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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

Weiterbildungszeit:

48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis

zu

- 12 Monaten in anderen Gebieten angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Grundlagen der Physik, Physikalischen Chemie, Bioche-

mie, Mathematik und Biostatistik einschließlich der Daten-

verarbeitung sowie Anatomie, Histologie und Zytologie

- der Physiologie des Blutes, des Herzens und Blutkreislaufs

sowie der Atmung der Physiologie des Stoffwechsels, des

Energie- und Wärmehaushaltes, der Ernährung und Verdau-

ung des Elektrolyt- und Wasserhaushaltes und des endokri-

nen Systems sowie der homöostatischen Mechanismen und

Regulationen

- der Physiologie der peripheren Nerven und der Rezeptoren,

des Muskels, des zentralen Nervensystems und des vegetati-

ven Nervensystems

- der Physiologie der Sinnesorgane

- der Physiologie der körperlichen und geistigen Leistungsfä-

higkeit in allen Lebensaltersstufen

- den elektrophysiologischen Methoden zur Untersuchung der

Eigenschaften des zentralen Nervensystem sowie der neura-

len und muskulären Elemente

- den Methoden der Herz-Kreislauf- und Atmungsphysiologie

- den Methoden der Leistungsphysiologie

- den tierexperimentellen Arbeitstechniken

27. Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie

Definition:

Das Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie umfasst die Vor-

beugung, Erkennung und somatotherapeutische, psychothe-

rapeutische sowie sozial-psychiatrische Behandlung und Re-

habilitation von psychischen Erkrankungen und psychischen

Störungen im Zusammenhang mit körperlichen Erkrankungen

und toxischen Schädigungen unter Berücksichtigung ihrer

psychosozialen Anteile, psychosomatischen Bezüge und fo-

rensischen Aspekte.

Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

(Psychiater und Psychotherapeut/Psychiaterin und Psycho-

therapeutin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Psychiatrie und Psychothe-

rapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableis-

tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-

dungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 24 Monate in der stationären psychiatrischen und psycho-

therapeutischen Patientenversorgung

- 12 Monate in Neurologie

- können bis zu 12 Monate in der Schwerpunktweiterbildung

des Gebietes angerechnet werden

- können bis zu 12 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und

-psychotherapie und/oder Psychosomatische Medizin und

Psychotherapie oder 6 Monate im Gebiet Innere Medizin

oder in Allgemeinmedizin, Neurochirurgie oder Neuropatho-

logie angerechnet werden

- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-

tet/angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung

- der allgemeinen und speziellen Psychopathologie

- psychodiagnostischen Testverfahren und neuropsychologi-

scher Diagnostik

- den Entstehungsbedingungen, Verlaufsformen, der Erken-

nung und der Behandlung psychischer Erkrankungen und

Störungen

- der Krankheitsverhütung, Früherkennung, Prävention, Rück-

fallverhütung unter Einbeziehung von Familienberatung, Kri-

senintervention, Sucht- und Suizidprophylaxe

- der Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkei-

ten im Kindes- und Jugendalter

- der Krankheitsverhütung, Erkennung und Behandlung von

Suchterkrankungen einschließlich Intoxikationen, Entgif-

tungen und Entzug, Motivationsbehandlung sowie Entwöh-

nungsbehandlung einschließlich der Zusammenarbeit mit

dem Suchthilfesystem

- der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung

Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Bestand-

teil der Weiterbildung einschließlich der Substitutionsthera-

pie bei Opiatabhängigkeit

- der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen

bei lern- und geistigbehinderten Menschen

- den Grundlagen der Sozialpsychiatrie

- den Grundlagen der psychosozialen Therapien sowie Indi-

kation zu ergotherapeutischen, sport- und bewegungsthe-

rapeutischen, musik- und kunsttherapeutischen Maßnah-

men

- der Behandlung von chronisch psychisch kranken Menschen,

insbesondere in Zusammenarbeit mit komplementären Ein-

richtungen und der Gemeindepsychiatrie

- der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkann-

ten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere

der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsycholo-

gisch fundierten Psychotherapie

- der Erkennung und Behandlung gerontopsychiatrischer Er-

krankungen unter Berücksichtigung interdisziplinärer As-

pekte

- den neurobiologischen Grundlagen psychischer Störungen,

den Grundlagen der neuro-psychiatrischen Differentialdiag-

nose und klinisch-neurologischer Diagnostik einschließlich

Elektrophysiologie

- der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie

- der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankun-

gen aufgrund Störungen der Schlaf-Wach-Regulation, der

Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und

-funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließ-

lich Drugmonitoring, der Erkennung und Verhütung un-

erwünschter Therapieeffekte sowie der Probleme der

Mehrfachverordnungen und der Risiken des Arzneimittel-

missbrauchs

- der Krisenintervention, supportiven Verfahren und Beratung

- den Grundlagen der forensischen Psychiatrie

- der Anwendung von Rechtsvorschriften bei der Unterbrin-

gung, Betreuung und Behandlung psychisch Kranker