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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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Weiterbildung im speziellen Neurologie-Teil

- Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder

- Methodik und Technik der neurologischen Anamnese

- Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung

- Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neuro-

physiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs-

und Behandlungsmethoden

- Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elekt-

roenzephalographie sowie evozierter Potentiale

- Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologi-

scher Erkrankungen

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

(Diese werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiter-

bildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erwor-

ben.)

Psychiatrie

- 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen

- 60 Doppelstunden Fallseminar in allgemeiner und spezieller

Psychopathologie mit Vorstellung von 10 Patienten

- 10 Stunden Seminar über standardisierte Befunderhebung

unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen

und Teilnahme an einem Fremdrater-Seminar

- Durchführung, Befundung und Dokumentation von 40 abge-

schlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision

einschließlich des störungsspezifisichen psychotherapeu-

tischen Anteils der Behandlung aus den Bereichen primär

psychischer Erkrankungen, organisch bedingter psychischer

Störungen und Suchterkrankungen

- 40 Stunden Fallseminar über die pharmakologischen und

anderen somatischen Therapieverfahren einschließlich

praktischer Anwendungen

- 10-stündige Teilnahme an einer Angehörigengruppe unter

Supervision

- 40 Stunden praxisorientiertes Seminar über Sozialpsychia-

trie einschließlich somatischer, pharmakologischer und psy-

chotherapeutischer Verfahren

- Gutachten aus den Bereichen Betreuungs-, Sozial-, Zivil- und

Strafrecht

Psychotherapie

- 100 Stunden Seminare, Kurse, Praktika und Fallseminare

über theoretische Grundlagen der Psychotherapie insbe-

sondere allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwick-

lungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie

und Tiefenpsychologie, Dynamik von Gruppe und Familie,

Gesprächstherapie, Psychosomatik, entwicklungsgeschicht-

liche, lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte,

Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Suchterkrankungen

und Alterserkrankungen

- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Mus-

kelentspannung oder Hypnose

- 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision

in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung

- 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer

Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision

- 240 Therapie-Stunden mit Supervision nach jeder vierten

Stunde entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsycho-

logisch fundierter Psychotherapie bzw. in wissenschaftlich

anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden im

gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich

Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vor-

dergrund des Behandlungsspektrums steht, z. B. bei Patien-

ten mit Schizophrenien, affektiven Erkrankungen, Angst- und

Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Suchter-

krankungen

Selbsterfahrung

- 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbe-

zogene Fallarbeit

- 150 Stunden Einzel- und Gruppenselbsterfahrung entweder

in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter

Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten

Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren

erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden

geleistet werden.

Schwerpunkt Forensische Psychiatrie

(Forensischer Psychiater/Forensische Psychiaterin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Forensische Psy-

chiatrie ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die

Erlangung der Schwerpunktkompetenz nach Ableistung

der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbil-

dungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis

zu

- 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet

werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- ethischen und rechtlichen Fragen, die den Umgang mit psy-

chisch kranken, gestörten und behinderten Menschen betref-

fen

- der Erkennung und Behandlung psychisch kranker und ge-

störter Straftäter

- gerichtlich angeordneter psychiatrisch-psychotherapeuti-

scher Therapie, auch im Maßregel- und Justizvollzug

- der Beurteilung der Schuldfähigkeit, der Glaubhaftigkeit von

Zeugenaussagen und Zeugentüchtigkeit

- den Grundlagen der Einweisung in den Maßregelvollzug ein-

schließlich subsidiärer Maßnahmen unter Beachtung der ge-

setzlichen Vorschriften

- der Beurteilung der Rückfall- und Gefährlichkeitsprognose

- der Beurteilung der Verhandlungs-, Haft- und Vernehmungs-

fähigkeit

- der Beurteilung der Reife von Heranwachsenden nach Ju-

gendgerichtsgesetz sowie ihrer Anwendung im Straf-, Zivil-

und Sorgerecht

- Fragen des Zivil-, Betreuungs- und Unterbringungsrechtes

einschließlich Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Prozess-

fähigkeit

- forensischen Gutachten aus den Bereichen Sozial-, Zivil- und

Strafrecht

- verwaltungs- und verkehrsrechtlichen Zusammenhangsfra-

gen

- der Beurteilung und Behandlung von Störungsbildern wie

aggressives Verhalten, sexuell abweichendes Verhalten, Sui-

zidalität, Intoxikationssyndrome