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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

28. Gebiet Psychosomatische Medizin

und Psychotherapie

Definition:

Das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

umfasst die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung,

Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidens-

zuständen, an deren Verursachung psychosoziale und psy-

chosomatische Faktoren einschließlich dadurch bedingter

körperlich-seelischer Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt

sind.

Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin

und Psychotherapie

(Psychosomatiker und Psychotherapeut / Psychosomatikerin

und Psychotherapeutin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Psychosomatische Medizin

und Psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz

nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten

und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie, davon können

- 6 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychothera-

pie angerechnet werden

- 12 Monate im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedi-

zin, davon können

- 6 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patien-

tenversorgung angerechnet werden

- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-

tet/angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Prävention, Erkennung, psychotherapeutischen Behand-

lung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen

und Störungen einschließlich Familienberatung, Sucht- und

Suizidprophylaxe

- der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkann-

ten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere

der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsycholo-

gisch fundierten Psychotherapie

- der Indikationsstellung zu soziotherapeutischen Maßnahmen

- Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im

Kindes- und Jugendalter

- Grundlagen der Erkennung und Behandlung innerer Erkran-

kungen, die einer psychosomatischen Behandlung bedürfen

- Erkennung und Behandlung seelisch-körperlicher Wechsel-

wirkungen bei chronischen Erkrankungen, z. B. onkologi-

schen, neurologischen, kardiologischen, orthopädischen

und rheumatischen Erkrankungen sowie Stoffwechsel- und

Autoimmunerkrankungen

- der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie unter beson-

derer Berücksichtigung der Risiken des Arzneimittelmiss-

brauchs

- der Erkennung und psychotherapeutischen Behandlung von

psychogenen Schmerzsyndromen

- autogenem Training oder progressiver Muskelentspannung

oder Hypnose

- der Durchführung supportiver und psychoedukativer Thera-

pien bei somatisch Kranken

- Grundlagen in der Verhaltenstherapie und psychodyna-

misch/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie

- Kriseninterventionen unter Supervision

- 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit bzw. Interaktionsbe-

zogene Fallarbeit

- psychosomatisch-psychotherapeutischem Konsiliar- und Li-

aisondienst

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

(Diese werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbil-

dungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben.)

Theorievermittlung:

240 Stunden in

- psychodynamischer Theorie: Konfliktlehre, Ich-Psychologie,

Objektbeziehungstheorie, Selbstpsychologie

- neurobiologischen und psychologischen Entwicklungskon-

zepten, Entwicklungspsychologie, Psychotraumatologie,

Bindungstheorie

- allgemeiner und spezieller Psychopathologie, psychiatri-

scher Nosologie und Neurobiologie

- allgemeiner und spezieller Neurosen-, Persönlichkeitslehre

und Psychosomatik

- den theoretischen Grundlagen in der Sozial-, Lernpsycho-

logie sowie allgemeiner und spezieller Verhaltenslehre zur

Pathogenese und Verlauf

- psychodiagnostischen Testverfahren und der Verhaltensdi-

agnostik

- Dynamik der Paarbeziehungen, der Familie und der Gruppe

einschließlich systemische Theorien

- den theoretischen Grundlagen der psychoanalytisch begrün-

deten und verhaltenstherapeutischen Psychotherapieme-

thoden

- Konzepten der Bewältigung von somatischen Erkrankungen

sowie Technik der psychoedukativen Verfahren und spe-

ziellen Verfahren der Diagnostik bei seelisch-körperlichen

Wechselwirkungen, z. B. in der Onkologie, Diabetologie, Ger-

iatrie, Gynäkologie und anderen somatischen Disziplinen

- Prävention, Rehabilitation, Krisenintervention, Suizid- und

Suchtprophylaxe, Organisationspsychologie und Familien-

beratung

Diagnostik

- 100 dokumentierte und supervidierte Untersuchungen

(psychosomatische Anamnese einschließlich standar-

disierter Erfassung von Befunden, analytisches Erstin-

terview, tiefenpsychologisch-biographische Anamnese,

Verhaltensanalyse, strukturierte Interviews und Testdiag-

nostik), davon

- 20 Untersuchungen im psychosomatischen Konsiliar- und

Liaisondienst

Behandlung

- 1500 Stunden Behandlungen und Supervision nach jeder

vierten Stunde (Einzel- und Gruppentherapie einschließlich

traumaorientierter Psychotherapie, Paartherapie einschließ-

lich Sexualtherapie sowie Familientherapie) bei mindestens

40 Patienten aus dem gesamten Krankheitsspektrum des

Gebietes mit besonderer Gewichtung der psychosomati-

schen Symptomatik unter Einschluss der Anleitung zur Be-

wältigung somatischer und psychosomatischer Erkrankun-

gen und Techniken der Psychoedukation