

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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- der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer
Therapiemaßnahmen
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließ-
lich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
Vitalfunktionen und Wiederbelebung
- der Bewertung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, der
Arbeitsfähigkeit, der Berufs- und Erwerbsfähigkeit sowie der
Pflegebedürftigkeit
- der intensivmedizinischen Basisvorsorgung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Elektrokardiogramm
- Ergometrie
- Langzeit-EKG
- Langzeitblutdruckmessung
- spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion
- Ultraschalluntersuchungen des Abdomens und Retroperito-
neums einschließlich Urogenitalorgane
- Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse
- Doppler-Sonographien der Extremitäten versorgenden und
der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich
der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale
und parenterale Ernährung
- Proktoskopie
13.1 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin
(Internist/Internistin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompe-
tenz Innere Medizin nach Ableistung der vorgeschriebenen
Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließ-
lich der Inhalte der Basisweiterbildung.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet
Innere Medizin und
- 24 Monate stationäre Weiterbildung in Innerer Medizin, da-
von
- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-
rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
oder
- 24 Monate stationäre Weiterbildung in den Facharztkompe-
tenzen 13.1 bis 13.9 in mindestens 2 verschiedenen Fach-
arztkompetenzen, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-
rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen
erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-
tens 8 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Inhalten der Basisweiterbildung
- der Vorbeugung, Erkennung, Beratung und Behandlung bei
auftretenden Gesundheitsstörungen und Erkrankungen der
inneren Organe
- der Erkennung und konservativen Behandlung der Gefäß-
krankheiten einschließlich Arterien, Kapillaren, Venen und
Lymphgefäße und deren Rehabilitation
- der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Stoffwech-
selleiden einschließlich des metabolischen Syndroms und
anderer Diabetes-assoziierter Erkrankungen
- der Erkennung und Behandlung der Krankheiten der Verdau-
ungsorgane einschließlich deren Infektion, z. B. Virushepati-
tis, bakterielle Infektionen des Intestinaltraktes
- der Erkennung und Behandlung maligner und nicht maligner
Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden Organe und des
lymphatischen Systems
- der Erkennung und Behandlung von soliden Tumoren der Er-
kennung sowie konservativen Behandlung von angeborenen
und erworbenen Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufs,
der herznahen Gefäße, des Perikards
- der Erkennung und konservativen Behandlung der akuten
und chronischen Nieren- und renalen Hochdruckerkrankun-
gen sowie deren Folgeerkrankungen
- der Erkennung und Behandlung der Erkrankungen der Lunge,
der Atemwege, des Mediastinums, der Pleura einschließlich
schlafbezogener Atemstörungen sowie der extrapulmonalen
Manifestation pulmonaler Erkrankungen
- der Erkennung und konservativen Behandlung der rheu-
matischen Erkrankungen einschließlich der entzündlich-
rheumatischen Systemerkrankungen wie Kollagenosen, der
Vaskulitiden, der entzündlichen Muskelerkrankungen und
Osteopathien
- der interdisziplinären Zusammenarbeit insbesondere bei
multimorbiden Patienten mit inneren Erkrankungen
- der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen,
strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Maß-
nahmen
- den gebietsbezogenen Infektionskrankheiten einschließlich
der Tuberkulose
- der gebietsbezogenen Ernährungsberatung und Diätetik ein-
schließlich enteraler und parenteraler Ernährung
- der Symptomatologie und funktionellen Bedeutung von Al-
tersveränderungen sowie Erkrankungen und Behinderungen
des höheren Lebensalters und deren Therapie
- den geriatrisch diagnostischen Verfahren zur Erfassung or-
ganbezogener und übergreifender motorischer, emotioneller
und kognitiver Funktionseinschränkungen
- der Behandlung schwerstkranker und sterbender Patienten
einschließlich palliativmedizinischer Maßnahmen
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
- Echokardiographien sowie Doppler-/Duplex-Untersuchun-
gen des Herzens und der herznahen Gefäße
- Mitwirkung bei Bronchoskopien einschließlich broncho-al-
veolärer Lavage
- Ösophago-Gastro-Duodenoskopien einschließlich interventi-
oneller Notfall-Maßnahmen und perkutaner endoskopischer
Gastrostomie (PEG)
- untere Intestinoskopien einschließlich endoskopischer Blut-
stillung, davon
- Proktoskopien
- Therapie vital bedrohlicher Zustände, Aufrechterhaltung
und Wiederherstellung bedrohter Vitalfunktionen mit den
Methoden der Notfall- und Intensivmedizin einschließlich
Intubation, Beatmungsbehandlung sowie Entwöhnung von
der Beatmung einschließlich nichtinvasiver Beatmungstech-
niken, hämodynamisches Monitoring, Schockbehandlung,