

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Neuropathologie
bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungs-
stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate in Neurochirurgie, Neurologie, Neuropädiatrie,
Neuroradiologie und/oder Psychiatrie und Psychotherapie
angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Obduktionstätigkeit insbesondere von Gehirnen, Rü-
ckenmarkspräparaten, Spinalganglien, peripheren Nerven-
anteilen und Skelettmuskulatur
- der Aufbereitung und diagnostischen Auswertung neurohis-
tologischer, histochemischer, elektronenmikroskopischer,
neurozytologischer und molekularbiologischer Präparate
- der molekularen Neuropathologie
- der klinisch-experimentellen oder vergleichenden Anatomie
und Pathologie des Nervensystems
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Obduktionen des Zentralnervensystems einschließlich histo-
logischer Untersuchungen, epikritischer Auswertungen und
Dokumentation
- histopathologische, insbesondere neurohistologische Unter-
suchung einschließlich Schnellschnittuntersuchungen
- Liquorzytologie
- neuromorphologische Diagnostik mittels z. B. Histochemie,
Elektronenmikroskopie, Gewebekultur
- molekularpathologische Untersuchungen, z. B. DNA- und
RNA-Analysen
23.2 Facharzt/Fachärztin für Pathologie
(Pathologe/Pathologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-
dung im Gebiet die Erlangung der Facharztkompetenz Patho-
logie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungs-
zeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie und
48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie bei
einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-
sorgung angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Obduktionstätigkeit einschließlich spezieller Präpara-
tions- und Nachweismethoden der makroskopischen und
mikroskopischen Diagnostik
- der Herrichtung von obduzierten Leichen und der Konservie-
rung von Leichen
- der diagnostischen Histopathologie aus verschiedenen Ge-
bieten der Medizin
- der diagnostischen Zytopathologie
- der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie als integraler Be-
standteil der Facharztweiterbildung
- der Dermatohistologie als integraler Bestandteil der Fach-
arztweiterbildung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Obduktionen einschließlich histologischer Untersuchungen,
epikritischer Auswertung und Dokumentation
- histopathologische Untersuchungen an Präparaten aus ver-
schiedenen Gebieten der Medizin einschließlich Dermato-
histologie sowie Schnellschnittuntersuchungen
- zytopathologische Untersuchungen an Präparaten aus ver-
schiedenen Gebieten der Medizin einschließlich gynäkologi-
scher Exfoliativzytologie
- molekularpathologische Untersuchungen, z. B. DNA- und
RNA-Analysen
24. Gebiet Pharmakologie
Definition:
Das Gebiet Pharmakologie umfasst die Erforschung von Arz-
neimittelwirkungen, Entwicklung und Anwendung von Arz-
neimitteln, die Erforschung der Wirkung von Fremdstoffen im
Tierexperiment und am Menschen, die Bewertung des thera-
peutischen Nutzens, der Erkennung von Nebenwirkungen so-
wie die Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und
Krankenbehandlung Tätigen bei der Anwendung substanzba-
sierter therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Pharmakologie ist die Erlan-
gung von Facharztkompetenzen 24.1 und 24.2 nach Ableis-
tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiter-
bildungsinhalte.
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 24.1
und 24.2
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbe-
fugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz
1, davon
- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-
sorgung, die auch während der spezialisierten Facharztwei-
terbildung abgeleistet werden können
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den pharmakologischen, toxikologischen, klinischen und ex-
perimentellen Grundlagen bei der Erforschung, Entwicklung
und Anwendung von Arzneimitteln
- der Erkennung unerwünschter Arzneimittelwirkungen ein-
schließlich dem Arzneimittelrecht und dem Meldesystem
- der Risikobewertung einschließlich Risikomanagement und
-kommunikation bei der Verwendung von Wirk- und Schad-
stoffen
- der Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und Be-
handlung tätigen Ärzte in Fragen der therapeutischen und
diagnostischen Anwendung von Arzneimitteln und der klini-
schen Toxikologie
- der Biometrie/Biomathematik, Arzneimittel-Epidemiologie
und -Anwendungsforschung
- der Pharmako- und Toxikokinetik sowie -dynamik relevanter
Wirk- und Schadstoffe
- den Grundlagen der biochemischen, chemischen, immuno-
logischen, mikrobiologischen, molekular-biologischen, phy-
sikalischen und physiologischen Arbeits- und Nachweisme-
thoden