
        
        
          ten Zuweisung gegen Entgelt nach
        
        
          
            § 31a Kranken-
          
        
        
          
            hausgestaltungsgesetz NRW
          
        
        
          .
        
        
          Die Clearingstelle wird mindestens einmal jähr-
        
        
          lich zu einem Informations- und Meinungsaus-
        
        
          tausch berufen. Die Mitglieder der Clearingstelle
        
        
          sind die Ärztekammern und Kassenärztlichen Ver-
        
        
          einigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe und
        
        
          die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.
        
        
          Sie nehmen eine individuelle Beratung ihrer Mit-
        
        
          glieder vor. Fallkonstellationen, die von der gemein-
        
        
          samen Richtlinie nicht erfasst werden, werden in
        
        
          die Clearingstelle zur Beratung eingebracht. Im
        
        
          Berichtszeitraum hat die Clearingstelle getagt und
        
        
          sich zu den folgenden Themen beraten:
        
        
          • Kooperationsmöglichkeiten und Leistungsort bei
        
        
          der vor- und nachstationären Behandlung im
        
        
          Krankenhaus
        
        
          • Zulässigkeit der Kooperation auf Honorarbasis
        
        
          beim ambulanten Operieren im Krankenhaus