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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Neuropathologie

bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungs-

stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

- 12 Monate in Neurochirurgie, Neurologie, Neuropädiatrie,

Neuroradiologie und/oder Psychiatrie und Psychotherapie

angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Obduktionstätigkeit insbesondere von Gehirnen, Rü-

ckenmarkspräparaten, Spinalganglien, peripheren Nerven-

anteilen und Skelettmuskulatur

- der Aufbereitung und diagnostischen Auswertung neurohis-

tologischer, histochemischer, elektronenmikroskopischer,

neurozytologischer und molekularbiologischer Präparate

- der molekularen Neuropathologie

- der klinisch-experimentellen oder vergleichenden Anatomie

und Pathologie des Nervensystems

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Obduktionen des Zentralnervensystems einschließlich histo-

logischer Untersuchungen, epikritischer Auswertungen und

Dokumentation

- histopathologische, insbesondere neurohistologische Unter-

suchung einschließlich Schnellschnittuntersuchungen

- Liquorzytologie

- neuromorphologische Diagnostik mittels z. B. Histochemie,

Elektronenmikroskopie, Gewebekultur

- molekularpathologische Untersuchungen, z. B. DNA- und

RNA-Analysen

23.2 Facharzt/Fachärztin für Pathologie

(Pathologe/Pathologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-

dung im Gebiet die Erlangung der Facharztkompetenz Patho-

logie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungs-

zeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie und

48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie bei

einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-

sorgung angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Obduktionstätigkeit einschließlich spezieller Präpara-

tions- und Nachweismethoden der makroskopischen und

mikroskopischen Diagnostik

- der Herrichtung von obduzierten Leichen und der Konservie-

rung von Leichen

- der diagnostischen Histopathologie aus verschiedenen Ge-

bieten der Medizin

- der diagnostischen Zytopathologie

- der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie als integraler Be-

standteil der Facharztweiterbildung

- der Dermatohistologie als integraler Bestandteil der Fach-

arztweiterbildung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Obduktionen einschließlich histologischer Untersuchungen,

epikritischer Auswertung und Dokumentation

- histopathologische Untersuchungen an Präparaten aus ver-

schiedenen Gebieten der Medizin einschließlich Dermato-

histologie sowie Schnellschnittuntersuchungen

- zytopathologische Untersuchungen an Präparaten aus ver-

schiedenen Gebieten der Medizin einschließlich gynäkologi-

scher Exfoliativzytologie

- molekularpathologische Untersuchungen, z. B. DNA- und

RNA-Analysen

24. Gebiet Pharmakologie

Definition:

Das Gebiet Pharmakologie umfasst die Erforschung von Arz-

neimittelwirkungen, Entwicklung und Anwendung von Arz-

neimitteln, die Erforschung der Wirkung von Fremdstoffen im

Tierexperiment und am Menschen, die Bewertung des thera-

peutischen Nutzens, der Erkennung von Nebenwirkungen so-

wie die Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und

Krankenbehandlung Tätigen bei der Anwendung substanzba-

sierter therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Pharmakologie ist die Erlan-

gung von Facharztkompetenzen 24.1 und 24.2 nach Ableis-

tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiter-

bildungsinhalte.

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 24.1

und 24.2

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbe-

fugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz

1, davon

- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-

sorgung, die auch während der spezialisierten Facharztwei-

terbildung abgeleistet werden können

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den pharmakologischen, toxikologischen, klinischen und ex-

perimentellen Grundlagen bei der Erforschung, Entwicklung

und Anwendung von Arzneimitteln

- der Erkennung unerwünschter Arzneimittelwirkungen ein-

schließlich dem Arzneimittelrecht und dem Meldesystem

- der Risikobewertung einschließlich Risikomanagement und

-kommunikation bei der Verwendung von Wirk- und Schad-

stoffen

- der Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und Be-

handlung tätigen Ärzte in Fragen der therapeutischen und

diagnostischen Anwendung von Arzneimitteln und der klini-

schen Toxikologie

- der Biometrie/Biomathematik, Arzneimittel-Epidemiologie

und -Anwendungsforschung

- der Pharmako- und Toxikokinetik sowie -dynamik relevanter

Wirk- und Schadstoffe

- den Grundlagen der biochemischen, chemischen, immuno-

logischen, mikrobiologischen, molekular-biologischen, phy-

sikalischen und physiologischen Arbeits- und Nachweisme-

thoden