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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
28. Gebiet Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Definition:
Das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
umfasst die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung,
Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidens-
zuständen, an deren Verursachung psychosoziale und psy-
chosomatische Faktoren einschließlich dadurch bedingter
körperlich-seelischer Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt
sind.
Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
(Psychosomatiker und Psychotherapeut / Psychosomatikerin
und Psychotherapeutin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz
nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten
und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie, davon können
- 6 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychothera-
pie angerechnet werden
- 12 Monate im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedi-
zin, davon können
- 6 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patien-
tenversorgung angerechnet werden
- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-
tet/angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Prävention, Erkennung, psychotherapeutischen Behand-
lung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen
und Störungen einschließlich Familienberatung, Sucht- und
Suizidprophylaxe
- der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkann-
ten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere
der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsycholo-
gisch fundierten Psychotherapie
- der Indikationsstellung zu soziotherapeutischen Maßnahmen
- Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im
Kindes- und Jugendalter
- Grundlagen der Erkennung und Behandlung innerer Erkran-
kungen, die einer psychosomatischen Behandlung bedürfen
- Erkennung und Behandlung seelisch-körperlicher Wechsel-
wirkungen bei chronischen Erkrankungen, z. B. onkologi-
schen, neurologischen, kardiologischen, orthopädischen
und rheumatischen Erkrankungen sowie Stoffwechsel- und
Autoimmunerkrankungen
- der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie unter beson-
derer Berücksichtigung der Risiken des Arzneimittelmiss-
brauchs
- der Erkennung und psychotherapeutischen Behandlung von
psychogenen Schmerzsyndromen
- autogenem Training oder progressiver Muskelentspannung
oder Hypnose
- der Durchführung supportiver und psychoedukativer Thera-
pien bei somatisch Kranken
- Grundlagen in der Verhaltenstherapie und psychodyna-
misch/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
- Kriseninterventionen unter Supervision
- 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit bzw. Interaktionsbe-
zogene Fallarbeit
- psychosomatisch-psychotherapeutischem Konsiliar- und Li-
aisondienst
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
(Diese werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbil-
dungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben.)
Theorievermittlung:
240 Stunden in
- psychodynamischer Theorie: Konfliktlehre, Ich-Psychologie,
Objektbeziehungstheorie, Selbstpsychologie
- neurobiologischen und psychologischen Entwicklungskon-
zepten, Entwicklungspsychologie, Psychotraumatologie,
Bindungstheorie
- allgemeiner und spezieller Psychopathologie, psychiatri-
scher Nosologie und Neurobiologie
- allgemeiner und spezieller Neurosen-, Persönlichkeitslehre
und Psychosomatik
- den theoretischen Grundlagen in der Sozial-, Lernpsycho-
logie sowie allgemeiner und spezieller Verhaltenslehre zur
Pathogenese und Verlauf
- psychodiagnostischen Testverfahren und der Verhaltensdi-
agnostik
- Dynamik der Paarbeziehungen, der Familie und der Gruppe
einschließlich systemische Theorien
- den theoretischen Grundlagen der psychoanalytisch begrün-
deten und verhaltenstherapeutischen Psychotherapieme-
thoden
- Konzepten der Bewältigung von somatischen Erkrankungen
sowie Technik der psychoedukativen Verfahren und spe-
ziellen Verfahren der Diagnostik bei seelisch-körperlichen
Wechselwirkungen, z. B. in der Onkologie, Diabetologie, Ger-
iatrie, Gynäkologie und anderen somatischen Disziplinen
- Prävention, Rehabilitation, Krisenintervention, Suizid- und
Suchtprophylaxe, Organisationspsychologie und Familien-
beratung
Diagnostik
- 100 dokumentierte und supervidierte Untersuchungen
(psychosomatische Anamnese einschließlich standar-
disierter Erfassung von Befunden, analytisches Erstin-
terview, tiefenpsychologisch-biographische Anamnese,
Verhaltensanalyse, strukturierte Interviews und Testdiag-
nostik), davon
- 20 Untersuchungen im psychosomatischen Konsiliar- und
Liaisondienst
Behandlung
- 1500 Stunden Behandlungen und Supervision nach jeder
vierten Stunde (Einzel- und Gruppentherapie einschließlich
traumaorientierter Psychotherapie, Paartherapie einschließ-
lich Sexualtherapie sowie Familientherapie) bei mindestens
40 Patienten aus dem gesamten Krankheitsspektrum des
Gebietes mit besonderer Gewichtung der psychosomati-
schen Symptomatik unter Einschluss der Anleitung zur Be-
wältigung somatischer und psychosomatischer Erkrankun-
gen und Techniken der Psychoedukation