Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  29 / 84 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 29 / 84 Next Page
Page Background

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

  29

- endoskopischen und mikrochirurgischen Operationsverfah-

ren

- der fertilitätsbezogenen Paarberatung

- der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener endokrin

bedingter Alterungsprozesse

- der Erkennung und Beurteilung psychosomatischer Einflüs-

se auf den Hormonhaushalt, auf die Fertilität und deren Be-

handlung

- genetisch bedingten Regulations- und Fertilitätsstörungen

mit Indikationsstellung zur humangenetischen Beratung

- Erkennung und Behandlung des Androgenhaushaltes, Hirsu-

tismus und des Prolaktinhaushaltes

- den endokrin bedingten Funktions- und Entwicklungsstörun-

gen der weiblichen Brust

- den gynäkologisch-endokrinen Aspekten der Transsexualität

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- assistierte Fertilisationsmethoden einschließlich hormonel-

ler Stimulation, Inseminationen, in-vitro-Fertilisation (IVF),

intrazytoplasmatische Spermatozoen-Injektion (ICSI)

- Kryokonservierungsverfahren

- Spermiogramm-Analyse und Ejakulat-Aufbereitungsmetho-

den und Funktionstests

- Mitwirkung bei größeren fertilitätschirurgischen Eingriffe

einschließlich hysteroskopischer und laparoskopischer Ver-

fahren, z. B. bei Endometriose, Tuben- und Ovarchirurgie

Übergangsbestimmungen:

Kammerangehörige, die die Fakultative Weiterbildung Gynä-

kologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin besit-

zen, sind berechtigt, die Schwerpunktbezeichnung Gynäkolo-

gische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin zu führen.

Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie

(Gynäkologischer Onkologe/Gynäkologische Onkologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Gynäkologische On-

kologie ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Er-

langung der Schwerpunktkompetenz nach Ableistung der

vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-

inhalte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können

- bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abge-

leistet werden

- 6 Monate in Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie

angerechnet werden

- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- Erkennung und Behandlung der bösartigen Erkrankungen

des weiblichen Genitale und der Brust

- der Schwerpunktkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbil-

dung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestand-

teil der Weiterbildung

- molekularbiologischen onkogenetischen immunmodulatori-

schen, supportiven und palliativen Verfahren

- organ- und fertilitätserhaltenden Verfahren

- radikalen Behandlungsverfahren

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- morphologisch-funktionelle (z. B. Ultraschall, Endoskopie)

und invasive (z. B. Punktion, Biopsie) Verfahren der Genital-

organe und Brust

- organerhaltende und radikale Krebsoperationen am Genitale

(z. B. Debulking-OP, Wertheim-OP, Vulvektomie, Lymphaden-

ektomie inguinal, pelvin, paraaortal, Exenteration)

- organerhaltende und radikale Krebsoperationen an der

Mamma

- rekonstruktive Eingriffe am Genitale, den Bauchdecken und

der Brust im Zusammenhang mit onkologischen Behandlun-

gen

- zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie

supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen

des Schwerpunktes einschließlich der Beherrschung auftre-

tender Komplikationen

- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwa-

chung

- gynäkologische Strahlen-Kontakt-Therapie

- psychoonkologische Betreuung, Rehabilitation und Begut-

achtung

- spezielle Rezidivdiagnostik und -Behandlung

- Tumornachsorge

Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

(Geburtshelfer und Perinatalmediziner/Geburtshelferin und

Perinatalmedizinerin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Spezielle Geburtshil-

fe und Perinatalmedizin ist aufbauend auf der Facharztwei-

terbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz nach

Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und

Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können

- 6 Monate Weiterbildung in Humangenetik oder Neonatologie

angerechnet werden

- bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abge-

leistet werden

- bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/ange-

rechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Erkennung und Behandlung maternaler und fetaler Er-

krankungen höheren Schwierigkeitsgrades einschließlich in-

vasiver und operativer Maßnahmen und der Erstversorgung

des gefährdeten Neugeborenen

- der Erkennung fetomaternaler Risiken

- der Erkennung und Behandlung von fetalen Entwicklungsstö-

rungen, Fehlbildungen und Erkrankungen

- der Betreuung der Risikoschwangerschaft und Leitung der

Risikogeburt

- der Beratung der Patientin bzw. des Paares bei gezielten prä-

nataldiagnostischen Fragestellungen sowie weiterführende

Diagnostik

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Ultraschalluntersuchungen einschließlich Dopplersonogra-

phien des Fetus und seiner Gefäße sowie fetale Echokardi-

ographie