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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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tersuchungen des Herzens, der herznahen Venen

- transoesophageale Echokardiographie

- Rechtsherzkatheteruntersuchungen gegebenenfalls ein-

schließlich Belastung

- Spiro-Ergometrie

- Linksherzkatheteruntersuchungen einschließlich der dazu-

gehörigen Linksherz- Angiokardiographien und Koronaran-

giographien

- Langzeituntersuchungsverfahren, z. B. ST-Segmentanalysen,

Herzfrequenzvariabilität, Spätpotentiale

- Applikation von Schrittmachersonden

- Schrittmacherkontrollen

- Kontrollen von internen Cardiovertern bzw. Defibrillatoren

(ICD)

13.7 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und

Nephrologie

(Nephrologe / Nephrologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkom-

petenz Innere Medizin und Nephrologie nach Ableistung der

vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-

inhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet

Innere Medizin und

- 36 Monate Weiterbildung in Nephrologie, davon

- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-

rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können

- 6 Monate in der Dialyse

- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-

tet werden

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen

erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-

tens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Inhalten der Basisweiterbildung

- der Erkennung und konservativen Behandlung der akuten

und chronischen Nieren- und renalen Hochdruckerkrankun-

gen sowie deren Folgeerkrankungen

- der Betreuung von Patienten mit Nierenersatztherapie

- den Dialyseverfahren und analogen Verfahren bei akutem

Nierenversagen und chronischer Niereninsuffizienz sowie

bei gestörter Plasmaproteinzusammensetzung und Vergif-

tungen einschließlich extrakorporale Eliminationsverfahren

und Peritonealdialyse

- der Indikationsstellung und Mitwirkung bei Nierenbiopsien

sowie Einordnung des Befundes in das Krankheitsbild

- der Diagnostik und Therapie von Kollagenosen und Vaskuli-

tiden mit Nierenbeteiligung in interdisziplinärer Zusammen-

arbeit

- der Indikationsstellung zu interventionellen Eingriffen bei

Nierenarterienstenose und Störungen des Harnabflusses

einschließlich Nierensteinen

- der interdisziplinären Indikationsstellung nuklearmedizini-

scher Untersuchungen sowie chirurgischer und strahlenthe-

rapeutischer Behandlungsverfahren einschließlich Nieren-

transplantation

- der Betreuung von Patienten vor und nach Nierentransplan-

tation

- der Ernährungsberatung und Diätetik bei Nierenerkrankun-

gen

- der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Hämodialysen oder analoge Verfahren

- Doppler-/Duplex-Untersuchungen der Nierengefäße ein-

schließlich bei Transplantatnieren

- Mikroskopien des Urins einschließlich Quantifizierung und

Differenzierung der Zellen

13.8 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und

Pneumologie

(Pneumologe / Pneumologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompe-

tenz Innere Medizin und Pneumologie nach Ableistung der

vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-

inhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet

Innere Medizin und

- 36 Monate Weiterbildung in Pneumologie, davon

- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-

rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können

- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-

tet werden

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen

erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-

tens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Inhalten der Basisweiterbildung

- der Erkennung und Behandlung der Erkrankungen der Lun-

ge, der Atemwege, der Pulmonalgefäße, des Mediastinums,

der Pleura, der Thoraxwand und Atemmuskulatur sowie der

extrapulmonalen Manifestationen pulmonaler Erkrankungen

- der Erkennung und Behandlung der akuten und chronischen

respiratorischen Insuffizienz

- den Krankheiten durch inhalative Traumen und Umwelt-No-

xen sowie durch Arbeitsplatzeinflüsse

- den Grundlagen schlafbezogener Atmungsstörungen

- der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung

Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil

der Weiterbildung

- der Indikationsstellung, Durchführung und Überwachung der

zytostatischen, immunmodulatorischen, antihormonellen

sowie supportiven Therapie bei soliden Tumorerkrankungen

des Schwerpunkts einschließlich der Beherrschung auftre-

tender Komplikationen

- den heriditären Erkrankungen der Atmungsorgane

- den infektiologischen Erkrankungen der Atmungsorgane ein-

schließlich Tuberkulose