

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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- phlebologische operative Eingriffe, z. B. epifasziale Ve-
nenexhairese, Ulcusdeckung, Unterbindung insuffizienter
Venae perforantes, Crossektomie, superfizielle Thrombek-
tomie
- ästhetisch operative Dermatologie wie Narbenkorrekturen,
Konturverbesserungen, Dermabrasionen, physiko-chemi-
sche Dermablationen
- proktologische Eingriffe wie Haemorrhoidalsklerosierung,
Mariskenexzision, Fissurektomie, Entfernung analer Con-
dylomata acuminata
- Eingriffe mit kryotherapeutischen Verfahren
- Eingriffe mit lasertherapeutischen Verfahren, z. B. ablativ,
korrektiv, selektiv-photothermolytisch
- Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade
- Sklerosierungstherapie oberflächlich gelegener Venen
- Sonographie der Haut und hautnahen Lymphknoten ein-
schließlich Doppler/Duplexsonographie peripherer Gefäße
- dermoskopische Verfahren
- phlebologische Funktionsuntersuchungen wie Verschluss-
plethysmographie, Lichtreflexrheographie
- Photochemotherapie, Balneophototherapie und photodyna-
mische Therapie
- Punktions- und Katheterisierungstechniken
- Lokal-, Tumeszenz- und Regionalanästhesien
- Gestaltung von dermatologischen Rehabilitationsplänen
- mykologische Untersuchungen einschließlich kultureller
Verfahren und Erregerbestimmung
- gebietsbezogene Diagnostik sexuell übertragbarer Krankhei-
ten
- Trichogramm
11. Gebiet Humangenetik
Definition:
Das Gebiet Humangenetik umfasst die Aufklärung, Erken-
nung und Behandlung genetisch bedingter Erkrankungen ein-
schließlich der genetischen Beratung von Patienten und ihren
Familien sowie den in der Gesundheitsversorgung tätigen
Ärzte.
Facharzt/Fachärztin für Humangenetik
(Humangenetiker/Humangenetikerin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Humangenetik ist die Er-
langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 24 Monate in der humangenetischen Patientenversorgung
- 12 Monate in einem zytogenetischen Labor
- 12 Monate in einem molekulargenetischen Labor
- 12 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patien-
tenversorgung
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung monogen, po-
lygen, multifaktoriell und mitochondrial bedingter Erkran-
kungen mittels klinischer, zytogenetischer, molekulargeneti-
scher und biochemischer/proteinchemischer Methoden
- der Beratung von Patienten und ihrer Familien unter Berück-
sichtigung psychologischer Gesichtspunkte
- der Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und
Krankenbehandlung tätigen Ärzte im Rahmen interdiszipli-
närer Zusammenarbeit
- der Berechnung und Einschätzung genetischer Risiken
- der präsymptomatischen und prädiktiven Diagnostik
- den Grundlagen der Entstehung und Wirkung von Mutatio-
nen, der Genwirkung, der molekularen Genetik, der formalen
Genetik und der genetischen Epidemiologie
- der Wirkung exogener Noxen hinsichtlich Mutagenese, Tu-
morgenese und Teratogenese
- der pränatalen Diagnostik
- der medikamentösen Therapie unter Berücksichtigung indi-
vidueller genetischer Veranlagung
- den Grundlagen der Behandlung genetisch bedingter Krank-
heiten einschließlich präventiver Maßnahmen
- den Grundlagen der Zytogenetik mit Zellkultur aus verschie-
denen Geweben, der Chromosomenpräparation, -färbung
und -analyse sowie der molekularen Zytogenetik und der
molekularen Karyotypisierung mittels Mikro-Array-Analyse
- den Grundlagen der molekularen Genetik und ihrer Metho-
den wie Gewinnung und Analytik von humaner DNA aus
unterschiedlichen Geweben sowie der Grundtechniken der
Sequenzermittlung und der Kopienzahlanalysen
- den Grundlagen molekulargenetischer Diagnostik mit direk-
tem Nachweis von Genmutationen auch bei Abstammungs-
untersuchungen sowie Methoden der indirekten Genotypi-
sierung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- klinisch-genetische Diagnostik erblich bedingter Krankhei-
ten angeborener Fehlbildungen und Fehlbildungssyndrome
- Befunderhebung und Risikoabschätzung bei
- monogenen und komplexen Erbgängen
- numerischen und strukturellen Chromosomenaberrationen
- molekulargenetischen Befunden
- genetische Beratungen einschließlich Erhebung der Famili-
enanamnese in drei Generationen und Erstellung einer epi-
kritischen Beurteilung bei verschiedenen Krankheitsbildern
- prä- und postnatale Chromosomenanalysen
- Methoden der molekularen Zytogenetik einschließlich chro-
mosomaler in-situ-Hybridisierung, Kultivierungs- und Präpa-
rationsschritten an
- Interphasekernen
- Metaphasechromosomen
- prä- und postnatale molekulargenetische Analysen
12. Gebiet Hygiene und Umweltmedizin
Definition:
Das Gebiet Hygiene und Umweltmedizin umfasst die Erken-
nung, Erfassung, Bewertung sowie Vermeidung schädlicher
exogener Faktoren, welche die Gesundheit des Einzelnen
oder der Bevölkerung beeinflussen sowie die Entwicklung
von Grundsätzen für den Gesundheitsschutz und den gesund-
heitsbezogenen Umweltschutz. Das Gebiet umfasst auch die
Unterstützung und Beratung von Ärzten und Institutionen ins-
besondere in der Krankenhaus- und Praxishygiene sowie der
Umwelthygiene und -medizin, der Individualhygiene sowie im
gesundheitlichen Verbraucherschutz.