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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
sche Radiologie oder Radiologische Diagnostik besitzen, sind
berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Radiologie
zu führen.
Schwerpunkt Kinderradiologie
(Kinderradiologe/Kinderradiologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Facharztweiter-
bildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Kinder-
radiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbil-
dungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis
zu
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung in Kin-
derchirurgie und/oder Kinder- und Jugendmedizin angerech-
net werden
- 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet
werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der radiologischen Diagnostik bei Kindern unter besonderer
Berücksichtigung der Strahlenschutzmaßnahmen
- den Besonderheiten in der Indikationsstellung und Anwen-
dung ionisierender Strahlen und kernphysikalischer Verfah-
ren im Kindesalter einschließlich der Strahlenbiologie und
der Strahlenphysik
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler-/Duplex-
Untersuchungen an den Organen und Organsystemen beim
Kind
- radiologische Diagnostik einschließlich Computertomogra-
phie beim Kind, davon
- am wachsenden Skelett
- am Schädel einschließlich Teilaufnahmen
- an der Wirbelsäule, am Becken, an den Extremitäten
- an Thorax und Thoraxorganen
- am Abdomen einschließlich Magen-Darm-Trakt
- am Urogenitaltrakt
- Magnetresonanztomographien und Spektroskopie beim
Kind, z. B. an Hirn, Rückenmark, Skelett, Gelenken, Weichtei-
len, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen
- Mitwirkung bei interventionellen und minimal-invasiven ra-
diologischen Verfahren beim Kind
Schwerpunkt Neuroradiologie
(Neuroradiologe/Neuroradiologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Facharztweiter-
bildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Neurora-
diologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbil-
dungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiter-
bildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung in Neuro-
chirurgie und/oder Neurologie angerechnet werden
- 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet
werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Grundlagen neurologisch-neurochirurgischer und psych-
iatrischer Erkrankungen
- den Untersuchungen des zentralen Nervensystems ein-
schließlich der Schädelbasis und ihrer benachbarten Räu-
me, des autonomen Nervensystems, der peripheren Nerven
mittels Computertomographie und Magnetresonanztomo-
graphie
- den Untersuchungen der Liquorräume des Kopfes und Spi-
nalkanals mit intrathekalem Kontrastmittel wie Myelogra-
phie, Zisternographie
- der Kontrastmittel-Katheter-Angiographie von hirnversor-
genden und spinalen Gefäßen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler-/Duplex-
Untersuchungen der extrakraniellen hirnversorgenden und
intrakraniellen Gefäße
- neuroradiologische Untersuchungen einschließlich Compu-
tertomographie an Gehirn, Liquorräumen, Schädelbasis und
Rückenmark
- diagnostische Angiographien der hirnversorgenden und spi-
nalen Gefäße
- diagnostische, dynamische und funktionelle Magnetreso-
nanztomographie einschließlich Spektroskopie des Gehirns,
Rückenmarks und muskulo-skelettalen Systems
- interventionelle neuroradiologische Verfahren, z. B.
- rekanalisierende Eingriffe (Lyse, PTA, Stent)
- gefäßverschließende Eingriffe (Embolisation, Coiling)
- perkutane Therapie oder Biopsie bei Gefäßmissbildungen,
Tumoren oder Schmerzzuständen
30. Gebiet Rechtsmedizin
Definition:
Das Gebiet Rechtsmedizin umfasst die Entwicklung, An-
wendung und Beurteilung medizinischer und naturwissen-
schaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Ver-
mittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die
Ärzteschaft.
Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin
(Rechtsmediziner/Rechtsmedizinerin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Rechtsmedizin ist die Er-
langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 6 Monate im Gebiet Pathologie
- 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensi-
sche Psychiatrie
- können 6 Monate im Gebiet Pathologie oder in Anatomie,
Öffentliches Gesundheitswesen, Pharmakologie und Toxiko-
logie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psy-
chiatrie angerechnet werden