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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
tenz Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie nach
Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und
Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basis-
weiterbildung.
Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet
Innere Medizin und
- 36 Monate Weiterbildung in Hämatologie und Onkologie,
davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-
rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
- 6 Monate in einem hämatologisch-onkologischen Labor
- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-
tet werden
Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen
erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-
tens 8 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Inhalten der Basisweiterbildung
- der Epidemiologie, Prophylaxe und Prognosebeurteilung
maligner Erkrankungen
- der Erkennung, Behandlung und Stadieneinteilung der Er-
krankungen des Blutes, der blutbildenden Organe und des
lymphatischen Systems einschließlich der hämatologischen
Neoplasien, der soliden Tumoren, humoraler und zellulärer
Immundefekte, angeborener und erworbener hämorrhagi-
scher Diathesen und Hyperkoagulopathien sowie der syste-
mischen chemotherapeutischen Behandlung
- der Indikationsstellung, Methodik, Durchführung und Bewer-
tung spezieller Laboruntersuchungen einschließlich Funktions-
prüfungen des peripheren Blutes, des Knochenmarks, anderer
Körperflüssigkeiten sowie zytologischer Feinnadelaspirate
- hämostaseologischen Untersuchungen und Beratungen ein-
schließlich der Beurteilung der Blutungs- und Thromboem-
boliegefährdung
- der zytostatischen, immunmodulatorischen, supportiven
und palliativen Behandlung bei soliden Tumorerkrankungen
und hämatologischen Neoplasien einschließlich der Hochdo-
sistherapie sowie der Durchführung und Überwachung von
zellulären und immunologischen Therapieverfahren
- der Ernährungsberatung und Diätetik einschließlich entera-
ler und parenteraler Ernährung
- der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen,
strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behand-
lungsverfahren sowie deren prognostischer Beurteilung
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- morphologische, zytochemische und immunologische Zell-
differenzierung und Zellzählung
- hämatologisch-onkologische Labordiagnostik
- mikroskopische Untersuchung eines Präparates nach diffe-
renzierender Färbung einschließlich des Ausstrichs, Tupf-
und Quetschpräparates des Knochenmarks
- koagulometrische, amidolytische und immunologische Ana-
lyseverfahren
- Globalteste der Blutgerinnung und zur Kontrolle des Fibrino-
lysesystems sowie Einzelfaktorbestimmungen
- sonographische Untersuchungen bei hämatologisch-onkolo-
gischen Erkrankungen
- Durchführung von Punktionen von Pleura, Liquor, Lymphkno-
ten, Haut, Knochenmark und Knochenmarkstanzen
13.6 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und
Kardiologie
(Kardiologe / Kardiologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkom-
petenz Innere Medizin und Kardiologie nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-
inhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.
Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet
Innere Medizin und
- 36 Monate Weiterbildung in Kardiologie, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-
rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-
tet werden
Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen
erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-
tens 8 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Inhalten der Basisweiterbildung
- der Erkennung sowie konservativen und interventionellen Be-
handlung von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des
Herzens, des Kreislaufs, der herznahen Gefäße, des Perikards
- Beratung und Führung von Herz- Kreislaufpatienten in der
Rehabilitation sowie ihre sozialmedizinische Beurteilung
hinsichtlich beruflicher Belastbarkeit
- der Durchführung und Beurteilung diagnostischer Herzka-
theteruntersuchungen
- therapeutischen Koronarinterventionen (z. B. PTCA, Sten-
timplantationen, Rotablation)
- der Durchleuchtung, Aufnahmetechnik und Beurteilung von
Röntgenbefunden bei Angiokardiographien und Koronaran-
giographien
- der Beurteilung von Valvuloplastien
- interventionellen Therapien von erworbenen und kongeni-
talen Erkrankungen des Herzens und der herznahen Gefäße
- der medikamentösen und apparativen antiarrhythmischen
Diagnostik und Therapie einschließlich Defibrillation
- der Schrittmachertherapie und -nachsorge
- der Indikationsstellung und Nachsorge von Kardioverter-De-
fibrillatoren und Ablationen zur Behandlung von Herzrhyth-
musstörungen
- der interdisziplinären Indikationsstellung und Beurteilung
nuklearmedizinischer Untersuchungen sowie chirurgischer
Behandlungsverfahren
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Echokardiographie einschließlich Stressechokardiographie
und Echokontrastuntersuchung sowie Doppler-/Duplex-Un-