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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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- phlebologische operative Eingriffe, z. B. epifasziale Ve-

nenexhairese, Ulcusdeckung, Unterbindung insuffizienter

Venae perforantes, Crossektomie, superfizielle Thrombek-

tomie

- ästhetisch operative Dermatologie wie Narbenkorrekturen,

Konturverbesserungen, Dermabrasionen, physiko-chemi-

sche Dermablationen

- proktologische Eingriffe wie Haemorrhoidalsklerosierung,

Mariskenexzision, Fissurektomie, Entfernung analer Con-

dylomata acuminata

- Eingriffe mit kryotherapeutischen Verfahren

- Eingriffe mit lasertherapeutischen Verfahren, z. B. ablativ,

korrektiv, selektiv-photothermolytisch

- Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade

- Sklerosierungstherapie oberflächlich gelegener Venen

- Sonographie der Haut und hautnahen Lymphknoten ein-

schließlich Doppler/Duplexsonographie peripherer Gefäße

- dermoskopische Verfahren

- phlebologische Funktionsuntersuchungen wie Verschluss-

plethysmographie, Lichtreflexrheographie

- Photochemotherapie, Balneophototherapie und photodyna-

mische Therapie

- Punktions- und Katheterisierungstechniken

- Lokal-, Tumeszenz- und Regionalanästhesien

- Gestaltung von dermatologischen Rehabilitationsplänen

- mykologische Untersuchungen einschließlich kultureller

Verfahren und Erregerbestimmung

- gebietsbezogene Diagnostik sexuell übertragbarer Krankhei-

ten

- Trichogramm

11. Gebiet Humangenetik

Definition:

Das Gebiet Humangenetik umfasst die Aufklärung, Erken-

nung und Behandlung genetisch bedingter Erkrankungen ein-

schließlich der genetischen Beratung von Patienten und ihren

Familien sowie den in der Gesundheitsversorgung tätigen

Ärzte.

Facharzt/Fachärztin für Humangenetik

(Humangenetiker/Humangenetikerin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Humangenetik ist die Er-

langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-

schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 24 Monate in der humangenetischen Patientenversorgung

- 12 Monate in einem zytogenetischen Labor

- 12 Monate in einem molekulargenetischen Labor

- 12 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patien-

tenversorgung

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung monogen, po-

lygen, multifaktoriell und mitochondrial bedingter Erkran-

kungen mittels klinischer, zytogenetischer, molekulargeneti-

scher und biochemischer/proteinchemischer Methoden

- der Beratung von Patienten und ihrer Familien unter Berück-

sichtigung psychologischer Gesichtspunkte

- der Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und

Krankenbehandlung tätigen Ärzte im Rahmen interdiszipli-

närer Zusammenarbeit

- der Berechnung und Einschätzung genetischer Risiken

- der präsymptomatischen und prädiktiven Diagnostik

- den Grundlagen der Entstehung und Wirkung von Mutatio-

nen, der Genwirkung, der molekularen Genetik, der formalen

Genetik und der genetischen Epidemiologie

- der Wirkung exogener Noxen hinsichtlich Mutagenese, Tu-

morgenese und Teratogenese

- der pränatalen Diagnostik

- der medikamentösen Therapie unter Berücksichtigung indi-

vidueller genetischer Veranlagung

- den Grundlagen der Behandlung genetisch bedingter Krank-

heiten einschließlich präventiver Maßnahmen

- den Grundlagen der Zytogenetik mit Zellkultur aus verschie-

denen Geweben, der Chromosomenpräparation, -färbung

und -analyse sowie der molekularen Zytogenetik und der

molekularen Karyotypisierung mittels Mikro-Array-Analyse

- den Grundlagen der molekularen Genetik und ihrer Metho-

den wie Gewinnung und Analytik von humaner DNA aus

unterschiedlichen Geweben sowie der Grundtechniken der

Sequenzermittlung und der Kopienzahlanalysen

- den Grundlagen molekulargenetischer Diagnostik mit direk-

tem Nachweis von Genmutationen auch bei Abstammungs-

untersuchungen sowie Methoden der indirekten Genotypi-

sierung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- klinisch-genetische Diagnostik erblich bedingter Krankhei-

ten angeborener Fehlbildungen und Fehlbildungssyndrome

- Befunderhebung und Risikoabschätzung bei

- monogenen und komplexen Erbgängen

- numerischen und strukturellen Chromosomenaberrationen

- molekulargenetischen Befunden

- genetische Beratungen einschließlich Erhebung der Famili-

enanamnese in drei Generationen und Erstellung einer epi-

kritischen Beurteilung bei verschiedenen Krankheitsbildern

- prä- und postnatale Chromosomenanalysen

- Methoden der molekularen Zytogenetik einschließlich chro-

mosomaler in-situ-Hybridisierung, Kultivierungs- und Präpa-

rationsschritten an

- Interphasekernen

- Metaphasechromosomen

- prä- und postnatale molekulargenetische Analysen

12. Gebiet Hygiene und Umweltmedizin

Definition:

Das Gebiet Hygiene und Umweltmedizin umfasst die Erken-

nung, Erfassung, Bewertung sowie Vermeidung schädlicher

exogener Faktoren, welche die Gesundheit des Einzelnen

oder der Bevölkerung beeinflussen sowie die Entwicklung

von Grundsätzen für den Gesundheitsschutz und den gesund-

heitsbezogenen Umweltschutz. Das Gebiet umfasst auch die

Unterstützung und Beratung von Ärzten und Institutionen ins-

besondere in der Krankenhaus- und Praxishygiene sowie der

Umwelthygiene und -medizin, der Individualhygiene sowie im

gesundheitlichen Verbraucherschutz.