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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

  35

- der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer

Therapiemaßnahmen

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie

- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließ-

lich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der

Vitalfunktionen und Wiederbelebung

- der Bewertung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, der

Arbeitsfähigkeit, der Berufs- und Erwerbsfähigkeit sowie der

Pflegebedürftigkeit

- der intensivmedizinischen Basisvorsorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Elektrokardiogramm

- Ergometrie

- Langzeit-EKG

- Langzeitblutdruckmessung

- spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion

- Ultraschalluntersuchungen des Abdomens und Retroperito-

neums einschließlich Urogenitalorgane

- Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse

- Doppler-Sonographien der Extremitäten versorgenden und

der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße

- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich

der Gewinnung von Untersuchungsmaterial

- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale

und parenterale Ernährung

- Proktoskopie

13.1 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin

(Internist/Internistin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompe-

tenz Innere Medizin nach Ableistung der vorgeschriebenen

Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließ-

lich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet

Innere Medizin und

- 24 Monate stationäre Weiterbildung in Innerer Medizin, da-

von

- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-

rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können

oder

- 24 Monate stationäre Weiterbildung in den Facharztkompe-

tenzen 13.1 bis 13.9 in mindestens 2 verschiedenen Fach-

arztkompetenzen, davon

- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-

rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen

erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-

tens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Inhalten der Basisweiterbildung

- der Vorbeugung, Erkennung, Beratung und Behandlung bei

auftretenden Gesundheitsstörungen und Erkrankungen der

inneren Organe

- der Erkennung und konservativen Behandlung der Gefäß-

krankheiten einschließlich Arterien, Kapillaren, Venen und

Lymphgefäße und deren Rehabilitation

- der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Stoffwech-

selleiden einschließlich des metabolischen Syndroms und

anderer Diabetes-assoziierter Erkrankungen

- der Erkennung und Behandlung der Krankheiten der Verdau-

ungsorgane einschließlich deren Infektion, z. B. Virushepati-

tis, bakterielle Infektionen des Intestinaltraktes

- der Erkennung und Behandlung maligner und nicht maligner

Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden Organe und des

lymphatischen Systems

- der Erkennung und Behandlung von soliden Tumoren der Er-

kennung sowie konservativen Behandlung von angeborenen

und erworbenen Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufs,

der herznahen Gefäße, des Perikards

- der Erkennung und konservativen Behandlung der akuten

und chronischen Nieren- und renalen Hochdruckerkrankun-

gen sowie deren Folgeerkrankungen

- der Erkennung und Behandlung der Erkrankungen der Lunge,

der Atemwege, des Mediastinums, der Pleura einschließlich

schlafbezogener Atemstörungen sowie der extrapulmonalen

Manifestation pulmonaler Erkrankungen

- der Erkennung und konservativen Behandlung der rheu-

matischen Erkrankungen einschließlich der entzündlich-

rheumatischen Systemerkrankungen wie Kollagenosen, der

Vaskulitiden, der entzündlichen Muskelerkrankungen und

Osteopathien

- der interdisziplinären Zusammenarbeit insbesondere bei

multimorbiden Patienten mit inneren Erkrankungen

- der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen,

strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Maß-

nahmen

- den gebietsbezogenen Infektionskrankheiten einschließlich

der Tuberkulose

- der gebietsbezogenen Ernährungsberatung und Diätetik ein-

schließlich enteraler und parenteraler Ernährung

- der Symptomatologie und funktionellen Bedeutung von Al-

tersveränderungen sowie Erkrankungen und Behinderungen

des höheren Lebensalters und deren Therapie

- den geriatrisch diagnostischen Verfahren zur Erfassung or-

ganbezogener und übergreifender motorischer, emotioneller

und kognitiver Funktionseinschränkungen

- der Behandlung schwerstkranker und sterbender Patienten

einschließlich palliativmedizinischer Maßnahmen

- der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

- Echokardiographien sowie Doppler-/Duplex-Untersuchun-

gen des Herzens und der herznahen Gefäße

- Mitwirkung bei Bronchoskopien einschließlich broncho-al-

veolärer Lavage

- Ösophago-Gastro-Duodenoskopien einschließlich interventi-

oneller Notfall-Maßnahmen und perkutaner endoskopischer

Gastrostomie (PEG)

- untere Intestinoskopien einschließlich endoskopischer Blut-

stillung, davon

- Proktoskopien

- Therapie vital bedrohlicher Zustände, Aufrechterhaltung

und Wiederherstellung bedrohter Vitalfunktionen mit den

Methoden der Notfall- und Intensivmedizin einschließlich

Intubation, Beatmungsbehandlung sowie Entwöhnung von

der Beatmung einschließlich nichtinvasiver Beatmungstech-

niken, hämodynamisches Monitoring, Schockbehandlung,