

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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tersuchungen des Herzens, der herznahen Venen
- transoesophageale Echokardiographie
- Rechtsherzkatheteruntersuchungen gegebenenfalls ein-
schließlich Belastung
- Spiro-Ergometrie
- Linksherzkatheteruntersuchungen einschließlich der dazu-
gehörigen Linksherz- Angiokardiographien und Koronaran-
giographien
- Langzeituntersuchungsverfahren, z. B. ST-Segmentanalysen,
Herzfrequenzvariabilität, Spätpotentiale
- Applikation von Schrittmachersonden
- Schrittmacherkontrollen
- Kontrollen von internen Cardiovertern bzw. Defibrillatoren
(ICD)
13.7 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und
Nephrologie
(Nephrologe / Nephrologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkom-
petenz Innere Medizin und Nephrologie nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-
inhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.
Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet
Innere Medizin und
- 36 Monate Weiterbildung in Nephrologie, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-
rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
- 6 Monate in der Dialyse
- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-
tet werden
Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen
erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-
tens 8 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Inhalten der Basisweiterbildung
- der Erkennung und konservativen Behandlung der akuten
und chronischen Nieren- und renalen Hochdruckerkrankun-
gen sowie deren Folgeerkrankungen
- der Betreuung von Patienten mit Nierenersatztherapie
- den Dialyseverfahren und analogen Verfahren bei akutem
Nierenversagen und chronischer Niereninsuffizienz sowie
bei gestörter Plasmaproteinzusammensetzung und Vergif-
tungen einschließlich extrakorporale Eliminationsverfahren
und Peritonealdialyse
- der Indikationsstellung und Mitwirkung bei Nierenbiopsien
sowie Einordnung des Befundes in das Krankheitsbild
- der Diagnostik und Therapie von Kollagenosen und Vaskuli-
tiden mit Nierenbeteiligung in interdisziplinärer Zusammen-
arbeit
- der Indikationsstellung zu interventionellen Eingriffen bei
Nierenarterienstenose und Störungen des Harnabflusses
einschließlich Nierensteinen
- der interdisziplinären Indikationsstellung nuklearmedizini-
scher Untersuchungen sowie chirurgischer und strahlenthe-
rapeutischer Behandlungsverfahren einschließlich Nieren-
transplantation
- der Betreuung von Patienten vor und nach Nierentransplan-
tation
- der Ernährungsberatung und Diätetik bei Nierenerkrankun-
gen
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Hämodialysen oder analoge Verfahren
- Doppler-/Duplex-Untersuchungen der Nierengefäße ein-
schließlich bei Transplantatnieren
- Mikroskopien des Urins einschließlich Quantifizierung und
Differenzierung der Zellen
13.8 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und
Pneumologie
(Pneumologe / Pneumologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompe-
tenz Innere Medizin und Pneumologie nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-
inhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.
Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet
Innere Medizin und
- 36 Monate Weiterbildung in Pneumologie, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-
rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-
tet werden
Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen
erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-
tens 8 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Inhalten der Basisweiterbildung
- der Erkennung und Behandlung der Erkrankungen der Lun-
ge, der Atemwege, der Pulmonalgefäße, des Mediastinums,
der Pleura, der Thoraxwand und Atemmuskulatur sowie der
extrapulmonalen Manifestationen pulmonaler Erkrankungen
- der Erkennung und Behandlung der akuten und chronischen
respiratorischen Insuffizienz
- den Krankheiten durch inhalative Traumen und Umwelt-No-
xen sowie durch Arbeitsplatzeinflüsse
- den Grundlagen schlafbezogener Atmungsstörungen
- der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung
Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil
der Weiterbildung
- der Indikationsstellung, Durchführung und Überwachung der
zytostatischen, immunmodulatorischen, antihormonellen
sowie supportiven Therapie bei soliden Tumorerkrankungen
des Schwerpunkts einschließlich der Beherrschung auftre-
tender Komplikationen
- den heriditären Erkrankungen der Atmungsorgane
- den infektiologischen Erkrankungen der Atmungsorgane ein-
schließlich Tuberkulose