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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

- 6 Monate während der Facharztweiterbildung in Allgemein-

chirurgie, Allgemeinmedizin, Kinderchirurgie, Viszeralchirur-

gie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frauenheilkunde und

Geburtshilfe, Innere Medizin, Innere Medizin und Gastroente-

rologie oder Urologie bei einem Weiterbildungsbefugten für

Proktologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den konservativen und operativen Behandlungsmethoden

der Proktologie, einschließlich

- der konservativen Fissurbehandlung und der Mitwirkung bei

operativer Fissurbehandlung

- Exzision von kleineren peri- und intraanalen Geschwülsten

wie Thrombosen, Marisken und hypertrophen Analpapillen

- Behandlung von Hämorrhoidalleiden, z. B. Verödung, Gum-

mibandligaturen

- Aufsuchen und Sondierung von Analfisteln und Krypten ein-

schließlich Fadendrainagen

- Mitwirkung bei der operativen Therapie eines Sinus piloni-

dalis, der Acne inversa und eines Analabszesses

- der digitalen Austastung und Befundung

- der Differentialdiagnostik des Analekzems einschließlich

Diagnostik und Therapie der anorektalen Geschlechtskrank-

heiten und analer Dermatosen

- der Versorgung und Beratung von Stomaträgern

- der Nachsorge bei malignen Tumoren

- der Spekulumuntersuchung des Analkanals

- Proktoskopien

- Rektoskopien

- funktions- und morphologische Diagnostik der analen

Schließmuskulatur, z. B. Manometrie, Endosonographie

- der Lokal- oder Regionalanästhesie

35. Psychoanalyse

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse umfasst in Ergänzung

zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und psychoanaly-

tische Behandlung von Krankheiten und Störungen, denen un-

bewusste seelische Konflikte zugrunde liegen einschließlich der

Anwendung in der Prävention und Rehabilitation sowie zum Ver-

ständnis unbewusster Prozesse in der Arzt-Patienten-Beziehung.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachli-

chen Kompetenz in Psychoanalyse nach Ableistung der vor-

geschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte

sowie der Weiterbildungskurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Pa-

tientenversorgung

Weiterbildungszeit:

Die Weiterbildungszeit ist unter den Weiterbildungsinhalten

aufgeführt. Die Weiterbildung findet unter Anleitung eines

Weiterbildungsbefugten für Psychoanalyse gemäß § 5 Abs. 1

Satz 2 statt.

Weiterbildungsinhalt:

Die Weiterbildung erfolgt kontinuierlich und besteht aus den

drei aufeinander bezogenen Teilen Lehranalyse, Vermittlung

theoretischer Kenntnisse sowie Untersuchung und Behand-

lung.

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Lehranalyse,

während der gesamten Weiterbildung

- 250 Einzelstunden in mindestens 3 Einzelstunden pro Woche

Theoretische Weiterbildung

- 240 Stunden in Seminarform einschließlich Fallseminare

- Epidemiologie, Psychodiagnostik (Testpsychologie)

- Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitslehre, Traumleh-

re, allgemeine und spezielle Krankheitslehre einschließlich

psychiatrischer und psychosomatischer Krankheitsbilder,

Untersuchungs- und Behandlungstechnik, Diagnostik ein-

schließlich differentialdiagnostischer Erwägungen zur Ab-

grenzung von Psychosen, Neurosen und körperlich begrün-

deten psychischen Störungen

- Indikationsstellung und prognostische Gesichtspunkte ver-

schiedener Behandlungsverfahren einschließlich präventive

und rehabilitative Aspekte

- Kulturtheorie und analytische Sozialpsychologie

Untersuchung und Behandlung

- 20 supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Un-

tersuchungen mit nachfolgenden Sitzungen zur Beratung

oder zur Einleitung der Behandlung

- kontinuierliche Teilnahme an einem kasuistischen Seminar

zur Behandlungstechnik

- 600 dokumentierte psychoananalytische Behandlungsstun-

den, darunter 2 Behandlungen von mindestens 250 Stunden

supervidiert nach jeder vierten Sitzung

- regelmäßige Teilnahme an einem begleitenden Fallseminar

36. Psychotherapie – fachgebunden –

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie - fach-

gebunden - sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum

Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychothe-

rapie, Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische

Medizin und Psychotherapie.

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Psychotherapie um-

fasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeu-

gung, Erkennung und psychotherapeutische indikationsbezo-

gene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Gebietes,

die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen

mit bedingt sind.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in fachgebundener Psychotherapie nach Ableis-

tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-

dungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

Die Weiterbildungszeit ist unter den Weiterbildungsinhalten

aufgeführt. Die Weiterbildung findet unter Anleitung eines

Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 statt.