

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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renheilkunde nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiter-
bildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohren-
heilkunde
36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-
Ohrenheilkunde bei einem Weiterbildungsbefugten an einer
Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können
- 6 Monate im Gebiet Chirurgie oder Pathologie oder in An-
ästhesiologie, Anatomie, Kinder- und Jugendmedizin, Mund-
Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie oder Sprach-,
Stimm- und kindliche Hörstörungen angerechnet werden
- bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/ange-
rechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Erkennung, konservativen und operativen Behandlung,
Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen einschließ-
lich Funktionsstörungen, Verletzungen, Fehlbildungen, Form-
veränderungen und Tumoren der Organe der Nase und Na-
sennebenhöhlen, der Tränen-Nasen-Wege, des Gehör- und
Gleichgewichtsorgans, der Hirnnerven, der Lippen, der Wange,
der Zunge, des Zungengrunds, des Mundbodens, der Tonsillen,
des Rachens, des Kehlkopfes, der oberen Luft- und Speisewe-
ge, der Kopfspeicheldrüsen sowie der Oto- und Rhinobasis so-
wie der Weichteile des Gesichtsschädels und des Halses
- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-
ten
- der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergi-
scher Erkrankungen einschließlich der Notfallbehandlung
des anaphylaktischen Schocks
- den Grundlagen schlafbezogener Atemstörungen und deren
operativer Behandlungsmaßnahmen
- der Indikationsstellung zur operativen und konservativen
Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prog-
nostischen Beurteilung
- den umweltbedingten Schädigungen im Hals-Nasen-Ohren-
bereich einschließlich Lärmschwerhörigkeit
- lasergestützten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und
Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intraku-
taner Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplanes
- Hyposensibilisierung
- neuro-otologische Untersuchungen, z. B. experimentelle
Nystagmusprovokation, spinovestibuläre, vestibulospinale
und zentrale Tests und funktionelle Untersuchung des Hals-
Wirbel-Säulensystems auch mit apparativer Registrierung
mittels elektro-und/oder Videonystagmographie
- operative Eingriffe einschließlich endoskopischer und mik-
roskopischer Techniken
- an Ohr, Ohrschädel, Gehörgang, Ohrmuschel einschließlich
Felsenbeinpräparationen
- an Nasennebenhöhlen, Nase und Weichteilen des Gesichts-
schädels
- plastische Maßnahmen geringen Schwierigkeitsgrades an
Nase und Ohr
- im Pharynx
- im Bereich des Kehlkopfs und der oberen Luftröhre ein-
schließlich Tracheotomie
- am äußeren Hals
- an Speicheldrüsen und -ausführungsgängen
- Eingriffe bei Schlafapnoe
- Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade, z.
B. bei mikrochirurgischen Ohroperationen große tumorchi-
rurgische Operationen im Kopf-Hals-Bereich, bei endoskopi-
scher Ethmoidektomie und Pansinusoperationen, bei neuro-
plastischen Eingriffen, bei Gefäßersatz und mikrovaskulären
Anastomosen
9.2 Facharzt/Fachärztin für Sprach-, Stimm- und kind-
liche Hörstörungen
(Phoniater und Pädaudiologe/Phoniaterin und Pädaudiologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-
dung die Erlangung der Facharztkompetenz Sprach-, Stimm-
und kindliche Hörstörungen nach Ableistung der vorgeschrie-
benen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohren-
heilkunde
36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Sprach-, Stimm-
und kindliche Hörstörungen bei einem Weiterbildungsbefug-
ten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1,
davon können
- 6 Monate in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Ju-
gendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho-
therapie, Neurologie oder Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Erkennung, konservativen Behandlung und Rehabilitati-
on von organischen, funktionellen, peripheren und zentralen
Funktionsstörungen der Stimme, des Sprechens, der Sprache,
des Schluckens und des kindlichen Hörens, der Hörreifung,
-verarbeitung und -wahrnehmung einschließlich psychosoma-
tischer Störungen und der Beratung von Angehörigen
- Erkennung auditiver, visueller, kinästhetischer und taktiler
Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen im Kindesalter
einschließlich entwicklungsneurologischer und -psychologi-
scher Zusammenhänge
- der Diagnostik der Grob-, Fein- und Mundmotorik im Zu-
sammenhang mit Schluck-, Sprech- und Sprachstörungen
einschließlich Prüfung der Dysarthrophonie, Aphasien und
Apraxien
- der alters- und entwicklungsgemäßen Kinderaudiometrie
mit subjektiven und objektiven Hörprüfungen einschließlich
Screening-Verfahren auch bei Neugeborenen und Säuglingen
- der Sprach- und Sprechtherapie einschließlich Maßnah-
men zur Verbesserung der Kommunikation auf phonetisch-
phonologischer, morphologisch-syntaktischer, semantischer
und pragmatisch-kommunikativer Ebene
- der Stimmtherapie einschließlich Maßnahmen zur Verbes-
serung von Selbst- und Fremdwahrnehmung, Tonusregulie-
rung, Atmung, Artikulation, Phonation und Ersatzstimmbil-
dung
- der Anpassung und Überprüfung von Hörgeräten im Kindes-
alter einschließlich Gebrauchsschulung
- der Rehabilitation nach Hörgeräteversorgung und Cochlea-
Implantation im Kindesalter