

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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- endoskopischen und mikrochirurgischen Operationsverfah-
ren
- der fertilitätsbezogenen Paarberatung
- der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener endokrin
bedingter Alterungsprozesse
- der Erkennung und Beurteilung psychosomatischer Einflüs-
se auf den Hormonhaushalt, auf die Fertilität und deren Be-
handlung
- genetisch bedingten Regulations- und Fertilitätsstörungen
mit Indikationsstellung zur humangenetischen Beratung
- Erkennung und Behandlung des Androgenhaushaltes, Hirsu-
tismus und des Prolaktinhaushaltes
- den endokrin bedingten Funktions- und Entwicklungsstörun-
gen der weiblichen Brust
- den gynäkologisch-endokrinen Aspekten der Transsexualität
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- assistierte Fertilisationsmethoden einschließlich hormonel-
ler Stimulation, Inseminationen, in-vitro-Fertilisation (IVF),
intrazytoplasmatische Spermatozoen-Injektion (ICSI)
- Kryokonservierungsverfahren
- Spermiogramm-Analyse und Ejakulat-Aufbereitungsmetho-
den und Funktionstests
- Mitwirkung bei größeren fertilitätschirurgischen Eingriffe
einschließlich hysteroskopischer und laparoskopischer Ver-
fahren, z. B. bei Endometriose, Tuben- und Ovarchirurgie
Übergangsbestimmungen:
Kammerangehörige, die die Fakultative Weiterbildung Gynä-
kologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin besit-
zen, sind berechtigt, die Schwerpunktbezeichnung Gynäkolo-
gische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin zu führen.
Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
(Gynäkologischer Onkologe/Gynäkologische Onkologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Gynäkologische On-
kologie ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Er-
langung der Schwerpunktkompetenz nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-
inhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können
- bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abge-
leistet werden
- 6 Monate in Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
angerechnet werden
- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- Erkennung und Behandlung der bösartigen Erkrankungen
des weiblichen Genitale und der Brust
- der Schwerpunktkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbil-
dung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestand-
teil der Weiterbildung
- molekularbiologischen onkogenetischen immunmodulatori-
schen, supportiven und palliativen Verfahren
- organ- und fertilitätserhaltenden Verfahren
- radikalen Behandlungsverfahren
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- morphologisch-funktionelle (z. B. Ultraschall, Endoskopie)
und invasive (z. B. Punktion, Biopsie) Verfahren der Genital-
organe und Brust
- organerhaltende und radikale Krebsoperationen am Genitale
(z. B. Debulking-OP, Wertheim-OP, Vulvektomie, Lymphaden-
ektomie inguinal, pelvin, paraaortal, Exenteration)
- organerhaltende und radikale Krebsoperationen an der
Mamma
- rekonstruktive Eingriffe am Genitale, den Bauchdecken und
der Brust im Zusammenhang mit onkologischen Behandlun-
gen
- zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie
supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen
des Schwerpunktes einschließlich der Beherrschung auftre-
tender Komplikationen
- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwa-
chung
- gynäkologische Strahlen-Kontakt-Therapie
- psychoonkologische Betreuung, Rehabilitation und Begut-
achtung
- spezielle Rezidivdiagnostik und -Behandlung
- Tumornachsorge
Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
(Geburtshelfer und Perinatalmediziner/Geburtshelferin und
Perinatalmedizinerin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Spezielle Geburtshil-
fe und Perinatalmedizin ist aufbauend auf der Facharztwei-
terbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz nach
Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und
Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können
- 6 Monate Weiterbildung in Humangenetik oder Neonatologie
angerechnet werden
- bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abge-
leistet werden
- bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/ange-
rechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Erkennung und Behandlung maternaler und fetaler Er-
krankungen höheren Schwierigkeitsgrades einschließlich in-
vasiver und operativer Maßnahmen und der Erstversorgung
des gefährdeten Neugeborenen
- der Erkennung fetomaternaler Risiken
- der Erkennung und Behandlung von fetalen Entwicklungsstö-
rungen, Fehlbildungen und Erkrankungen
- der Betreuung der Risikoschwangerschaft und Leitung der
Risikogeburt
- der Beratung der Patientin bzw. des Paares bei gezielten prä-
nataldiagnostischen Fragestellungen sowie weiterführende
Diagnostik
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Ultraschalluntersuchungen einschließlich Dopplersonogra-
phien des Fetus und seiner Gefäße sowie fetale Echokardi-
ographie