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52  

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

- den Grundlagen der tierexperimentellen Forschungstech-

nik zur Wirkungsanalyse von Arzneimitteln und Giften ein-

schließlich der tierexperimentellen Erzeugung von Krank-

heitszuständen zur Wirkungsanalyse von Arzneimitteln und

für die Prüfung von Arzneimitteln

- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle und Vergif-

tungen einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Auf-

rechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung

24.1 Facharzt/Fachärztin für Klinische Pharmakologie

(Klinischer Pharmakologe/Klinische Pharmakologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-

dung die Erlangung der Facharztkompetenz Klinische Phar-

makologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbil-

dungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pharmakologie und

36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Klinische Phar-

makologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis

zu

- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-

sorgung angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den ethischen und rechtlichen Grundlagen für klinische Arz-

neimittelprüfungen am Menschen

- den Grundlagen der klinischen Pharmakologie sowie biome-

trischer Methoden, der Meldesysteme und der unterschiedli-

chen Formen von Studien

- der Wirkungsanalyse von Arzneimitteln am Menschen ein-

schließlich der klinischen Prüfphasen

- der Erprobung neuer Arzneimittel am Menschen und den

hierzu erforderlichen Untersuchungen in den Phasen I bis IV

einschließlich der Erstellung von Prüfplänen

- der Bewertung von Arzneimitteln in Zusammenarbeit mit

dem behandelnden Arzt oder dem Prüfarzt

- der Beratung in arzneimitteltherapeutischen Fragen und bei

Vergiftungen

- der Planung multizentrischer Langzeitprüfungen sowie klini-

scher Untersuchungsverfahren und Bewertungskriterien für

die Wirksamkeitsprüfung

- der Arzneimittelbestimmungen in Körperflüssigkeiten und

deren Bewertung

- der Zulassung von Arzneimitteln

- der Arzneimittelsicherheit und der Nutzen-Risiko-Bewertung

- der Anwendung der Good Clinical and Laboratory Practice

(GCP, GLP)-Leitlinien in klinischen Prüfungen

- der pharmazeutischen, präklinischen und klinischen Ent-

wicklung neuer Substanzen

- der Evaluation von Therapieverfahren und Forschungsbe-

richten

- der Erstellung, Beurteilung und Implementierung von The-

rapieleitlinien

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Teilnahme an klinischer Erprobung, Planung und Durchfüh-

rung von kontrollierten klinischen Prüfungen von Arzneimit-

teln an Menschen in den Phasen I-IV

- pharmakokinetische Untersuchungen am Menschen ein-

schließlich biologischer Verfügbarkeit, Metabolismus, Aus-

scheidung und pharmakokinetische Interaktionsstudien

- Beurteilung von Dosis-/Konzentrations-Wirkungsbeziehungen

- Beurteilung von Meldungen zur Arzneimittelsicherheit ein-

schließlich Nutzen-Risiko-Abschätzung

- therapeutisches Drug Monitoring, pharmakogenetische Ana-

lysen

24.2 Facharzt/Fachärztin für Pharmakologie und

Toxikologie

(Pharmakologe und Toxikologe / Pharmakologin und Toxiko-

login)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-

dung die Erlangung der Facharztkompetenz Pharmakologie

und Toxikologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Wei-

terbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pharmakologie und

36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pharmakologie

und Toxikologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer

Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den rechtlichen Grundlagen für Entwicklung, Zulassung und

Umgang mit Arzneimitteln

- der Versuchsplanung, -durchführung und -auswertung von

Studien einschließlich den ethischen Grundlagen zur Durch-

führung von Versuchen am Menschen und beim Tier

- biologischen Test- und Standardisierungsverfahren sowie

den gebräuchlichen Untersuchungsverfahren und Messme-

thoden der Pharmakologie und Toxikologie einschließlich

chemisch-analytischer, elektrophysiologischer, zell- und mo-

lekularbiologischer Verfahren

- der Analyse und Bewertung toxikologischer Wirkungen am

Menschen einschließlich der medizinisch wichtigen Giften

und deren Antidote

- der klinisch toxikologischen Beratung

- den theoretischen Grundlagen der (tier-) experimentellen

Forschung zur Analyse der erwünschten bzw. schädlichen

Wirkungen von Arzneistoffen und Fremdstoffen

- der experimentellen Erzeugung von kurativen und schädli-

chen Wirkungen beim Tier

- der experimentellen Erzeugung von Krankheiten sowie deren

Beeinflussung durch Arzneistoffe und Fremdstoffe und deren

Erfassung und Bewertung mit biochemischen, chemischen,

immunologischen, mikrobiologischen, molekularbiologi-

schen und physikalischen und physiologischen Methoden

- der Narkose und Analgesie von Versuchstieren

- verhaltenspharmakologischen Untersuchungsverfahren

- in-vitro-Methoden zur Untersuchung der Wirkung von Arz-

neistoffen und Fremdstoffen an isolierten Organen, Zellkul-

turen und subzellulären Reaktionssystemen

- Grundlagen morphologischer und histologischer Untersu-

chungsverfahren

- gebräuchlichen Isolations- und Analysemethoden zur Identi-

fizierung und Quantifizierung von Arzneistoffen und Fremd-

stoffen und deren Metaboliten, z. B. in Körperflüssigkeiten

und Umweltmedien