

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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Weiterbildung im speziellen Neurologie-Teil
- Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder
- Methodik und Technik der neurologischen Anamnese
- Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung
- Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neuro-
physiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden
- Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elekt-
roenzephalographie sowie evozierter Potentiale
- Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologi-
scher Erkrankungen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
(Diese werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiter-
bildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erwor-
ben.)
Psychiatrie
- 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen
- 60 Doppelstunden Fallseminar in allgemeiner und spezieller
Psychopathologie mit Vorstellung von 10 Patienten
- 10 Stunden Seminar über standardisierte Befunderhebung
unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen
und Teilnahme an einem Fremdrater-Seminar
- Durchführung, Befundung und Dokumentation von 40 abge-
schlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision
einschließlich des störungsspezifisichen psychotherapeu-
tischen Anteils der Behandlung aus den Bereichen primär
psychischer Erkrankungen, organisch bedingter psychischer
Störungen und Suchterkrankungen
- 40 Stunden Fallseminar über die pharmakologischen und
anderen somatischen Therapieverfahren einschließlich
praktischer Anwendungen
- 10-stündige Teilnahme an einer Angehörigengruppe unter
Supervision
- 40 Stunden praxisorientiertes Seminar über Sozialpsychia-
trie einschließlich somatischer, pharmakologischer und psy-
chotherapeutischer Verfahren
- Gutachten aus den Bereichen Betreuungs-, Sozial-, Zivil- und
Strafrecht
Psychotherapie
- 100 Stunden Seminare, Kurse, Praktika und Fallseminare
über theoretische Grundlagen der Psychotherapie insbe-
sondere allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwick-
lungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie
und Tiefenpsychologie, Dynamik von Gruppe und Familie,
Gesprächstherapie, Psychosomatik, entwicklungsgeschicht-
liche, lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte,
Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Suchterkrankungen
und Alterserkrankungen
- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Mus-
kelentspannung oder Hypnose
- 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision
in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung
- 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer
Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision
- 240 Therapie-Stunden mit Supervision nach jeder vierten
Stunde entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsycho-
logisch fundierter Psychotherapie bzw. in wissenschaftlich
anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden im
gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich
Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vor-
dergrund des Behandlungsspektrums steht, z. B. bei Patien-
ten mit Schizophrenien, affektiven Erkrankungen, Angst- und
Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Suchter-
krankungen
Selbsterfahrung
- 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbe-
zogene Fallarbeit
- 150 Stunden Einzel- und Gruppenselbsterfahrung entweder
in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter
Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten
Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren
erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden
geleistet werden.
Schwerpunkt Forensische Psychiatrie
(Forensischer Psychiater/Forensische Psychiaterin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Forensische Psy-
chiatrie ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die
Erlangung der Schwerpunktkompetenz nach Ableistung
der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbil-
dungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis
zu
- 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet
werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- ethischen und rechtlichen Fragen, die den Umgang mit psy-
chisch kranken, gestörten und behinderten Menschen betref-
fen
- der Erkennung und Behandlung psychisch kranker und ge-
störter Straftäter
- gerichtlich angeordneter psychiatrisch-psychotherapeuti-
scher Therapie, auch im Maßregel- und Justizvollzug
- der Beurteilung der Schuldfähigkeit, der Glaubhaftigkeit von
Zeugenaussagen und Zeugentüchtigkeit
- den Grundlagen der Einweisung in den Maßregelvollzug ein-
schließlich subsidiärer Maßnahmen unter Beachtung der ge-
setzlichen Vorschriften
- der Beurteilung der Rückfall- und Gefährlichkeitsprognose
- der Beurteilung der Verhandlungs-, Haft- und Vernehmungs-
fähigkeit
- der Beurteilung der Reife von Heranwachsenden nach Ju-
gendgerichtsgesetz sowie ihrer Anwendung im Straf-, Zivil-
und Sorgerecht
- Fragen des Zivil-, Betreuungs- und Unterbringungsrechtes
einschließlich Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Prozess-
fähigkeit
- forensischen Gutachten aus den Bereichen Sozial-, Zivil- und
Strafrecht
- verwaltungs- und verkehrsrechtlichen Zusammenhangsfra-
gen
- der Beurteilung und Behandlung von Störungsbildern wie
aggressives Verhalten, sexuell abweichendes Verhalten, Sui-
zidalität, Intoxikationssyndrome