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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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Von den 1500 Behandlungsstunden sind wahlweise in einer

der beiden Grundorientierungen abzuleisten

- in den psychodynamischen/tiefenpsychologischen Behand-

lungsverfahren

- 6 Einzeltherapien über 50 bis 120 Stunden pro Behand-

lungsfall

- 6 Einzeltherapien über 25 bis 50 Stunden pro Behand-

lungsfall

-- 4 Kurzzeittherapien über 5 bis 25 Stunden pro Behand-

lungsfall

- 10 Kriseninterventionen unter Supervision

- 2 Paartherapien über mindestens 10 Stunden

- 2 Familientherapien über 5 bis 25 Stunden

- 25 Fälle der Durchführung supportiver und psychoedukati-

ver Therapien bei somatisch Kranken

- 100 Sitzungen Gruppenpsychotherapien mit 6 bis 9 Pati-

enten oder

- in verhaltenstherapeutischen Verfahren

- 10 Langzeitverhaltenstherapien mit 50 Stunden

- 10 Kurzzeitverhaltenstherapien mit insgesamt 200 Stun-

den

- 4 Paar- oder Familientherapien

- 6 Gruppentherapien (differente Gruppen wie indikative

Gruppe oder Problemlösungsgruppe), davon ein Drittel

auch als Co-Therapie

- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive

Muskelentspannung oder Hypnose

Selbsterfahrung in der gewählten Grundorientierung

wahlweise

- 150 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische oder

psychoanalytische Einzelselbsterfahrung und 70 Doppel-

stunden Gruppenselbsterfahrung

oder

- 70 Doppelstunden verhaltenstherapeutische Selbsterfah-

rung einzeln oder in der Gruppe

Übergangsbestimmung:

Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Psychothe-

rapeutische Medizin besitzen, sind berechtigt, stattdessen die

Facharztbezeichnung Psychosomatische Medizin und Psycho-

therapie zu führen.

29. Gebiet Radiologie

Definition:

Das Gebiet Radiologie umfasst die Erkennung von Krankhei-

ten mit Hilfe ionisierender Strahlen, kernphysikalischer und

sonographischer Verfahren und die Anwendung interventio-

neller, minimal-invasiver radiologischer Verfahren

Facharzt/Fachärztin für Radiologie

(Radiologe/Radiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Radiologie ist die Erlangung

der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebe-

nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis

zu

- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-

sorgung und/oder in Nuklearmedizin angerechnet werden

- 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes

angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Indikation der mit ionisierenden Strahlen und kernphysi-

kalischen Verfahren zu untersuchenden Erkrankungen

- den radiologischen Untersuchungsverfahren mit ionisieren-

den Strahlen einschließlich ihrer Befundung

- der Magnetresonanzverfahren und Spektroskopie einschließ-

lich ihrer Befundung

- der Sonographie einschließlich ihrer Befundung

- den interventionell-radiologischen Verfahren auch in inter-

disziplinärer Zusammenarbeit

- Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen einschließlich

der Behandlung akuter Schmerzzustände

- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließ-

lich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der

Vitalfunktionen und Wiederbelebung

- den Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik bei

Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen

- den physikalischen Grundlagen der Magnetresonanzverfah-

ren und Biophysik einschließlich den Grundlagen der Pati-

entenüberwachung sowie der Sicherheitsmaßnahmen für

Patienten und Personal

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und

Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des

baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Ultraschalluntersuchungen, einschließlich Doppler-/Duplex-

Untersuchungen, an allen Organen und Organsystemen

- radiologische Diagnostik einschließlich Computertomogra-

phie, z. B. an

- Skelett und Gelenken

- Schädel einschließlich Spezialaufnahmen, Rückenmark

und Nerven

- Thorax und Thoraxorganen

- Abdomen und Abdominalorganen

- Urogenitaltrakt

- der Mamma

- Gefäßen (Arterio-, Phlebo- und Lymphographien)

- Magnetresonanztomographien, z. B. an Hirn, Rückenmark,

Nerven, Skelett, Gelenken, Weichteilen einschließlich der

Mamma, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen

- interventionelle und minimal-invasive radiologische Verfah-

ren, davon

- Gefäßpunktionen, -zugänge und -katheterisierungen

- rekanalisierende Verfahren, z. B. PTA, Lyse, Fragmentation,

Stent

- perkutane Einbringung von Implantaten

- gefäßverschließende Verfahren, z. B. Embolisation, Sklero-

sierung

- Punktionsverfahren zur Gewinnung von Gewebe und Flüs-

sigkeiten sowie Drainagen von pathologischen Flüssigkeits-

ansammlungen

- perkutane Therapie bei Schmerzzuständen und Tumoren so-

wie ablative und gewebestabilisierende Verfahren

Übergangsbestimmung:

Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Diagnosti-