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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- 6 Monate während der Facharztweiterbildung in Allgemein-
chirurgie, Allgemeinmedizin, Kinderchirurgie, Viszeralchirur-
gie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Innere Medizin, Innere Medizin und Gastroente-
rologie oder Urologie bei einem Weiterbildungsbefugten für
Proktologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den konservativen und operativen Behandlungsmethoden
der Proktologie, einschließlich
- der konservativen Fissurbehandlung und der Mitwirkung bei
operativer Fissurbehandlung
- Exzision von kleineren peri- und intraanalen Geschwülsten
wie Thrombosen, Marisken und hypertrophen Analpapillen
- Behandlung von Hämorrhoidalleiden, z. B. Verödung, Gum-
mibandligaturen
- Aufsuchen und Sondierung von Analfisteln und Krypten ein-
schließlich Fadendrainagen
- Mitwirkung bei der operativen Therapie eines Sinus piloni-
dalis, der Acne inversa und eines Analabszesses
- der digitalen Austastung und Befundung
- der Differentialdiagnostik des Analekzems einschließlich
Diagnostik und Therapie der anorektalen Geschlechtskrank-
heiten und analer Dermatosen
- der Versorgung und Beratung von Stomaträgern
- der Nachsorge bei malignen Tumoren
- der Spekulumuntersuchung des Analkanals
- Proktoskopien
- Rektoskopien
- funktions- und morphologische Diagnostik der analen
Schließmuskulatur, z. B. Manometrie, Endosonographie
- der Lokal- oder Regionalanästhesie
35. Psychoanalyse
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse umfasst in Ergänzung
zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und psychoanaly-
tische Behandlung von Krankheiten und Störungen, denen un-
bewusste seelische Konflikte zugrunde liegen einschließlich der
Anwendung in der Prävention und Rehabilitation sowie zum Ver-
ständnis unbewusster Prozesse in der Arzt-Patienten-Beziehung.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachli-
chen Kompetenz in Psychoanalyse nach Ableistung der vor-
geschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte
sowie der Weiterbildungskurse.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Pa-
tientenversorgung
Weiterbildungszeit:
Die Weiterbildungszeit ist unter den Weiterbildungsinhalten
aufgeführt. Die Weiterbildung findet unter Anleitung eines
Weiterbildungsbefugten für Psychoanalyse gemäß § 5 Abs. 1
Satz 2 statt.
Weiterbildungsinhalt:
Die Weiterbildung erfolgt kontinuierlich und besteht aus den
drei aufeinander bezogenen Teilen Lehranalyse, Vermittlung
theoretischer Kenntnisse sowie Untersuchung und Behand-
lung.
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Lehranalyse,
während der gesamten Weiterbildung
- 250 Einzelstunden in mindestens 3 Einzelstunden pro Woche
Theoretische Weiterbildung
- 240 Stunden in Seminarform einschließlich Fallseminare
- Epidemiologie, Psychodiagnostik (Testpsychologie)
- Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitslehre, Traumleh-
re, allgemeine und spezielle Krankheitslehre einschließlich
psychiatrischer und psychosomatischer Krankheitsbilder,
Untersuchungs- und Behandlungstechnik, Diagnostik ein-
schließlich differentialdiagnostischer Erwägungen zur Ab-
grenzung von Psychosen, Neurosen und körperlich begrün-
deten psychischen Störungen
- Indikationsstellung und prognostische Gesichtspunkte ver-
schiedener Behandlungsverfahren einschließlich präventive
und rehabilitative Aspekte
- Kulturtheorie und analytische Sozialpsychologie
Untersuchung und Behandlung
- 20 supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Un-
tersuchungen mit nachfolgenden Sitzungen zur Beratung
oder zur Einleitung der Behandlung
- kontinuierliche Teilnahme an einem kasuistischen Seminar
zur Behandlungstechnik
- 600 dokumentierte psychoananalytische Behandlungsstun-
den, darunter 2 Behandlungen von mindestens 250 Stunden
supervidiert nach jeder vierten Sitzung
- regelmäßige Teilnahme an einem begleitenden Fallseminar
36. Psychotherapie – fachgebunden –
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie - fach-
gebunden - sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychothe-
rapie, Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Psychotherapie um-
fasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeu-
gung, Erkennung und psychotherapeutische indikationsbezo-
gene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Gebietes,
die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen
mit bedingt sind.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in fachgebundener Psychotherapie nach Ableis-
tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-
dungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
Die Weiterbildungszeit ist unter den Weiterbildungsinhalten
aufgeführt. Die Weiterbildung findet unter Anleitung eines
Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 statt.