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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- der Vorbeugung, Erkennung und operativen Behandlung von
Gelenk-, Wirbelsäulen- und Weichteilmanifestationen bei
rheumatischen Erkrankungen und deren Epidemiologie
- der Indikationsstellung und Durchführung rheumaorthopä-
discher Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule
und den Gelenken
- physikalischen Therapiemaßnahmen, Krankengymnastik
und Ergotherapie, Lagerung, Orthesen, Schienen- und Appa-
ratetechnik sowie Gelenkinjektionen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- rheumaorthopädische Operationen an den Weichteilen, der
Wirbelsäule und den Gelenken
- Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Arth-
rosonographien
- lokale und intraartikuläre Punktionen und Injektionsverfah-
ren
30. Palliativmedizin
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin umfasst in Ergän-
zung zu einer Facharztkompetenz die Behandlung und Beglei-
tung von Patienten mit einer inkurablen, weit fortgeschrit-
tenen und fortschreitenden Erkrankung mit dem Ziel, unter
Einbeziehung des sozialen Umfelds die bestmögliche Lebens-
qualität zu erreichen und sicher zu stellen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Palliativmedizin nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte
sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Palliativ-
medizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminare ein-
schließlich Supervision nach Ableistung der Kursweiterbil-
dung
- 40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Pallia-
tivmedizin
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Gesprächsführung mit Schwerstkranken, Sterbenden und
deren Angehörigen sowie deren Beratung und Unterstützung
- der Indikationsstellung für kurative, kausale und palliative
Maßnahmen
- der Erkennung von Schmerzursachen und der Behandlung
akuter und chronischer Schmerzzustände
- der Symptomkontrolle, z. B. bei Atemnot, Übelkeit, Erbre-
chen, Obstipation, Obstruktion, ulcerierenden Wunden,
Angst, Verwirrtheit, deliranten Symptomen, Depression,
Schlaflosigkeit
- der Behandlung und Begleitung schwerkranker und sterben-
der Patienten
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen
und psychosozialen Zusammenhängen
- der Arbeit im multiprofessionellen Team einschließlich der
Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit ein-
schließlich seelsorgerischer Aspekte
- der palliativmedizinisch relevanten Arzneimitteltherapie
- der Integration existenzieller und spiritueller Bedürfnisse
von Patienten und ihren Angehörigen
- der Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer sowie
deren kulturellen Aspekten
- dem Umgang mit Fragestellungen zu Therapieeinschränkun-
gen, Vorausverfügungen, Sterbebegleitung
- der Wahrnehmung und Prophylaxe von Überlastungssyndro-
men
- der Indikationsstellung physiotherapeutischer sowie weite-
rer additiver Maßnahmen
31. Phlebologie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Phlebologie umfasst in Ergänzung
zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung,
Behandlung und Rehabilitation der Erkrankungen und Fehl-
bildungen des Venensystems der unteren Extremitäten ein-
schließlich deren thrombotischer Erkrankungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Phlebologie nach Ableistung der vorgeschriebe-
nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Phlebologie
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
- 6 Monate während der Facharztweiterbildung in Haut- und
Geschlechtskrankheiten, Allgemeinmedizin oder Innere
Medizin und Angiologie oder 12 Monate während der Wei-
terbildung in Gefäßchirurgie bei einem Weiterbildungsbe-
fugten für Phlebologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet
werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Erkennung, Behandlung und Nachbehandlung der throm-
boembolischen Krankheiten einschließlich der Antikoagula-
tion
- der Diagnostik der Erkrankungen im Endstrombereich und
im Lymphgefäßssystem
- den Grundlagen der Lymphödembehandlung
- den sonographischen Untersuchungen einschließlich Dopp-
ler-/ Duplexsonographie des Venensystems
- quantifizierenden apparativen Meßverfahren einschließlich
Photoplethysmographie, der Phlebodynamometrie und Ve-
nenverschlußplethysmographie
- der Sklerosierungstherapie
- der Behandlung der chronischen Veneninsuffizienz und ihrer
Komplikationen einschließlich des Ulcus cruris
- der Kompressionstherapie, z. B. Wechsel- und Dauerverbän-
de, apparative intermittierende Kompression
- der operativen Behandlung von Venenkrankheiten ein-
schließlich Nachbehandlung, z. B. Phlebextraktion, Perfo-
rantenligatur, Miniphlebochirurgie, Varikotomie