

74
Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
25. Medikamentöse Tumortherapie
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumort-
herapie sind integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung
in Strahlentherapie, Innere Medizin und Gastroenterologie,
Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Innere Me-
dizin und Pneumologie sowie der Schwerpunktweiterbildun-
gen Gynäkologische Onkologie sowie Kinder-Hämatologie und
-Onkologie.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie
umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die An-
wendung und Überwachung der medikamentösen Therapie
solider Tumorerkrankungen des jeweiligen Gebietes ein-
schließlich supportiver Maßnahmen und der Therapie auftre-
tender Komplikationen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Medikamentöse Tumortherapie nach Ableis-
tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-
dungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in den Gebieten Chirurgie, Innere Medi-
zin oder für Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburts-
hilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechts-
krankheiten, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie,
Neurologie oder Urologie.
Weiterbildungszeit:
12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Medikamen-
töse Tumortherapie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Innere Me-
dizin und Hämatologie und Onkologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz
1, davon können
- 6 Monate während der Weiterbildung in den Gebieten der
unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbil-
dungsbefugten für Medikamentöse Tumortherapie gemäß §
5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Indikationsstellung, Durchführung und Überwachung der
zytostatischen, immunmodulatorischen, antihormonellen
sowie supportiven Therapie bei soliden Tumorerkrankungen
des Gebietes einschließlich der Beherrschung auftretender
Komplikationen
- der Durchführung von Chemotherapiezyklen einschließlich
nachfolgender Überwachung
26. Medizinische Informatik
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik umfasst
die systematische Verarbeitung von Informationen in der Me-
dizin durch die Modellierung und Realisierung von informati-
onsverarbeitenden Systemen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Medizinischer Informatik nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsin-
halte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
24 Monate Weiterbildung in den Gebieten der unmittelbaren
Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten an
einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
Weiterbildungszeit:
- 12 Monate in einer an die Patientenversorgung angeschlos-
senen Einrichtung der Medizinischen Informatik bei einem
Weiterbildungsbefugten für Medizinische Informatik gemäß
§ 5 Abs. 1 Satz 2
oder auch ersetzbar durch
- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Medi-
zinische Informatik
- 480 Stunden Praktikum oder Projektarbeit bei einem Wei-
terbildungsbefugten für Medizinische Informatik gemäß § 5
Abs. 1 Satz 2
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der angewandten Informatik: Aufbau und Funktionsweise
von Rechenanlagen inkl. Betriebssystemen; Programmie-
rung, Algorithmen und Datenstrukturen, Prinzipien der Pla-
nung, Entwicklung und Auswahl von Anwendungssystemen,
Nutzungserfahrung bei Standardanwendungen
- der medizinischen Dokumentation: Begriffs- und Ord-
nungssysteme in der Medizin; Standardisierung und For-
malisierung medizinischer Dokumentationen, Planung und
onfiguration von Dokumentenarchivierungssystemen; medi-
zinische Register
- Informations- und Kommunikationssystemen im Gesund-
heitswesen: Abbildung und Management von Informationen
und Arbeitsabläufen, Systeme in der ambulanten und sta-
tionären Versorgung, vernetzte und sektorenübergreifende
Systeme; Auswahl und Managements von Informations- und
Kommunikationssystemen im Gesundheitswesen, Erfahrun-
gen mit Anwendungssystemen
- medizinischen Wissensbasen und wissensbasierten Syste-
me: Modelle und Anwendungen zur Abbildung und Verarbei-
tung von Wissen, praktische Erfahrung mit einem elektroni-
schen Lernsystem
- Telemedizin und Telematik im Gesundheitswesen: organisa-
torische, rechtliche und technische Grundlagen; Anforderun-
gen, Modelle, Bewertung; Anwendungen
- Datensicherheit und Datenschutz in der Medizin: rechtliche
Vorschriften; Prinzipien und Maßnahmen zur Gewährleis-
tung des Datenschutzes
- Qualitätssicherung und -management: Rechtsgrundlagen,
Normen und Zertifizierungssysteme; Begriffe und Methoden
in Qualitätsprüfung, -sicherung und -management; Aufbau
und Organisation von Qualitätssicherungs- und Qualitäts-
managementsystemen; Risikoanalyse und Technologiebe-
wertung; Erfahrungen aus der Mitarbeit in einem Qualitäts-
sicherungsprojekt
- computergestützten medizintechnischen und bildverarbei-
tenden Verfahren: Grundlagen der Bild- und Biosignalver-
arbeitung; mehrdimensionale Rekonstruktionen und Dar-
stellungen; Steuerung diagnostischer und therapeutischer
Systeme; Robotik
- medizinischen Biometrie: Methoden und Anwendungen bei
experimentellen und klinischen Studien, Statistik-Software
- Evidence Based Medicine