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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- den Grundlagen der tierexperimentellen Forschungstech-
nik zur Wirkungsanalyse von Arzneimitteln und Giften ein-
schließlich der tierexperimentellen Erzeugung von Krank-
heitszuständen zur Wirkungsanalyse von Arzneimitteln und
für die Prüfung von Arzneimitteln
- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle und Vergif-
tungen einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Auf-
rechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung
24.1 Facharzt/Fachärztin für Klinische Pharmakologie
(Klinischer Pharmakologe/Klinische Pharmakologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-
dung die Erlangung der Facharztkompetenz Klinische Phar-
makologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbil-
dungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pharmakologie und
36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Klinische Phar-
makologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis
zu
- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-
sorgung angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den ethischen und rechtlichen Grundlagen für klinische Arz-
neimittelprüfungen am Menschen
- den Grundlagen der klinischen Pharmakologie sowie biome-
trischer Methoden, der Meldesysteme und der unterschiedli-
chen Formen von Studien
- der Wirkungsanalyse von Arzneimitteln am Menschen ein-
schließlich der klinischen Prüfphasen
- der Erprobung neuer Arzneimittel am Menschen und den
hierzu erforderlichen Untersuchungen in den Phasen I bis IV
einschließlich der Erstellung von Prüfplänen
- der Bewertung von Arzneimitteln in Zusammenarbeit mit
dem behandelnden Arzt oder dem Prüfarzt
- der Beratung in arzneimitteltherapeutischen Fragen und bei
Vergiftungen
- der Planung multizentrischer Langzeitprüfungen sowie klini-
scher Untersuchungsverfahren und Bewertungskriterien für
die Wirksamkeitsprüfung
- der Arzneimittelbestimmungen in Körperflüssigkeiten und
deren Bewertung
- der Zulassung von Arzneimitteln
- der Arzneimittelsicherheit und der Nutzen-Risiko-Bewertung
- der Anwendung der Good Clinical and Laboratory Practice
(GCP, GLP)-Leitlinien in klinischen Prüfungen
- der pharmazeutischen, präklinischen und klinischen Ent-
wicklung neuer Substanzen
- der Evaluation von Therapieverfahren und Forschungsbe-
richten
- der Erstellung, Beurteilung und Implementierung von The-
rapieleitlinien
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Teilnahme an klinischer Erprobung, Planung und Durchfüh-
rung von kontrollierten klinischen Prüfungen von Arzneimit-
teln an Menschen in den Phasen I-IV
- pharmakokinetische Untersuchungen am Menschen ein-
schließlich biologischer Verfügbarkeit, Metabolismus, Aus-
scheidung und pharmakokinetische Interaktionsstudien
- Beurteilung von Dosis-/Konzentrations-Wirkungsbeziehungen
- Beurteilung von Meldungen zur Arzneimittelsicherheit ein-
schließlich Nutzen-Risiko-Abschätzung
- therapeutisches Drug Monitoring, pharmakogenetische Ana-
lysen
24.2 Facharzt/Fachärztin für Pharmakologie und
Toxikologie
(Pharmakologe und Toxikologe / Pharmakologin und Toxiko-
login)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-
dung die Erlangung der Facharztkompetenz Pharmakologie
und Toxikologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Wei-
terbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pharmakologie und
36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pharmakologie
und Toxikologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer
Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den rechtlichen Grundlagen für Entwicklung, Zulassung und
Umgang mit Arzneimitteln
- der Versuchsplanung, -durchführung und -auswertung von
Studien einschließlich den ethischen Grundlagen zur Durch-
führung von Versuchen am Menschen und beim Tier
- biologischen Test- und Standardisierungsverfahren sowie
den gebräuchlichen Untersuchungsverfahren und Messme-
thoden der Pharmakologie und Toxikologie einschließlich
chemisch-analytischer, elektrophysiologischer, zell- und mo-
lekularbiologischer Verfahren
- der Analyse und Bewertung toxikologischer Wirkungen am
Menschen einschließlich der medizinisch wichtigen Giften
und deren Antidote
- der klinisch toxikologischen Beratung
- den theoretischen Grundlagen der (tier-) experimentellen
Forschung zur Analyse der erwünschten bzw. schädlichen
Wirkungen von Arzneistoffen und Fremdstoffen
- der experimentellen Erzeugung von kurativen und schädli-
chen Wirkungen beim Tier
- der experimentellen Erzeugung von Krankheiten sowie deren
Beeinflussung durch Arzneistoffe und Fremdstoffe und deren
Erfassung und Bewertung mit biochemischen, chemischen,
immunologischen, mikrobiologischen, molekularbiologi-
schen und physikalischen und physiologischen Methoden
- der Narkose und Analgesie von Versuchstieren
- verhaltenspharmakologischen Untersuchungsverfahren
- in-vitro-Methoden zur Untersuchung der Wirkung von Arz-
neistoffen und Fremdstoffen an isolierten Organen, Zellkul-
turen und subzellulären Reaktionssystemen
- Grundlagen morphologischer und histologischer Untersu-
chungsverfahren
- gebräuchlichen Isolations- und Analysemethoden zur Identi-
fizierung und Quantifizierung von Arzneistoffen und Fremd-
stoffen und deren Metaboliten, z. B. in Körperflüssigkeiten
und Umweltmedien