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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
Schaffung zentraler Zugänge, Defibrillation, Schrittmacher-
behandlung
- Selbstständige Durchführung von Punktionen, z. B. an Bla-
se, Pleura, Bauchhöhle, Liquorraum, Leber, Knochenmark
einschließlich Knochenstanzen
13.2 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und
Angiologie
(Angiologe / Angiologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkom-
petenz Innere Medizin und Angiologie nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-
inhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.
Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet
Innere Medizin und
- 36 Monate Weiterbildung in Angiologie, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-
rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-
tet werden
Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen
erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-
tens 8 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Inhalten der Basisweiterbildung
- der Erkennung, konservativen Behandlung der Gefäß-
krankheiten einschließlich Arterien, Kapillaren, Venen und
Lymphgefäße und interventionellen Eingriffen und der Re-
habilitation
- der physikalischen und medikamentösen Therapie ein-
schließlich hämodiluierender und thrombolytischer Verfah-
ren
- der lokalen Behandlung ischämisch und venös bedingter Ge-
webedefekte
- der Behandlung peripherer Lymphgefäßkrankheiten
- Mitwirkung und Beurteilung therapeutischer Katheterinter-
ventionen, z. B. Intraarterielle Lyse, PTA, Stentimplantati-
onen, Atherektomie, interventionelle Trombembolektomie,
Brachytherapie
- der Beurteilung von Röntgenbefunden bei Angiographien
(Arteriographie, Phlebographie)
- der interdisziplinären Indikationsstellung zu operativen Ein-
griffen an den Gefäßen, der präoperativen Abklärung und der
postoperativen Nachbetreuung
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- den invasiven und nichtinvasiven Funktionsuntersuchungen
einschließlich
- Messungen des systolischen Blutdruckes peripherer Arte-
rien
- Oszillographien/Rheographien
- Kapillaroskopien
- transcutanen Sauerstoffdruckmessungen
- Venenverschlussplethysmographien
- Phlebodynamometrien
- rheologische Untersuchungsmethoden
- ergometrische Verfahren zur Gehstreckenbestimmung
- Doppler-/Duplex-Untersuchungen der
- Extremitäten versorgenden Arterien,
- Extremitäten versorgenden Venen,
- abdominellen und retroperitonealen Gefäße,
- extrakraniellen hinzuführenden Gefäße,
- intrakraniellen Gefäße
- Sklerosierung oberflächlicher Varizen
13.3 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und
Endokrinologie und Diabetologie
(Endokrinologe und Diabetologe / Endokrinologin und Diabe-
tologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompe-
tenz Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten
und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Ba-
sisweiterbildung.
Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet
Innere Medizin und
- 36 Monate Weiterbildung in Endokrinologie und Diabetolo-
gie, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-
rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-
tet werden
Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen
erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-
tens 8 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Inhalten der Basisweiterbildung
- der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung endokriner Er-
krankungen der hormonbildenden Drüsen
- des endokrinen Pankreas, insbesondere des Diabetes mel-
litus gemäß Zusatz-Weiterbildung,
- sämtlicher hormonbildender, orthotop oder heterotop gele-
gener Drüsen, Tumoren oder paraneoplastischer Hormon-
produktionsstellen
- der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Stoffwech-
selleiden einschließlich des metabolischen Syndroms
- Diabetes-assoziierten Erkrankungen wie arterielle Hyperto-
nie, koronare Herzerkrankung, Fettstoffwechselstörung
- der Behandlung der sekundären Diabetesformen und des Di-
abetes mellitus in der Gravidität
- der Früherkennung, Behandlung und Vorbeugung von Diabe-
teskomplikationen einschließlich des diabetischen Fußsyn-
droms
- der Insulinbehandlung einschließlich der Insulinpumpenbe-
handlung
- der Ernährungsberatung und Diätetik bei Stoffwechsel- und
endokrinen Erkrankungen