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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
Facharzt/Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin
(Hygieniker und Umweltmediziner/Hygienikerin und Umwelt-
medizinerin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkom-
petenz Hygiene und Umweltmedizin nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungs-
inhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung anderer
Gebiete
- können bis zu 12 Monate im Gebiet Pharmakologie und/oder
in Arbeitsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektions-
epidemiologie und/oder Öffentliches Gesundheitswesen an-
gerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Krankenhaushygiene, insbesondere
- Erkennung und Analyse nosokomialer Infektionen
- Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung nosokomialer
Infektionen
- Infektionsverhütung, -erkennung und -bekämpfung
- Überwachung der Reinigung, Desinfektion, Sterilisation,
Ver- und Entsorgung
- Auswertung epidemiologischer Erhebungen
- der Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen und
öffentlichen Einrichtungen
- Ortsbegehungen und Risikoanalyse und deren Bewertung
unter Gesichtspunkten der Hygiene
- der Mitwirkung bei Planung, Baumaßnahmen und Betrieb
von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Ge-
sundheitswesens
- der Erstellung von Hygienekonzepten auch unter Einbezie-
hung des Wohnumfeldes
- der Vorbeugung und Epidemiologie von infektiösen und
nicht infektiösen Krankheiten einschließlich des individuel-
len und allgemeinen Seuchenschutzes
- der Risikobeurteilung der Beeinflussung des Menschen
durch Umweltfaktoren und Schadstoffe auch unter Einbezie-
hung des Wohnumfeldes
- der klinischen Umweltmedizin einschließlich Biomonitoring
- der Umweltanalytik und Umwelttoxikologie
- der Hygiene von Lebensmitteln sowie Gebrauchs- und Be-
darfsgegenständen und technischer Systeme
- dem gesundheitlichen Verbraucherschutz
- den Grundlagen der Reisemedizin
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Analysen von Roh-, Trink-, Mineral-, Brauch-, Bade- und
Abwässern, Boden- und Abfallproben einschließlich hygie-
nisch-medizinischer Bewertung
- Untersuchungen für die Bau- und Siedlungshygiene ein-
schließlich der Lärmbeeinflussung und der Luftqualität
- Untersuchung von Lebensmitteln einschließlich der Anlagen
zur Lebensmittel- und Speiseherstellung
13. Gebiet Innere Medizin
Definition:
Das Gebiet Innere Medizin umfasst die Vorbeugung, (Früh-)
Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung
sowie Rehabilitation und Nachsorge der Gesundheitsstörun-
gen und Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herzens und
Kreislaufs, der Verdauungsorgane, der Nieren und ableiten-
den Harnwege, des Blutes und der blutbildenden Organe, des
Gefäßsystems, des Stoffwechsels und der inneren Sekretion,
des Immunsystems, des Stütz- und Bindegewebes, der Infek-
tionskrankheiten und Vergiftungen sowie der soliden Tumo-
re und der hämatologischen Neoplasien. Das Gebiet umfasst
auch die Gesundheitsförderung und die Betreuung unter Be-
rücksichtigung der somatischen, psychischen und sozialen
Wechselwirkungen und die interdisziplinäre Koordination der
an der gesundheitlichen Betreuung beteiligten Personen und
Institutionen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin ist die Erlan-
gung von Facharztkompetenzen 13.1 bis 13.9 nach Ableistung
der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbil-
dungsinhalte.
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 13.1
bis 13.9
Weiterbildungszeit:
36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet
Innere Medizin bei einem Befugten an einer Weiterbildungs-
stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Gesundheitsberatung, der Früherkennung von Gesund-
heitsstörungen einschließlich Gewalt- und Suchtprävention,
der Prävention, der Einleitung und Durchführung rehabilita-
tiver Maßnahmen sowie der Nachsorge
- der Erkennung und Behandlung von nichtinfektiösen, infekti-
ösen, toxischen und neoplastischen sowie von allergischen,
immunologischen, metabolischen, ernährungsabhängigen
und degenerativen Erkrankungen auch unter Berücksichti-
gung der Besonderheiten dieser Erkrankungen im höheren
Lebensalter
- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-
ten
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung
und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung
der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
- geriatrischen Syndromen und Krankheitsfolgen im Alter ein-
schließlich der Pharmakotherapie im Alter
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen
und psychosozialen Zusammenhängen einschließlich der
Krisenintervention sowie der Grundzüge der Beratung und
Führung Suchtkranker
- Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
- ernährungsbedingten Gesundheitsstörungen einschließlich
diätetischer Behandlung sowie Beratung und Schulung
- Durchführung und Dokumentation von Diabetikerbehandlun-
gen
- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich
der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung