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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

Facharzt/Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin

(Hygieniker und Umweltmediziner/Hygienikerin und Umwelt-

medizinerin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkom-

petenz Hygiene und Umweltmedizin nach Ableistung der

vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungs-

inhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung anderer

Gebiete

- können bis zu 12 Monate im Gebiet Pharmakologie und/oder

in Arbeitsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektions-

epidemiologie und/oder Öffentliches Gesundheitswesen an-

gerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Krankenhaushygiene, insbesondere

- Erkennung und Analyse nosokomialer Infektionen

- Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung nosokomialer

Infektionen

- Infektionsverhütung, -erkennung und -bekämpfung

- Überwachung der Reinigung, Desinfektion, Sterilisation,

Ver- und Entsorgung

- Auswertung epidemiologischer Erhebungen

- der Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen und

öffentlichen Einrichtungen

- Ortsbegehungen und Risikoanalyse und deren Bewertung

unter Gesichtspunkten der Hygiene

- der Mitwirkung bei Planung, Baumaßnahmen und Betrieb

von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Ge-

sundheitswesens

- der Erstellung von Hygienekonzepten auch unter Einbezie-

hung des Wohnumfeldes

- der Vorbeugung und Epidemiologie von infektiösen und

nicht infektiösen Krankheiten einschließlich des individuel-

len und allgemeinen Seuchenschutzes

- der Risikobeurteilung der Beeinflussung des Menschen

durch Umweltfaktoren und Schadstoffe auch unter Einbezie-

hung des Wohnumfeldes

- der klinischen Umweltmedizin einschließlich Biomonitoring

- der Umweltanalytik und Umwelttoxikologie

- der Hygiene von Lebensmitteln sowie Gebrauchs- und Be-

darfsgegenständen und technischer Systeme

- dem gesundheitlichen Verbraucherschutz

- den Grundlagen der Reisemedizin

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Analysen von Roh-, Trink-, Mineral-, Brauch-, Bade- und

Abwässern, Boden- und Abfallproben einschließlich hygie-

nisch-medizinischer Bewertung

- Untersuchungen für die Bau- und Siedlungshygiene ein-

schließlich der Lärmbeeinflussung und der Luftqualität

- Untersuchung von Lebensmitteln einschließlich der Anlagen

zur Lebensmittel- und Speiseherstellung

13. Gebiet Innere Medizin

Definition:

Das Gebiet Innere Medizin umfasst die Vorbeugung, (Früh-)

Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung

sowie Rehabilitation und Nachsorge der Gesundheitsstörun-

gen und Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herzens und

Kreislaufs, der Verdauungsorgane, der Nieren und ableiten-

den Harnwege, des Blutes und der blutbildenden Organe, des

Gefäßsystems, des Stoffwechsels und der inneren Sekretion,

des Immunsystems, des Stütz- und Bindegewebes, der Infek-

tionskrankheiten und Vergiftungen sowie der soliden Tumo-

re und der hämatologischen Neoplasien. Das Gebiet umfasst

auch die Gesundheitsförderung und die Betreuung unter Be-

rücksichtigung der somatischen, psychischen und sozialen

Wechselwirkungen und die interdisziplinäre Koordination der

an der gesundheitlichen Betreuung beteiligten Personen und

Institutionen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin ist die Erlan-

gung von Facharztkompetenzen 13.1 bis 13.9 nach Ableistung

der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbil-

dungsinhalte.

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 13.1

bis 13.9

Weiterbildungszeit:

36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet

Innere Medizin bei einem Befugten an einer Weiterbildungs-

stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Gesundheitsberatung, der Früherkennung von Gesund-

heitsstörungen einschließlich Gewalt- und Suchtprävention,

der Prävention, der Einleitung und Durchführung rehabilita-

tiver Maßnahmen sowie der Nachsorge

- der Erkennung und Behandlung von nichtinfektiösen, infekti-

ösen, toxischen und neoplastischen sowie von allergischen,

immunologischen, metabolischen, ernährungsabhängigen

und degenerativen Erkrankungen auch unter Berücksichti-

gung der Besonderheiten dieser Erkrankungen im höheren

Lebensalter

- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie

- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-

ten

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung

und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung

der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild

- geriatrischen Syndromen und Krankheitsfolgen im Alter ein-

schließlich der Pharmakotherapie im Alter

- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen

und psychosozialen Zusammenhängen einschließlich der

Krisenintervention sowie der Grundzüge der Beratung und

Führung Suchtkranker

- Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen

- ernährungsbedingten Gesundheitsstörungen einschließlich

diätetischer Behandlung sowie Beratung und Schulung

- Durchführung und Dokumentation von Diabetikerbehandlun-

gen

- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich

der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung