Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  38 / 84 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 38 / 84 Next Page
Page Background

38  

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

tenz Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie nach

Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und

Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basis-

weiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet

Innere Medizin und

- 36 Monate Weiterbildung in Hämatologie und Onkologie,

davon

- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-

rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können

- 6 Monate in einem hämatologisch-onkologischen Labor

- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-

tet werden

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen

erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-

tens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Inhalten der Basisweiterbildung

- der Epidemiologie, Prophylaxe und Prognosebeurteilung

maligner Erkrankungen

- der Erkennung, Behandlung und Stadieneinteilung der Er-

krankungen des Blutes, der blutbildenden Organe und des

lymphatischen Systems einschließlich der hämatologischen

Neoplasien, der soliden Tumoren, humoraler und zellulärer

Immundefekte, angeborener und erworbener hämorrhagi-

scher Diathesen und Hyperkoagulopathien sowie der syste-

mischen chemotherapeutischen Behandlung

- der Indikationsstellung, Methodik, Durchführung und Bewer-

tung spezieller Laboruntersuchungen einschließlich Funktions-

prüfungen des peripheren Blutes, des Knochenmarks, anderer

Körperflüssigkeiten sowie zytologischer Feinnadelaspirate

- hämostaseologischen Untersuchungen und Beratungen ein-

schließlich der Beurteilung der Blutungs- und Thromboem-

boliegefährdung

- der zytostatischen, immunmodulatorischen, supportiven

und palliativen Behandlung bei soliden Tumorerkrankungen

und hämatologischen Neoplasien einschließlich der Hochdo-

sistherapie sowie der Durchführung und Überwachung von

zellulären und immunologischen Therapieverfahren

- der Ernährungsberatung und Diätetik einschließlich entera-

ler und parenteraler Ernährung

- der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen,

strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behand-

lungsverfahren sowie deren prognostischer Beurteilung

- der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- morphologische, zytochemische und immunologische Zell-

differenzierung und Zellzählung

- hämatologisch-onkologische Labordiagnostik

- mikroskopische Untersuchung eines Präparates nach diffe-

renzierender Färbung einschließlich des Ausstrichs, Tupf-

und Quetschpräparates des Knochenmarks

- koagulometrische, amidolytische und immunologische Ana-

lyseverfahren

- Globalteste der Blutgerinnung und zur Kontrolle des Fibrino-

lysesystems sowie Einzelfaktorbestimmungen

- sonographische Untersuchungen bei hämatologisch-onkolo-

gischen Erkrankungen

- Durchführung von Punktionen von Pleura, Liquor, Lymphkno-

ten, Haut, Knochenmark und Knochenmarkstanzen

13.6 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und

Kardiologie

(Kardiologe / Kardiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkom-

petenz Innere Medizin und Kardiologie nach Ableistung der

vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-

inhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet

Innere Medizin und

- 36 Monate Weiterbildung in Kardiologie, davon

- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-

rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können

- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-

tet werden

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen

erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-

tens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Inhalten der Basisweiterbildung

- der Erkennung sowie konservativen und interventionellen Be-

handlung von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des

Herzens, des Kreislaufs, der herznahen Gefäße, des Perikards

- Beratung und Führung von Herz- Kreislaufpatienten in der

Rehabilitation sowie ihre sozialmedizinische Beurteilung

hinsichtlich beruflicher Belastbarkeit

- der Durchführung und Beurteilung diagnostischer Herzka-

theteruntersuchungen

- therapeutischen Koronarinterventionen (z. B. PTCA, Sten-

timplantationen, Rotablation)

- der Durchleuchtung, Aufnahmetechnik und Beurteilung von

Röntgenbefunden bei Angiokardiographien und Koronaran-

giographien

- der Beurteilung von Valvuloplastien

- interventionellen Therapien von erworbenen und kongeni-

talen Erkrankungen des Herzens und der herznahen Gefäße

- der medikamentösen und apparativen antiarrhythmischen

Diagnostik und Therapie einschließlich Defibrillation

- der Schrittmachertherapie und -nachsorge

- der Indikationsstellung und Nachsorge von Kardioverter-De-

fibrillatoren und Ablationen zur Behandlung von Herzrhyth-

musstörungen

- der interdisziplinären Indikationsstellung und Beurteilung

nuklearmedizinischer Untersuchungen sowie chirurgischer

Behandlungsverfahren

- der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Echokardiographie einschließlich Stressechokardiographie

und Echokontrastuntersuchung sowie Doppler-/Duplex-Un-