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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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renheilkunde nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiter-

bildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohren-

heilkunde

36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-

Ohrenheilkunde bei einem Weiterbildungsbefugten an einer

Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können

- 6 Monate im Gebiet Chirurgie oder Pathologie oder in An-

ästhesiologie, Anatomie, Kinder- und Jugendmedizin, Mund-

Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie oder Sprach-,

Stimm- und kindliche Hörstörungen angerechnet werden

- bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/ange-

rechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Erkennung, konservativen und operativen Behandlung,

Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen einschließ-

lich Funktionsstörungen, Verletzungen, Fehlbildungen, Form-

veränderungen und Tumoren der Organe der Nase und Na-

sennebenhöhlen, der Tränen-Nasen-Wege, des Gehör- und

Gleichgewichtsorgans, der Hirnnerven, der Lippen, der Wange,

der Zunge, des Zungengrunds, des Mundbodens, der Tonsillen,

des Rachens, des Kehlkopfes, der oberen Luft- und Speisewe-

ge, der Kopfspeicheldrüsen sowie der Oto- und Rhinobasis so-

wie der Weichteile des Gesichtsschädels und des Halses

- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie

- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-

ten

- der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergi-

scher Erkrankungen einschließlich der Notfallbehandlung

des anaphylaktischen Schocks

- den Grundlagen schlafbezogener Atemstörungen und deren

operativer Behandlungsmaßnahmen

- der Indikationsstellung zur operativen und konservativen

Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prog-

nostischen Beurteilung

- den umweltbedingten Schädigungen im Hals-Nasen-Ohren-

bereich einschließlich Lärmschwerhörigkeit

- lasergestützten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und

Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intraku-

taner Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplanes

- Hyposensibilisierung

- neuro-otologische Untersuchungen, z. B. experimentelle

Nystagmusprovokation, spinovestibuläre, vestibulospinale

und zentrale Tests und funktionelle Untersuchung des Hals-

Wirbel-Säulensystems auch mit apparativer Registrierung

mittels elektro-und/oder Videonystagmographie

- operative Eingriffe einschließlich endoskopischer und mik-

roskopischer Techniken

- an Ohr, Ohrschädel, Gehörgang, Ohrmuschel einschließlich

Felsenbeinpräparationen

- an Nasennebenhöhlen, Nase und Weichteilen des Gesichts-

schädels

- plastische Maßnahmen geringen Schwierigkeitsgrades an

Nase und Ohr

- im Pharynx

- im Bereich des Kehlkopfs und der oberen Luftröhre ein-

schließlich Tracheotomie

- am äußeren Hals

- an Speicheldrüsen und -ausführungsgängen

- Eingriffe bei Schlafapnoe

- Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade, z.

B. bei mikrochirurgischen Ohroperationen große tumorchi-

rurgische Operationen im Kopf-Hals-Bereich, bei endoskopi-

scher Ethmoidektomie und Pansinusoperationen, bei neuro-

plastischen Eingriffen, bei Gefäßersatz und mikrovaskulären

Anastomosen

9.2 Facharzt/Fachärztin für Sprach-, Stimm- und kind-

liche Hörstörungen

(Phoniater und Pädaudiologe/Phoniaterin und Pädaudiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-

dung die Erlangung der Facharztkompetenz Sprach-, Stimm-

und kindliche Hörstörungen nach Ableistung der vorgeschrie-

benen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohren-

heilkunde

36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Sprach-, Stimm-

und kindliche Hörstörungen bei einem Weiterbildungsbefug-

ten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1,

davon können

- 6 Monate in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Ju-

gendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho-

therapie, Neurologie oder Psychosomatische Medizin und

Psychotherapie angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Erkennung, konservativen Behandlung und Rehabilitati-

on von organischen, funktionellen, peripheren und zentralen

Funktionsstörungen der Stimme, des Sprechens, der Sprache,

des Schluckens und des kindlichen Hörens, der Hörreifung,

-verarbeitung und -wahrnehmung einschließlich psychosoma-

tischer Störungen und der Beratung von Angehörigen

- Erkennung auditiver, visueller, kinästhetischer und taktiler

Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen im Kindesalter

einschließlich entwicklungsneurologischer und -psychologi-

scher Zusammenhänge

- der Diagnostik der Grob-, Fein- und Mundmotorik im Zu-

sammenhang mit Schluck-, Sprech- und Sprachstörungen

einschließlich Prüfung der Dysarthrophonie, Aphasien und

Apraxien

- der alters- und entwicklungsgemäßen Kinderaudiometrie

mit subjektiven und objektiven Hörprüfungen einschließlich

Screening-Verfahren auch bei Neugeborenen und Säuglingen

- der Sprach- und Sprechtherapie einschließlich Maßnah-

men zur Verbesserung der Kommunikation auf phonetisch-

phonologischer, morphologisch-syntaktischer, semantischer

und pragmatisch-kommunikativer Ebene

- der Stimmtherapie einschließlich Maßnahmen zur Verbes-

serung von Selbst- und Fremdwahrnehmung, Tonusregulie-

rung, Atmung, Artikulation, Phonation und Ersatzstimmbil-

dung

- der Anpassung und Überprüfung von Hörgeräten im Kindes-

alter einschließlich Gebrauchsschulung

- der Rehabilitation nach Hörgeräteversorgung und Cochlea-

Implantation im Kindesalter