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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
Weiterbildungszeit:
48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis
zu
- 12 Monaten in anderen Gebieten angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Grundlagen der Physik, Physikalischen Chemie, Bioche-
mie, Mathematik und Biostatistik einschließlich der Daten-
verarbeitung sowie Anatomie, Histologie und Zytologie
- der Physiologie des Blutes, des Herzens und Blutkreislaufs
sowie der Atmung der Physiologie des Stoffwechsels, des
Energie- und Wärmehaushaltes, der Ernährung und Verdau-
ung des Elektrolyt- und Wasserhaushaltes und des endokri-
nen Systems sowie der homöostatischen Mechanismen und
Regulationen
- der Physiologie der peripheren Nerven und der Rezeptoren,
des Muskels, des zentralen Nervensystems und des vegetati-
ven Nervensystems
- der Physiologie der Sinnesorgane
- der Physiologie der körperlichen und geistigen Leistungsfä-
higkeit in allen Lebensaltersstufen
- den elektrophysiologischen Methoden zur Untersuchung der
Eigenschaften des zentralen Nervensystem sowie der neura-
len und muskulären Elemente
- den Methoden der Herz-Kreislauf- und Atmungsphysiologie
- den Methoden der Leistungsphysiologie
- den tierexperimentellen Arbeitstechniken
27. Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie
Definition:
Das Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie umfasst die Vor-
beugung, Erkennung und somatotherapeutische, psychothe-
rapeutische sowie sozial-psychiatrische Behandlung und Re-
habilitation von psychischen Erkrankungen und psychischen
Störungen im Zusammenhang mit körperlichen Erkrankungen
und toxischen Schädigungen unter Berücksichtigung ihrer
psychosozialen Anteile, psychosomatischen Bezüge und fo-
rensischen Aspekte.
Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
(Psychiater und Psychotherapeut/Psychiaterin und Psycho-
therapeutin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Psychiatrie und Psychothe-
rapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableis-
tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-
dungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 24 Monate in der stationären psychiatrischen und psycho-
therapeutischen Patientenversorgung
- 12 Monate in Neurologie
- können bis zu 12 Monate in der Schwerpunktweiterbildung
des Gebietes angerechnet werden
- können bis zu 12 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie und/oder Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie oder 6 Monate im Gebiet Innere Medizin
oder in Allgemeinmedizin, Neurochirurgie oder Neuropatho-
logie angerechnet werden
- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-
tet/angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
- der allgemeinen und speziellen Psychopathologie
- psychodiagnostischen Testverfahren und neuropsychologi-
scher Diagnostik
- den Entstehungsbedingungen, Verlaufsformen, der Erken-
nung und der Behandlung psychischer Erkrankungen und
Störungen
- der Krankheitsverhütung, Früherkennung, Prävention, Rück-
fallverhütung unter Einbeziehung von Familienberatung, Kri-
senintervention, Sucht- und Suizidprophylaxe
- der Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkei-
ten im Kindes- und Jugendalter
- der Krankheitsverhütung, Erkennung und Behandlung von
Suchterkrankungen einschließlich Intoxikationen, Entgif-
tungen und Entzug, Motivationsbehandlung sowie Entwöh-
nungsbehandlung einschließlich der Zusammenarbeit mit
dem Suchthilfesystem
- der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung
Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Bestand-
teil der Weiterbildung einschließlich der Substitutionsthera-
pie bei Opiatabhängigkeit
- der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen
bei lern- und geistigbehinderten Menschen
- den Grundlagen der Sozialpsychiatrie
- den Grundlagen der psychosozialen Therapien sowie Indi-
kation zu ergotherapeutischen, sport- und bewegungsthe-
rapeutischen, musik- und kunsttherapeutischen Maßnah-
men
- der Behandlung von chronisch psychisch kranken Menschen,
insbesondere in Zusammenarbeit mit komplementären Ein-
richtungen und der Gemeindepsychiatrie
- der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkann-
ten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere
der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsycholo-
gisch fundierten Psychotherapie
- der Erkennung und Behandlung gerontopsychiatrischer Er-
krankungen unter Berücksichtigung interdisziplinärer As-
pekte
- den neurobiologischen Grundlagen psychischer Störungen,
den Grundlagen der neuro-psychiatrischen Differentialdiag-
nose und klinisch-neurologischer Diagnostik einschließlich
Elektrophysiologie
- der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie
- der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankun-
gen aufgrund Störungen der Schlaf-Wach-Regulation, der
Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und
-funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließ-
lich Drugmonitoring, der Erkennung und Verhütung un-
erwünschter Therapieeffekte sowie der Probleme der
Mehrfachverordnungen und der Risiken des Arzneimittel-
missbrauchs
- der Krisenintervention, supportiven Verfahren und Beratung
- den Grundlagen der forensischen Psychiatrie
- der Anwendung von Rechtsvorschriften bei der Unterbrin-
gung, Betreuung und Behandlung psychisch Kranker