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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

25. Medikamentöse Tumortherapie

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumort-

herapie sind integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung

in Strahlentherapie, Innere Medizin und Gastroenterologie,

Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Innere Me-

dizin und Pneumologie sowie der Schwerpunktweiterbildun-

gen Gynäkologische Onkologie sowie Kinder-Hämatologie und

-Onkologie.

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie

umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die An-

wendung und Überwachung der medikamentösen Therapie

solider Tumorerkrankungen des jeweiligen Gebietes ein-

schließlich supportiver Maßnahmen und der Therapie auftre-

tender Komplikationen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Medikamentöse Tumortherapie nach Ableis-

tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-

dungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung in den Gebieten Chirurgie, Innere Medi-

zin oder für Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburts-

hilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechts-

krankheiten, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie,

Neurologie oder Urologie.

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Medikamen-

töse Tumortherapie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Innere Me-

dizin und Hämatologie und Onkologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz

1, davon können

- 6 Monate während der Weiterbildung in den Gebieten der

unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbil-

dungsbefugten für Medikamentöse Tumortherapie gemäß §

5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Indikationsstellung, Durchführung und Überwachung der

zytostatischen, immunmodulatorischen, antihormonellen

sowie supportiven Therapie bei soliden Tumorerkrankungen

des Gebietes einschließlich der Beherrschung auftretender

Komplikationen

- der Durchführung von Chemotherapiezyklen einschließlich

nachfolgender Überwachung

26. Medizinische Informatik

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik umfasst

die systematische Verarbeitung von Informationen in der Me-

dizin durch die Modellierung und Realisierung von informati-

onsverarbeitenden Systemen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Medizinischer Informatik nach Ableistung der

vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsin-

halte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

24 Monate Weiterbildung in den Gebieten der unmittelbaren

Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten an

einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1

Weiterbildungszeit:

- 12 Monate in einer an die Patientenversorgung angeschlos-

senen Einrichtung der Medizinischen Informatik bei einem

Weiterbildungsbefugten für Medizinische Informatik gemäß

§ 5 Abs. 1 Satz 2

oder auch ersetzbar durch

- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Medi-

zinische Informatik

- 480 Stunden Praktikum oder Projektarbeit bei einem Wei-

terbildungsbefugten für Medizinische Informatik gemäß § 5

Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der angewandten Informatik: Aufbau und Funktionsweise

von Rechenanlagen inkl. Betriebssystemen; Programmie-

rung, Algorithmen und Datenstrukturen, Prinzipien der Pla-

nung, Entwicklung und Auswahl von Anwendungssystemen,

Nutzungserfahrung bei Standardanwendungen

- der medizinischen Dokumentation: Begriffs- und Ord-

nungssysteme in der Medizin; Standardisierung und For-

malisierung medizinischer Dokumentationen, Planung und

onfiguration von Dokumentenarchivierungssystemen; medi-

zinische Register

- Informations- und Kommunikationssystemen im Gesund-

heitswesen: Abbildung und Management von Informationen

und Arbeitsabläufen, Systeme in der ambulanten und sta-

tionären Versorgung, vernetzte und sektorenübergreifende

Systeme; Auswahl und Managements von Informations- und

Kommunikationssystemen im Gesundheitswesen, Erfahrun-

gen mit Anwendungssystemen

- medizinischen Wissensbasen und wissensbasierten Syste-

me: Modelle und Anwendungen zur Abbildung und Verarbei-

tung von Wissen, praktische Erfahrung mit einem elektroni-

schen Lernsystem

- Telemedizin und Telematik im Gesundheitswesen: organisa-

torische, rechtliche und technische Grundlagen; Anforderun-

gen, Modelle, Bewertung; Anwendungen

- Datensicherheit und Datenschutz in der Medizin: rechtliche

Vorschriften; Prinzipien und Maßnahmen zur Gewährleis-

tung des Datenschutzes

- Qualitätssicherung und -management: Rechtsgrundlagen,

Normen und Zertifizierungssysteme; Begriffe und Methoden

in Qualitätsprüfung, -sicherung und -management; Aufbau

und Organisation von Qualitätssicherungs- und Qualitäts-

managementsystemen; Risikoanalyse und Technologiebe-

wertung; Erfahrungen aus der Mitarbeit in einem Qualitäts-

sicherungsprojekt

- computergestützten medizintechnischen und bildverarbei-

tenden Verfahren: Grundlagen der Bild- und Biosignalver-

arbeitung; mehrdimensionale Rekonstruktionen und Dar-

stellungen; Steuerung diagnostischer und therapeutischer

Systeme; Robotik

- medizinischen Biometrie: Methoden und Anwendungen bei

experimentellen und klinischen Studien, Statistik-Software

- Evidence Based Medicine